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AKTUELL VOM 04.07.2008
Eine Pflegerin hält die Hand einer Heimbewohnerin. (Bild: AP) Eine Pflegerin hält die Hand einer Heimbewohnerin. (Bild: AP)

Bundesrat vertagt Entscheidung über Sterbehilfe

Länderkammer segnet lediglich Absichtserklärung ab

Der Bundesrat hat seine Abstimmung über einen Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßig organisierten Sterbehilfe überraschenderweise verschoben. Stattdessen wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet, der den späteren Beschluss eines entsprechenden Gesetzes als Ziel formuliert.

Ursprünglich wollte der Bundesrat am Freitag über einen Gesetzentwurf mehrerer Bundesländer abstimmen, der in den Bundestag eingebracht werden sollte. In dem jetzt verabschiedeten Entschließungsantrag heißt es lediglich, dass noch in diesem Jahr ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden "sollte".

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte, man habe eine scheinbare Kontroverse vermeiden wollen. Unterschiedliche Ansichten gebe es allenfalls bei den Instrumentarien, nicht bei den entscheidenden Fragen des Schutzes von Leben. Umstritten war vor allem das Vorhaben, schon die bloße Gründung eines Vereins zu bestrafen, der Menschen die Gelegenheit zur Selbsttötung bieten will.

Gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe soll nach dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf mit Geldstrafen oder mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden. Thüringens Justizministerin Marion Walsmann befürwortete die Initiative unionsgeführter Bundesländer zum Verbot gewerblicher Sterbehilfe. Die bestehenden Gesetze reichten nicht aus, sagte die CDU-Politikerin im Deutschlandradio Kultur. Wenn man nicht handele, überlasse man das Feld denjenigen, die Geschäfte mit dem Tod machen wollten. (Text / MP3-Audio)

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg Dietrich Hoppe, sprach sich für ein gesetzliches Verbot der organisierten Sterbehilfe aus. Beistand zur Sterbehilfe sei mit dem Beruf des Arztes nicht vereinbar, sagte Hoppe im Deutschlandfunk. (Text / MP3-Audio).

Die ehemalige Bundesfamilienministerin Ursula Lehr, Gründerin des Zentrums für Gerontologie und des Deutschen Zentrums für Alternsforschung (DZFA), lehnt jedwede Form der aktiven Sterbehilfe ab. Es müsse alles getan werden, um das Leiden erträglich zu machen, sagte die Wissenschaftlerin im Deutschlandradio Kultur. (MP3-Audio: Teil 1; Teil 2)

Der Medizinrechtler Wolfgang Putz bezweifelte im Deutschlandfunk, ob ein gesetzliches Verbot "das gesellschaftliche Problem lösen" würde. Es gebe 12.000 bis 13.000 Suizidenten im Jahr. Die würden nicht weniger, wenn dubiose Organisationen verboten würden, sagte Putz. (Text / MP3-Audio)

Strafbar soll künftig nach dem derzeitigen Entwurf auch sein, wenn jemand ein Gewerbe betreibt oder eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen. Ebenso soll bestraft werden, wer für eine solche Vereinigung als Mitglied oder Außenstehender geistig oder wirtschaftlich eine maßgebende Rolle spielt.

Die Debatte um Sterbehilfe bekam durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch neuen Aufwind. Eine 79-jährige Frau aus Würzburg hatte vor einigen Tagen mit Kuschs Hilfe Selbstmord begangen. Selbstmord oder eine Beihilfe dazu sind in Deutschland nicht strafbar, aktive Sterbehilfe aber schon. Die zuständige Staatsanwaltschaft stufte das Handeln Kuschs nicht als aktive Sterbehilfe ein.

Der Deutsche Richterbund hält die Forderungen nach einem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe für "moralisch begründet, aber leider praxisfern". In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Vorsitzende Christoph Frank: "Das Ziel, ethisch verwerfliche Geschäfte mit dem Tod zu bekämpfen, ist richtig." Die Politik mache aber den Menschen aber etwas vor, wenn sie den Eindruck erwecke, das Problem der geschäftsmäßigen Sterbehilfe lasse sich mit dem Strafrecht lösen.


Letzte Änderung: 11.01.2009 03:20 Uhr

 

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