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AKTUELL VOM 09.05.2007
Eine Biologin zeigt einen Behälter mit Stammzellen im Labor des National Institute for Biological Standards and Control in England. (Bild: AP) Eine Biologin zeigt einen Behälter mit Stammzellen im Labor des National Institute for Biological Standards and Control in England. (Bild: AP)

Stammzellgesetz auf dem Prüfstand

Wissenschaftler dringen bei Anhörung im Bundestag auf Forschungsfreiheit

Wissenschaftler haben bei einer Anhörung des Bundestages eine Liberalisierung des deutschen Stammzellgesetzes gefordert. Dagegen wandten sich mehrere Ethiker und Juristen gegen eine Novellierung. Bei der Anhörung bewerteten 24 Forscher, Mediziner, Juristen und Ethiker das 2001 vom Parlament nach langen Diskussionen verabschiedete Stammzellgesetz.

Derzeit ist Forschung, bei der menschliche Embryonen zerstört werden, in Deutschland generell verboten. Nach dem Stammzellgesetz dürfen Forscher jedoch in engen Grenzen Zellen verwenden, die vor 2002 im Ausland entstanden sind. Zudem gibt es eine Strafandrohung gegen Wissenschaftler, die sich im Ausland an Projekten beteiligen, die im Inland verboten sind.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sprach sich erneut dafür aus, die Stichtagsregelung aufzuheben, die Strafandrohung für Wissenschaftler zu streichen und die Einfuhr von embryonalen Stammzellen auch für therapeutische oder diagnostische Anwendungen zu ermöglichen. DFG-Vizepräsident Jörg Hinrich Hacker betonte, es gehe nicht um Änderungen am Embryonenschutzgesetz. Die DFG befürworte auch nicht das so genannte Forschungsklonen oder das reproduktive Klonen. Für weitere Forschungen an so genannten adulten Stammzellen benötige man jedoch Erkenntnisse aus der embryonalen Forschung.

Der Bonner Neurobiologe Oliver Brüstle sagte, das deutsche Gesetz mache es Wissenschaftlern unmöglich, Erkenntnisse aus der Stammzellenforschung bis zur medizinischen Anwendbarkeit zu entwickeln. Die Stellungnahme der Stammzellmediziner vor dem zuständigen Bundestagsausschuß bewertete der Wissenschaftsjournalist Michael Lange im Gespräch mit "Forschung aktuell"-Moderatorin Marieke Degen.

Der Kitzinger Jurist Rainer Beckmann sagte dagegen, eine Änderung des Stammzellgesetzes sei aus rechtlicher Sicht nicht notwendig. Dem stimmte die Frankfurter Moraltheologin Hille Haker zu. Moralischer Schutz stehe vor der von Wissenschaftlern geforderten Wettbewerbsfähigkeit, mahnte sie.

Der Reproduktionsbiologe Henning Beier sprach sich im Deutschlandfunk für die Abschaffung der Stichtagsregelung aus. Der stellvertretende Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission zur Stammzellforschung sagte, die derzeitige Rechtslage biete gerade jungen Forschern keine Motivation. Der CDU-Politiker Hubert Hüppe betonte dagegen, es gebe keinerlei Anlass, an der geltenden Rechtslage etwas zu ändern und den Embryonenschutz infrage zu stellen. Es müsse erwähnt werden, dass man mittlerweile auch aus Nabelschnurblut und Fruchtwasser Stammzellen gewinnen könne. (Streitgespräch von Henning Beier und Hubert Hüppe: Text / MP3-Audio)


Programmtipp: Einen umfassenden Überblick über den Stand der Stammzellforschung und deren rechtliche Grundlagen lieferte "Wissenschaft im Brennpunk" in der Sendung vom 6. Mai.


Letzte Änderung: 21.06.2008 03:20 Uhr

 

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