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AKTUELL VOM 29.03.2007
Hände eines alten Mannes. (Bild: AP) Hände eines alten Mannes. (Bild: AP)

Debatte über Leben und Sterben

Bundestag strebt Rechtssicherheit für Patientenverfügungen an

Der Bundestag hat erstmals über Wege beraten, wie Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verbindlich gemacht werden können. Die kontroverse wie nachdenkliche Debatte, der noch keine Gesetzesinitiative zu Grunde lag, sollte der seit Jahren währenden Diskussion über Patientenverfügungen einen neuen Anstoß geben. In der dreistündigen Aussprache war der Fraktionszwang aufgehoben.

Konkrete Gesetzentwürfe werden voraussichtlich erst bei weiteren Beratungen Ende April oder Anfang Mai eingebracht. Dabei werden vermutlich mehrere Entwürfe fraktionsübergreifend zur Abstimmung stehen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist für eine gesetzliche Regelung. Im Parlament betonte sie, die Menschen hätten Angst davor, dass sie angesichts der Möglichkeiten der modernen Medizin nicht mehr friedlich aus dem Leben scheiden könnten. Es müsse darum gehen, den Menschen diese Angst zu nehmen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu sichern. Andere Redner äußerten Zweifel, ob ein Gesetz mehr Rechtssicherheit schaffen kann. (MP3-Audio zur Bundestagsdebatte)

Ziel von Zypries ist es, Patienten wie Angehörigen und Ärzten in der letzten Lebensphase mehr Sicherheit zu geben, dass der Wille des Kranken berücksichtigt wird. Den bestehenden Konflikt hat Jacqueline Boysen für den Deutschlandfunk im "Hintergrund Politik" geschildert. (Text / MP3-Audio)

Bischof Huber: Verfügungen bleiben auslegebedürftig

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, warnte davor, die Möglichkeiten von Patientenverfügungen zu überschätzen. Auch wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe, bliebe jede Verfügung auslegebedürftig, sagte Huber im Deutschlandfunk. Denn es gehe um Menschen, die nicht mehr aussagefähig seien und ihre konkrete Situation nicht mehr bewerten könnten. Er habe Verständnis, wenn sich Menschen in ihrer Erklärung deshalb darauf beschränkten, jemandem eine Vollmacht zu erteilen. Keinesfalls dürfe eine Patientenverfügung ein Schritt zur aktiven Sterbehilfe sein. (Text / MP3-Audio)

Aktive Sterbehilfe schließt auch Klaus Kutzer aus. Er ist Vorsitzender einer Expertenkommission im Bundesjustizministerium zur Patientenverfügung. "Eine Patientenverfügung muss sich innerhalb des geltenden Rechts halten, insbesondere innerhalb des Strafrechts. Strafrechtlich ist aber die Euthanasie, das heißt die gezielte, aktive Tötung des Patienten zur Beendigung seiner Leiden verboten und mit Strafe bedroht", sagte Kutzer im Deutschlandradio Kultur. (MP3-Audio)

Der stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Eckhard Nagel, hält eine kurze und einmalige Patientenverfügung für ausreichend, um dem Willen des Patienten gerecht zu werden. Wenn ein Mensch am Ende seines Lebens möglichst wenig medizinische Eingriffe wünsche, genüge es, wenn er dies mit einem "relativ geringen Detaillierungsgrad" schriftlich festlege, sagte Nagel, Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften der Universität Bayreuth, im Deutschlandradio Kultur (Text / MP3-Audio)

Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, sagte im Deutschlandfunk, er halte ein Gesetz nicht für notwendig. Nur in sehr wenigen Fällen gebe es rechtliche Probleme in Bezug auf eine Patientenverfügung. Allerdings plädierte er dafür, die Menschen stärker zur Abgabe von Patientenverfügungen anzuleiten, "damit wir Ärzte leichter wissen, woran wir uns halten müssen". (Text / MP3-Audio)


Letzte Änderung: 21.06.2008 03:20 Uhr

 

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