Union und SPD haben sich nach dem Veto des Bundesrates auf einen Kompromiss zum geplanten BKA-Gesetz geeinigt. Das erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, in Berlin. Nach Informationen unseres Hauptstadtstudios verständigten sich Vertreter der Fraktionen, der Länder und der zuständigen Ministerien auf Änderungen bei der Online-Durchsuchung.
Danach muss ein Richter eine Durchsuchung anordnen, von
Die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet darüber hinaus, dass ein Richter die letzte Entscheidung darüber treffen soll, welche Daten nicht genutzt werden dürfen, weil sie dafür zu persönlich seien. Des weiteren werde der Aufgabenbereich des Bundeskriminalamts präzisiert, um Kompetenz-Überschneidungen mit der Polizei in den Ländern zu vermeiden.
Keine Änderung solle es bei der Zeugnisverweigerung geben, heißt es weiter. Demnach werden nur Abgeordnete, Priester und Ärzte vor Überwachung geschützt sein. Der vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetzentwurf hatte im Bundesrat keine Zustimmung gefunden. Die Regierung will deshalb heute den Vermittlungsausschuss anrufen. Als Termin für die Beratungen ist der 11. Dezember im Gespräch. Das Gesetz soll nach den Vorstellungen der Großen Koalition zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Letzte Änderung: 12.06.2009 03:20 Uhr
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