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AKTUELL VOM 11.06.2008
Die Beschwerdeführer Patrick Geis, Ulrich Neu und Sylvia Thimm (v.l.n.r.) warten im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf die Eröffnung der Verhandlung. (Bild: AP) Die Beschwerdeführer Patrick Geis, Ulrich Neu und Sylvia Thimm (v.l.n.r.) warten im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf die Eröffnung der Verhandlung. (Bild: AP)

Bundesverfassungsgericht prüft absolutes Rauchverbot

Grundsatzurteil soll bis Ende Juli gefällt werden

Das Bundesverfassungsgericht will bis zur Sommerpause ein Grundsatzurteil zum umstrittenen Rauchverbot fällen. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kündigte beim Verhandlungsauftakt in Karlsruhe an, das Gericht wolle bis Ende Juli zu einer Entscheidung kommen. Das Verfahren sei exemplarisch für eine Reihe von Klagen.

Zwei Wirte von Einraumgaststätten aus Berlin und Tübingen sowie ein Heilbronner Diskothekbetreiber hatten in Karlsruhe Klage eingereicht. Die Kläger sehen durch die Nichtraucherschutzgesetze von Berlin und Baden-Württemberg ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt. Ähnliche Regelungen gibt es in weiteren Bundesländern, weshalb die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes voraussichtlich Bedeutung über die verhandelten Fälle hinaus hat.

Etwa 60.000 bis 80.000 der insgesamt 250.000 Gaststätten in Deutschland seien "Einraumgaststätten", in denen es das Rauchverbot zu "ruinösen" Umsatzeinbußen von 20 bis 40 Prozent geführt habe, betonten die Anwälte der Kläger bei der Anhörung. Die Eckkneipe stehe als Gaststätten-Typ vor dem Aus. Vertreter der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Berlin erklärten hingegen, dass der Gesundheitsschutz von Nichtrauchern Vorrang habe.

Die klagenden Wirte verweisen auf existenzbedrohende Umsatzeinbußen. Der Tübinger Wirt Ulrich Neu, einer der Kläger, hofft auf eine Ausnahmeregelung für kleine Kneipen. Seit dem Rauchverbot habe er 30 Prozent Umsatzeinbußen gehabt, sagte Neu im Deutschlandradio Kultur. (Text / MP3-Audio)

Der Gesundheitsexperten Helge Sodan verteidigte das Rauchverbot. Der Staat habe eine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit, sagte der Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht im Deutschlandradio Kultur. Er dürfe nicht untätig bleiben. 120.000 Deutsche stürben jedes Jahr an den Folgen des Rauchens, das koste die Volkswirtschaft rund 20 Milliarden Euro.

Die Klage eines Diskothekenbetreibers gegen das Rauchverbot hält Sodan allerdings für berechtigt. Er sehe ein Problem mit dem Gebot der Gleichbehandlung, wenn Diskothekenbetreiber nicht genauso wie Gaststätteninhaber die gesetzliche Möglichkeit hätten, einen seperaten Raucherraum einzurichten, sagte Sodan. (Text / MP3-Audio)

Der "Berliner Zeitung" zufolge hat das Rauchverbot den Gaststättenbetreibern schwere Umsatzeinbußen eingebracht: Fast jeder zweite gastronomische Betrieb verzeichne seit Einführung des Rauchverbotes Umsatzeinbußen, berichtet das Blatt unter Berufung auf eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Danach klagen 48 Prozent der Gastro-Einrichtungen über weniger Umsatz.

Die Deutsche Krebshilfe warnte vor einer Lockerung der Rauchverbote in Gaststätten. "Wenn die Länderregelungen durch Ausnahmen und Modifizierungen der Rauchverbote noch weiter aufgeweicht werden, bekommt Deutschland beim Schutz vor dem Passivrauchen die rote Lampe in Europa", sagte Krebshilfe-Präsidentin Dagmar Schipanski der "Neuen Osnabrücker Zeitung".


Letzte Änderung: 19.12.2008 03:20 Uhr

 

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