Immer häufiger wird vor Gericht "gedealt": In Strafprozessen geht es nicht mehr allein um die Tatsachen- und Wahrheitsfindung, sondern Delikte und Strafen werden zwischen den Beteiligten ausgehandelt. Die staatlichen Behörden scheuen lange und teure Gerichtsverfahren.
Die Anklage muss nicht jeden einzelnen Tatvorwurf untermauern und die Verteidigung ist oft mit einer vergleichsweise milden Strafe zufrieden. Kritiker sagen, der eigentliche Sinn eines Prozesses, das Aufarbeiten von Schuld und die Vorbereitung der Sühne, bleibe so auf der Strecke.
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Zeitschrift Der Strafverteidiger
Bundesrechtsanwaltskammer
Bundesministerium der Justiz
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