In Berlin kommt heute der Bundestag zusammen. Bei der Plenarsitzung geht es auch um die gesetzlichen Regelungen für Patientenverfügungen. Dazu liegen drei Entwürfe vor, die unterschiedlich hohe Hürden für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen vorsehen. Ein weiterer Antrag schlägt vor, gar keine gesetzliche Regelung zu vereinbaren.
Ein solcher Verzicht wird auch vom Präsidenten der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, unterstützt. Die vielen individuellen Situationen von Schwerkranken seien gesetzlich nicht regelbar. Bei der Behandlung müsse immer die aktuelle Situation im Vordergrund stehen. Die Meinung der Patienten ändere sich aber oft bei einer schweren Erkrankung, sagte Hoppe.
Rund 200 Abgeordnete aus SPD, FDP, Grünen und Linken haben sich auf einen Entwurf des früheren Richters Joachim Stünker (SPD) geeinigt. Dieser räumt der Patientenautonomie oberste Priorität ein. Er sieht vor, dass die Wirksamkeit von Patientenverfügungen nicht von bestimmten unheilbaren Krankheiten abhängig sein darf, die ohnehin zum baldigen Tod führen. Der vorher festgelegte Patientenwille soll auch bei langen Krankheitszuständen wie etwa einem Wachkoma oder starker Altersdemenz gelten. Also auch dann, wenn die Patienten noch eine ganze Weile leben könnten.
Dagegen plädiert eine Gruppe um den Unionsabgeordneten Wolfgang Bosbach dafür, die Gültigkeit von Patientenverfügungen einzuschränken: Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen soll nur dann erlaubt sein, wenn die schwere Erkrankung unumkehrbar tödlich verläuft oder wenn ein Patient aller Voraussicht nach das Bewusstsein nicht mehr erlangen wird.
Der dritte Gesetzentwurf der Unionspolitiker Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) empfiehlt, vor der Umsetzung einer Patientenverfügung genau zu prüfen, ob der Inhalt tatsächlich noch dem Willen und der aktuellen Lage des Patienten entspricht. Dabei soll geklärt werden, ob sich die Lebensumstände geändert haben oder ob es medizinische Fortschritte für den konkreten Krankheitsfall gibt.
Die drei fraktionsübergreifenden Gruppenanträge unterscheiden sich in der sogenannten Reichweitenbegrenzung voneinander. Bereits im März hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Zweifel an einer Einigung geäußert. Die Differenzen in der Frage des Selbstbestimmungsrechts seien zu groß, so ihre Einschätzung.
Bislang ist die Rechtslage nicht eindeutig. Einerseits hat der Bundesgerichtshof schon 2003 entscheiden, dass die Patientenverfügung verbindlich ist, andererseits riskieren Ärzte, im Zweifelsfall wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt zu werden.
Vielen Menschen fällt es schwer, so eine Verfügung auszufüllen. So findet sich zum Beispiel kaum jemand im Überangebot der zahlreichen Formulare zurecht. Denn inzwischen sind mehr als 200 verschiedene Formulare und Vordrucke für eine Patientenverfügung im Umlauf. Darunter auch einige, die nicht geeignet sind. An der Uniklinik Aachen hat deshalb ein Beratungsteam die Arbeit aufgenommen.
Zum Auftakt der Plenarsitzung gibt Außenminister Steinmeier eine Regierungserklärung zum Brüsseler EU-Gipfel ab. Weitere Themen sind unter anderem die Schaffung von Sperren im Internet gegen Kinderpornografie und die Begrenzung von Managergehältern.
Dokumente und Debatten überträgt von 9.00 bis 13.00 Uhr die Debatte aus dem Bundestag
Letzte Änderung: 26.12.2009 03:20 Uhr
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