Der Kompromiss der Koalitionsparteien zur Online-Durchsuchung stößt auf ein geteiltes Echo. Während mehrere Bundesländer Zustimmung signalisierten, wurde von der SPD-Bundestagsfraktion und der Gewerkschaft der Polizei Kritik an der Einigung geäußert.
"Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor", kündigte der SPD-Innenexperte Klaus Uwe Benneter in der "Berliner Zeitung" an.
Die Länder Brandenburg und Berlin hingegen signalisierten Zustimmung zu dem Kompromiss. Im Kern sei das Vorhaben pragmatisch und richtig, sagte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm im Südwestrundfunk. Der CDU-Politiker nannte es vernünftig, erst einmal zu prüfen, ob Erkenntnisse auch ohne Zutritt zur Wohnung zu gewinnen seien. Nach Ansicht von Schönbohms Berliner Amtskollegen Ehrhart Körting steht der Gesetzentwurf im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Online-Durchsuchung werde es nur in Ausnahmefällen geben, betonte der SPD-Politiker im ZDF. Er halte eine einfache polizeiliche Überwachung für wichtiger.
Nach Einschätzung des CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl muss sich der Kompromiss zunächst in der Praxis bewähren. Man müsse die ersten Fälle dieser Art abwarten, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschlandfunk. Sollte sich dabei zeigen, dass der technische Zugriff auf Computer ohne das Betreten der Wohnung des Verdächtigen nicht möglich ist, müsse der entsprechende Paragraf ergänzt werden. Uhl betonte, grundsätzlich müssten auch die Geheimdienste Zugriff auf Daten bekommen, die das Bundeskriminalamt mit Hilfe der Online-Durchsuchung gewinnt. (Text / MP3-Audio)
Scharfe Kritik kam unterdessen aus den Reihen der Opposition. Der FDP-Fraktionsvize Max Stadler warf der SPD vor, den Widerstand gegen die heimliche Online-Durchsuchung aufgegeben zu haben. "Selbst wenn die Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht übersprungen werden, heißt das noch lange nicht, dass man die Online-Durchsuchung politisch gut heißen muss." Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele sagte in der ARD: "Unser Privates stirbt ganz offensichtlich scheibchenweise."
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete Teile des geplanten Regelungen als inkonsequent. Dass es Ermittlern verboten bleibe, zur Installation von Überwachungssoftware die Wohnung von mutmaßlichen Tätern zu betreten, sei unverständlich, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Konrad Freiberg in Berlin.
Nach monatelangen Verhandlungen hatten sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Danach soll es dem Bundeskriminalamt künftig zwar erlaubt werden, bei der Fahndung etwa nach Terroristen private Computer zu überwachen. Die Daten-Ausspähung muss aber von außen vorgenommen werden, weil die Ermittler die Wohnungen von Verdächtigen nicht betreten dürfen. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Bundesländern beraten, das Kabinett soll noch vor der Sommerpause darüber befinden. (Gudula Geuther berichtete in den "Informationen am Abend" im Deutschlandfunk über den Kabinettsbeschluss M3-Audio).
Letzte Änderung: 24.10.2008 03:20 Uhr
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