Der Europäische Gerichtshof hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung in Deutschland kassiert und auch das Bundesverfassungsgericht forderte, dass sich die Sicherungsverwahrung hierzulande deutlich vom Gefängnis unterscheiden müsse.
Nach den beiden Gerichtsurteilen mussten inzwischen mehr als 80 Sicherungsverwahrte aus dem Gefängnis entlassen werden. Sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren, scheint ausgesprochen schwierig zu sein - wenig verwunderlich, nachdem der Staat den Menschen jahrzehntelang erzählte, dass in der Sicherungsverwahrung vor allem nicht resozialisierbare Straftäter einsäßen.
Die Bundesländer haben bislang kaum Konzepte erarbeitet, wie man diese entlassenen Straftäter erfolgreich in die Gesellschaft integrieren kann. Zwei Beispiele aus Hamburg und dem Dorf Insel in Sachsen-Anhalt zeigen, wie problematisch der Versuch einer Wiedereingliederung ist - und woran dies liegt.
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