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AKTUELL VOM 09.11.2007
Telefondaten  sollen für sechs Monate gespeichert werden. (Bild: Stock.XCHNG / Adriana Di) Telefondaten sollen für sechs Monate gespeichert werden. (Bild: Stock.XCHNG / Adriana Di)

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Opposition stimmt gegen das Gesetz

Der Bundestag hat gegen den Widerstand der Opposition die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten verabschiedet. 366 Abgeordnete stimmten in Berlin für den Entwurf, 156 votierten dagegen.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in der Debatte erneut versichert, die Neuregelung führe nicht in den Überwachungsstaat. Die Opposition stimmte gegen das Gesetz, weil die Bürger ihrer Ansicht nach dadurch unter Generalverdacht gestellt würden.

Die Neuregelung soll eine EU-intern umstrittene Richtlinie in deutsches Recht umsetzten, die derzeit aber noch am Europäischen Gerichtshof überprüft wird. Danach müssen die Unternehmen künftig bei allen Telefon- und Internetverbindungen Rufnummern beziehungsweise IP-Adressen sowie Verbindungsdaten speichern, bei Mobilfunkgesprächen zusätzlich den Gerätestandort. Auf diese Daten haben die Behörden bei Verdacht auf eine schwere Straftat nach richterlichem Beschluss Zugriff.

Vor der Abstimmung verteidigte Bundesjustizministerin Zypries das Gesetz als wichtiges Mittel im Kampf gegen den Terrorismus. Durch die Rückverfolgung der Verbindungsdaten hätten die Anschläge von Madrid rasch aufgeklärt werden können, sagte Zypries im Deutschlandfunk. (Text / MP3-Audio)

Ähnlich argumentierte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein wirksames Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Es sei wichtig, dass die Sicherheitsbehörden mit entsprechenden Möglichkeiten für Ermittlungen in diesem Feld ausgestattet würden, sagte der CSU-Politiker im Deutschlandradio Kultur. Die Kritik an dem Vorhaben wies er als "völlig unbegründet" zurück. (Text / MP3-Audio)

Opposition kündigt Verfassungsklage an

Die stellvertretende Bundestagsfraktionsvorsitzende der Liberalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, kündigte Verfassungsklage gegen das Gesetz an. Es sorge nicht für mehr Sicherheit, sondern dafür, dass immer mehr unschuldige Bürger überwacht und kontrolliert werden. Es sei nicht zutreffend, dass nur mit Richtervorbehalt auf die Daten zugegriffen werden könne, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im Deutschlandfunk: "Die Polizei und die Geheimdienste, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, alle können ohne Richtervorbehalt und nicht nur beim Verdacht auf eine konkrete Straftat auf diese Daten zugreifen. Und da erfahren sie monate-, jahrelang nichts von." Die ehemalige Justizministerin hatte mit einer früheren Verfassungsklage bereits daran mitgewirkt, den sogenannten Großen Lauschangriff zu kippen. (Text, MP3-Audio)

Am Dienstag hatte es bundesweite Proteste gegen die geplanten Regelungen gegeben. In mehr als 40 Städten gingen Menschen gegen das Gesetz auf die Straßen.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Gespeichert werden alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen über Festnetz oder Handy sowie die Kommunikation über das Internet. Die Daten sollen für sechs Monate bei den Telekommunikationsanbietern gespeichert werden. Die Inhalte der Gespräche wird nicht erfasst.

"Überwachungsgesellschaft" Großbritannien

Die Telefongesellschaften in England sind bereits seit 2001 zu einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Neben den Sicherheitsdiensten haben inzwischen zum Beispiel auch Steuer- und Gesundheitsämter Zugriff auf die Daten. Der britische Datenschutzbeauftragte resigniert: Das Königreich sei schon längst eine Überwachungsgesellschaft. (Martin Zagatta berichtet aus London, Text / MP3-Audio)


Letzte Änderung: 21.06.2008 03:20 Uhr

 

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