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Zeitreisen  20.05.2009 · 19:30 Uhr
Google hat mit GoogleBooks die Kritik auf sich gezogen. (Bild: AP) Google hat mit GoogleBooks die Kritik auf sich gezogen. (Bild: AP)

Wissen und Eigentum

Vom ewigen Wandel des Urheberrechts

Von Guido Graf

Immer mehr Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst sind im Internet kostenlos zugänglich. Den Nutzer freut es, die Autoren, Forscher und Künstler ärgert es meist. Denn ihre Rechte am geistigen Eigentum werden verletzt. Entstanden sind sie vor mehr als 200 Jahren aus Not. Die Bedingungen, unter denen geistige Produkte wie materielle gehandelt werden, regelt das Urheberrecht. In jüngster Zeit erscheint es manchen als lästiges Hindernis.

Wer ein Werk geschaffen oder daran die Nutzungsrechte erworben hat, soll geschützt werden. Paragraph § 11 Urheberrechtsgesetz:

"Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes."

Sprang: "Das Urheberrecht ist in der modernen Form entstanden in dem Moment, als sich die Kulturschaffenden, die Kreativen ablösten von den sie bis dahin tragenden Schichten, also Hof, Kirche, Staat waren noch im 16. und 17. Jahrhundert diejenigen, die sich Musiker, Literaten leisteten, auch Schauspieler, und auch denen ihr Auskommen gaben, so dass die mit ihrer Kunst eben wirtschaftlich leben konnten. Und das hat sich im 18. Jahrhundert verändert. Im 18. Jahrhundert ist etwas geschehen, was eigentlich das Urheberrecht ausgelöst hat und was bis heute der Fall ist, nämlich der Künstler, der Kreative ist wirtschaftlich gesehen zum Unternehmer geworden, zum freien Unternehmer, der seine Werke selbst zu Markte tragen muss und der darauf angewiesen ist, für sein Überleben aus seinen Werken die Erträge zu ziehen, um leben zu können und weitere Werke schaffen zu können."

Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins des deutschen Buchhandels. Er betont auch, dass sich seit dem 18. Jahrhundert das, was man als Urheberrecht kennt, beständig weiterentwickelt hat.

Sprang: "Es ist grundsätzlich so, dass Medienbrüche und technische Entwicklungen immer Änderungen des Urheberrechts nach sich ziehen."

Was wir heute als Urheberrecht kennen, geht eigentlich auf Ideen der Französische Revolution zurück: Ein Werk als geistiger und kreativer Ausdruck des Urhebers ist untrennbar mit seiner Person verbunden, daher kann der Urheber seine Rechte an diesem Werk auch nie völlig abgeben. Er kann anderen nur die Lizenz erteilen, sein Werk auf bestimmte Art und Weise zu nutzen.

30, 50, 70 Jahre. Von 1837 an gelten 30 Jahre Urheberrechtsschutz über die Lebenszeit eines Autors hinaus. 1934 wurde die Frist auf 50 Jahre ausgedehnt, 1965 auf 70 Jahre. Für die Dauer dieser Fristen müssen die Verlage an die Urheber oder ihre Erben Zahlungen leisten. In den letzten Jahrzehnten wurde das Urheberrecht mehrfach angepasst, vor allem an EU-Recht. 2003 dann gab es eine Zäsur.

"Die EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft."

Das Urheberrecht regelt das Verhältnis von Urheber und Verwerter. Lange strichen die Verleger, nicht die Autoren die Gewinne ein. Auch die Versuche das zu ändern sind alt.

2009: Der Literaturwissenschaftler Roland Reuß ist unter anderem Herausgeber einer Ausgabe der Werke und Briefe Heinrich von Kleists. Als er kürzlich im Internet bei GoogleBooks einen Briefband Kleists vollständig eingescannt sah, beschloss Reuß, eine solche Urheberrechtsverletzung nicht länger hinzunehmen. Er formulierte einen offenen Brief, der im März als "Heidelberger Appell für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte" erschienen ist und mittlerweile von über 2000 Menschen unterzeichnet worden ist.

Reuß: "Eine der Hauptmotivationen bei unserem Vorstoß, an die Öffentlichkeit zu gehen, war, dass wir versucht haben, die kreativen Bereiche ganz verschiedener Herkunft zusammenzuführen und sie auch in Verbindung zu bringen mit den Verlagen - das sind ja in der Regel nicht die großen Verlage, denn denen ist das ziemlich egal, sondern es sind die mittleren und kleinen Verlage, die unter dieser Situation zu leiden haben -, dass wir die aus der Atomisierung hervorbringen und ihnen zeigen, dass es andere Personen gibt, die durchaus dieselben Probleme haben in der Frage der Publikationsfreiheit, auch in der Frage, autonom Publikationen zu bestimmen. Und ich bin eigentlich ganz sicher, dass der Effekt, den wir jetzt haben - wir haben mittlerweile über 1500 Unterzeichner und es sind sehr namhafte Leute darunter - auch dazu führen wird, dass eine Politisierung in dem Bereich insgesamt gelingt.""

Spielkamp: "Ich glaube wirklich, dass viele denken, wenn da so schlaue Leute unterschrieben haben wie Kehlmann oder Michael Naumann und der Leiter der Gesellschaft für deutsche Sprache und so weiter, dann kann das ja so falsch nicht sein. Die Schwierigkeit ist aber, dass in diesem Appell - und das ist das, was mich daran so ärgert - zwei Dinge ineinander gerührt werden, die nichts miteinander zu tun haben. Und das ist das GoogleBooks-Scanning-Projekt auf der einen Seite und Open Access auf der anderen Seite."

Matthias Spielkamp, Journalist und einer der Gründer und Herausgeber der Website iRights.info im Gespräch auf literaturcafe.de. Seit Jahren informiert Spielkamps mit dem Grimme Online Award 2006 ausgezeichnete Website über das Urheberrecht in der digitalen Welt.

Für Matthias Spielkamp geht der Vorstoß von Reuß an der Notwendigkeit, die Open Access für die Wissenschaften hat, vollkommen vorbei:

Spielkamp: "In den sogenannten STM-Disziplinen - Science, Technology und Medicine - also nicht unbedingt nur Naturwissenschaft, sondern auch Ingenieurwissenschaften und Medizin ist es so, dass Open Access eine Notwendigkeit war für viele Wissenschaftler aus einem Publikationsmodell herauszukommen, das sie wirklich geknebelt hat. Die Wissenschaftler treten alle exklusiven Nutzungsrechte an Verlage ab. Die Wissenschaftler sind meistens von der öffentlichen Hand finanziert, also durch Steuergeld. Sie treten exklusive Nutzungsrechte ab, d.h. sie können anschließend die Artikel nicht mehr auf ihrer eigenen Website veröffentlichen, sie können sie nicht mehr auf der Institutswebsite veröffentlichen oder in ein so genanntes Open-Access-Repository, also eine Datenbank einspeisen, die dafür gemacht ist. Und deswegen ist die Open-Access-Bewegung aus der Wissenschaft selbst heraus entstanden als eine Möglichkeit, diesem Publikationsmodell zu entgehen, denn was daraus folgt ist, dass die Zeitschriften, in denen die Artikel dann erscheinen, für sehr, sehr hohe Preise, vor allem für Preise, die in den letzten zehn Jahren enorm gestiegen sind, an die Bibliotheken zurück verkauft werden. Das heißt, die öffentliche Hand bezahlt anschließend wieder dafür, dieses Wissen den Forschern zugänglich zu machen, die es selber erschaffen haben. Das ist eine absurde Situation."

Auch wenn in zahlreichen begleitenden Kommentaren zum Heidelberger Appell schwere Geschütze gegen Open Access aufgefahren werden, gegen einen befürchteten Zwang, alle Forschungsergebnisse frei und kostenlos in digitaler Form publizieren zu müssen, geht es hier doch eigentlich um eine tiefe Kluft zwischen den Natur- und den Geisteswissenschaften.

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