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AKTUELL VOM 11.04.2008
Ein Wissenschaftler zeigt einen Behälter mit Stammzellen in einem Labor der Universität von Georgia in Athens, USA. (Bild: AP) Ein Wissenschaftler zeigt einen Behälter mit Stammzellen in einem Labor der Universität von Georgia in Athens, USA. (Bild: AP)

Bundestag entscheidet über Stammzellforschung

Fraktionen geben Abgeordneten ihr Votum frei

Der Bundestag entscheidet heute über die Zukunft der Stammzellforschung in Deutschland. Es gilt als offen, ob der geltende Rechtsrahmen beibehalten oder erweitert wird, da die Abgeordneten keinem Fraktionszwang unterliegen. Eine der vier vorliegenden Anträge sieht auch das Verbot der Stammzellforschung vor.

In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz die Gewinnung embryonaler Stammzellen, weil dabei Embryonen vernichtet werden. Bislang ist Forschung nur an importierten embryonalen Stammzelllinien erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Diese älteren Zellen lassen nach Ansicht der Forscher aber keine Spitzenforschung mehr zu.

Eine Gruppe der Bundestagsabgeordneten plädiert daher für die Streichung des Stichtags. Durch eine derartige Regelung würden deutsche Forscher Zugang zu fast allen Stammzelllinien in der Welt erhalten.

Die meisten Unterstützer hatte in der Grundsatzdebatte Mitte Februar ein Gesetzentwurf, der eine einmalige Verschiebung des Stichtags vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 vorsieht. Andere Abgeordnete fordern in ihrem Antrag, den Stichtag nicht anzutasten. Als eher unwahrscheinlich gilt, dass sich jene Politiker durchsetzen, die einen Stopp und das Ende des Imports sowie der Forschung an embryonalen Stammzellen fordern. Da rund 180 Abgeordnete bislang noch unentschieden waren und einige Parlamentarier mehrere Anträge unterschrieben hatten, ist unklar, welcher Gesetzentwurf eine Mehrheit erhält. (MP3-Audio, Beitrag von Jacqueline Boysen)

Bundestagpräsident Norbert Lammert hält es für möglich, dass sich ein Teil der Abgeordneten, die sich bislang zu keinem der vorliegenden Anträge bekannt haben, erst im Verlauf der Debatte ein abschließendes Urteil bilden wird. Er selbst wolle für ein Festhalten an der bisherigen Stichtagsregelung stimmen, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. (Text / MP3-Audio)

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, sprach sich am Morgen noch einmal für ein Verbot der embryonalen Stammzellforschung aus. Bereits die bisherige Stichtagsregelung sei fragwürdig und falsch, sagte Zollitsch im Deutschlandfunk. Menschliches Leben dürfe nicht zu Forschungszwecken getötet werden. (Text / MP3-Audio)

Dagegen plädiert der Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Jörg Hinrich Hacker, für eine Aufhebung der Stichtagsregelung. Durch diese Einschränkung würden deutsche Wissenschaftler international benachteiligt, betonte Hacker im Deutschlandradio Kultur. (Text / MP3-Audio)


Programmtipp: Deutschlandradio überträgt die laufende Bundestagsdebatte in "Dokumente und Debatten". Zusammenfassende Berichte zur Entscheidung senden die "Ortszeit" (12.07 Uhr, Deutschlandradio Kultur) und die "Informationen am Mittag" (Deutschlandfunk, 12.10 Uhr). Die "Ortszeit" plant ein Interview mit dem Stammzellforscher Guido Nikkhah, Ärztlicher Direktor der Abteilung für Stereotaktische Neurochirurgie am Universitätsklinikum Freiburg.


Letzte Änderung: 19.10.2008 03:20 Uhr

 

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