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AKTUELL VOM 26.06.2008
Eine Mitarbeiterin des "Betreuungsvereins Ludwigsburg" zeigt an Hand eines Musterformulars das Ausfüllen einer Patientenverfügung. (Bild: AP) Eine Mitarbeiterin des "Betreuungsvereins Ludwigsburg" zeigt an Hand eines Musterformulars das Ausfüllen einer Patientenverfügung. (Bild: AP)

Bundestag debattiert Patientenverfügung

Patienten sollen selbst entscheiden, ob und wie sie behandelt werden wollen

Der Bundestag in Berlin hat über einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Patientenverfügungen debattiert. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, erklärte, es gehe darum, Rechtssicherheit zu schaffen, und zwar für die Patienten ebenso wie für die Ärzte. Der Gesetzentwurf wird von Abgeordneten der Fraktionen von SPD, FDP, Linkspartei und Grünen mitgetragen, nach der Sommerpause werden weitere Entwürfe erwartet.

Die Unionsfraktion lehnt das vorliegende Papier ab. Der CDU-Politiker Markus Grübel sagte, eine Patientenverfügung könne eine scharfe Waffe sein, die der Mensch gegen sich richte. Dies gelte vor allem dann, wenn es keine rechtliche Begrenzung gebe, wie weit die Verfügung reiche.

Der Gesetzentwurf wird Stünker zufolge von 209 Abgeordneten unterstützt. Wichtigster Bestandteil einer Verfügung soll die Anordnung des Patienten über den Umfang von Behandlungen sein, wenn er selbst nicht mehr seinen freien Willen äußern kann. Kritiker aus der Union bemängeln, dass niemand sagen könne, ob sich ein Mensch bei schwerer Krankheit nicht gegen seinen früheren Willen stellen würde. Ziel ist es, Ärzten und Patienten Rechtssicherheit zu verschaffen. (Beitrag von Jaqueline Boysen, "Informationen am Morgen", MP3-Audio)

Josef Winkler von Bündnis90/Die Grünen sieht eine "halbgare" Debatte um die Patientenverfügung. Der Mit-Initiator des Gegenantrages schlägt ein Konsil aus Pflegepersonal, Angehörigen und, wenn nötig, Vormundschaftsgericht vor. Damit soll dem Willen solcher Patienten weitestmöglich entsprochen werden, die sich selbst nicht äußern können. (Text / MP3-Audio)

"Hiermit erkläre ich für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann folgendes (…)." So oder so ähnlich könnte sie beginnen, die Patientenverfügung. Wer nicht möchte, dass Ärzte im Falle einer schweren Erkrankung alle lebensverlängernden Maßnahmen ausschöpfen, schreibt klar und deutlich auf, was er in welchem Zustand ablehnt. Zum Beispiel keine Blutwäsche, keine künstliche Ernährung oder Beatmung, im Fall fortschreitender Hirnabbauprozesse wie zum Beispiel Alzheimer oder bei unheilbaren Hirnschädigungen.

Schätzungsweise acht Millionen solcher Willenserklärungen wurden in Deutschland bereits verfasst. Die meisten Ärzte versuchen dem Wunsch der Patienten nachzukommen. Die Betonung liegt hier auf "versuchen". Denn die Rechtslage ist nicht eindeutig. Einerseits hat der Bundesgerichtshof schon 2003 entscheiden, dass die Patientenverfügung verbindlich ist, andererseits riskieren Ärzte, im Zweifelsfall wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt zu werden.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach hat mehr Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen angemahnt. Die Verfügungen seien ein sinnvolles Instrument, vor allem in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht, sagte Bosbach im Deutschlandradio Kultur. (Text / MP3-Audio)

"Viele Menschen haben Angst"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) befürwortet eine gesetzliche Regelung. In der "Frankfurter Rundschau"schreibt sie: "Wir sollten die Patientenverfügung endlich gesetzlich regeln. Es geht um Situationen, die jeden treffen können. Ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr ansprechbar ist. Viele Menschen haben Angst, in solchen Situationen der modernen Apparatemedizin hilflos ausgeliefert zu sein."

Zypries weiter: "Es bestehen aber viele offene Fragen. Unter Ärzten, Betroffenen und selbst den Gerichten besteht noch immer große Unsicherheit. Der Gesetzgeber darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen und muss in diesem wichtigen Lebensbereich endlich Rechtssicherheit schaffen", forderte die SPD-Politikerin.

Auch Schwerkranke, die zwar noch nicht im Sterben liegen, bestimmte medizinische Maßnahmen aber ablehnen, sollen sich äußern können. Zudem sollen sie Zwangsbehandlungen nicht über sich ergehen lassen müssen.

Aus der Bundesärztekammer verlautet, eine zusätzliche gesetzliche Regelung sei nicht nötig. (Beitrag von Hilde Weeg, "Informationen am Morgen", MP3-Audio)

Tipp: Einen Hintergrundbeitrag des Deutschlandfunks zum Thema Patientenverfügung mit dem Titel: "In Würde sterben" finden Sie hier


Letzte Änderung: 03.01.2009 03:20 Uhr

 

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