In die neuerliche Debatte um ein Verbot der NPD hat sich jetzt auch die EU-Kommission eingeschaltet. Wenn es in Deutschland eines Tages zu einem Verbot der Partei kommen sollte, würde er dies klar und deutlich begrüßen, sagte der stellvertretende Kommissionspräsident Franco Frattini der Zeitung "Bild am Sonntag".
Fremdenfeindlichkeit und Extremismus nähmen in Europa zu, beklagte er. Deutschland zähle neben Frankreich, Belgien, Dänemark und Italien zu den EU-Staaten, die in diesem Punkt besondere Sorgen bereiteten. Neonazis seien ein Krebsgeschwür für demokratische Länder wie Deutschland und eine wirkliche Bedrohung der Demokratie, sagte Frattini.
Der Vorstoß des SPD-Vorsitzenden und rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, ein neues NPD-Verbotsverfahren einzuleiten, ist auch innerhalb seiner eigenen Partei umstritten. In der "Berliner Zeitung" warnte der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner davor, die Hürden für ein Parteiverbot zu senken, um den Erfolg eines solchen Verfahrens sicherzustellen. Vielmehr müsse die Auseinandersetzung mit Rechtsextremen konsequent geführt werden etwa durch Offenlegen ihrer Finanzquellen.
Auch Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, äußerte sich kritisch zu einem neuen NPD-Verbotsantrag. "Verbote helfen nicht", betonte der CDU-Politiker im Deutschlandradio Kultur. Man müsse extremistisches Gedankengut auch politisch bekämpfen. (Text / MP3-Audio)
Aus Sicht des Staatsrechtlers Hans Peter Bull sind die Erfolgsaussichten eines neuen Verbotsantrages gering. "Es ist nicht anzunehmen, dass eine Entscheidung ganz anders ausginge als damals", sagte Bull im Deutschlandfunk mit Blick auf das Verfahren im Jahr 2003 . Er kritisierte, dass die Verfassungsschutzbehörden ihre Quellen nicht ausreichend offengelegt und damit das Verfahren erschwert hätten. (MP3-Audio).
2003 war ein Versuch gescheitert, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen. Im Bundesverfassungsgericht fand sich nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, um das Verbotsverfahren zu eröffnen.
Letzte Änderung: 21.06.2008 03:20 Uhr
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