Die deutschen Bundesländer sollen ab 2020 ausgeglichene Haushalte vorlegen und auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten müssen. So sieht es die Föderalismusreform II vor, die der Bundesrat nun verabschiedet hat.
Für die finanzschwachen Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein soll es in den Jahren 2011 bis 2019 jährlich Hilfen in Höhe von 800 Millionen Euro geben, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes zu erreichen.
Mit der Schuldenbremse soll auch der Bund bei der Aufnahme neuer Schulden gezügelt werden. Anders als für die Länderhaushalte dürfen für das Bundesbudget zwar weiterhin neue Defizite angehäuft werden.
Allerdings soll die Obergrenze dafür bereits ab 2016 bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen. Das ist deutlich weniger als die von der EU vorgegebene Defizitobergrenze von drei Prozent des BIP. Der Bundestag hat der Grundgesetzänderung bereits zugestimmt.
Die Schuldenbremse gilt auch als Reaktion auf die milliardenschweren Konjunkturprogramme und Staatshilfen für angeschlagene Konzerne, die die öffentlichen Defizite in diesem und in kommenden Jahren nach oben treiben werden.
Vor der Abstimmung verteidigte der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger das Vorhaben. Die derzeitigen milliardenschweren Konjunkturprogramme zeigten, dass eine klare Regelung wichtig sei, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Mit dem Gesetz werde der Weg aus der Schuldenfalle erzwungen. Zudem lege man fest, dass Staatsschulden nur in Krisenjahren erlaubt seien.
Letzte Änderung: 15.06.2009 09:56 Uhr
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