Seit fast fünf Jahren versucht man im Bundestag ein Gesetz über die Patientenverfügung zu realisieren. Es soll ein selbstbestimmtes Sterben auch unter den Umständen der modernen Medizin ermöglichen. Ein halbes Dutzend Gesetzesentwürfe sind bisher gescheitert. Trotz zweier parlamentarischer Debatten und einer Enquetekommission zu dem Thema zeichnet sich immer noch keine praktikable Lösung ab.
Dabei hat die Justiz in der Zwischenzeit Fakten geschaffen. Die Patientenverfügung ist mittlerweile verbindlich und wird von den Gerichten anerkannt. Doch was viele nicht wissen: Eine falsch oder zu oberflächlich formulierte Patientenverfügung kann für den Betroffenen und seine Angehörigen unangenehme Folgen haben. Statt Autonomie am Lebensende drohen dann langwierige und komplizierte Verfahren vor einem Vormundschaftsgericht. Dann entscheidet nicht mehr der Patient, sein Angehöriger oder der Arzt, sondern ein Vormundschaftsrichter wie gestorben wird. Ein Gesetz, das die Wahrnehmung von Patientenautonomie im Rahmen der Patientenverfügung regelt könnte hier die entscheidende Klarheit schaffen.
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