Über die Abwehr, die viele Zuwanderer hierzulande spüren, spricht Pfarrer Peter Oldenbruch. (Bild: Stock.XCHNG / Sanja Gjenero)
"Fremde erinnern uns daran, dass wir nicht bleiben", stellt Flüchtlingspfarrer Peter Oldenbruch fest. Der 60-jährige Theologe ist Seelsorger im Abschiebungsgefängnis der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Er berät Flüchtlinge und Kirchengemeinden, die sich um Flüchtlinge kümmern. Und er erlebt die Abwehr, der viele Zuwanderer in ihrem Alltag ausgesetzt sind.
Elnur: "Ich bin Aliyev Elnur, ich bin vor 2011 nach Deutschland gekommen, ich habe Asylantrag gestellt..."
Elnur wartet noch immer auf eine Entscheidung. Er hofft und er bangt. Er weiß nicht, was ihm dieses Jahr bringen wird, hier in Deutschland. Die Jahreslosung, die Bibelstelle für 2013, wird er auf ganz eigene Weise hören:
"Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir."
Der berühmte Satz steht ziemlich am Ende des Hebräerbriefs. Der Verfasser hatte dabei wohl Vater Abraham im Kopf. Denn Abraham musste aus seines Vaters Haus wegziehn. Und als er auszog, wusste er nicht, wohin die Reise geht. Und so war er ...
"... ein Fremdling im verheißenen Land und wohnte in Zelten mit Isaak und Jakob [...], denn er wartete auf die Stadt, deren Baumeister und Schöpfer Gott ist." (Hebr 11,8f)
So der Hebräerbrief zu Abraham, dem biblischen Erzvater. Abraham zog aus und wusste nicht, wohin. Und heute?
Elnur weiß es nicht und Sie und ich wissen es nicht, wohin unsere Lebensreise geht. Wer kann schon sagen, wo wir hinkommen. Abraham kommt am Ende dort an, wo er bleiben kann. In dem Land, das er erben sollte. Und doch bleibt er dort ein Fremder, wohnt in Zelten. In Zelten! Kein Einfamilienhaus, kein Vorgarten samt Gartenzaun, kein Gewächshaus, keine Hollywood-Schaukel. Bloß ein Zelt! Ein Zelt kann man jederzeit ab- und woanders wieder aufbauen. Abraham bleibt ein Fremder. Denn er wartete auf die Stadt, deren Baumeister Gott ist.
"Glaube" scheint hier so etwas zu sein wie ein Vorbehalt. Selbst im verheißenen Land ist Abraham nicht ganz daheim. Zelt und Familie, Milch und Honig - sie sind nicht alles. Abraham wartet auf eine andere Stadt. Nicht im Sinne von: noch mehr haben! Sagen wir: festes Haus statt Zelt oder mehr Vieh und Besitz. Nein, von einer Sehnsucht nach richtigem, nach großem Leben ist Abraham erfüllt. Dieses Leben hat nur wenig mit "Haben" zu tun. Abraham wartet auf eine andere Stadt: auf das "himmlische Jerusalem", auf eine Welt, in der Gott den Menschen nahe ist und die Tränen abwischt, in der der Tod nicht mehr sein wird, noch Leid, noch Geschrei noch Schmerz. Abraham ist von einer Sehnsucht erfüllt, die über das, was ist, weit hinausgreift.
"Wir haben hier keine bleibende Stadt ..."
Das wissen alle. Aber die meisten Menschen leben so, als blieben sie ewig hier! In der geheizten Wohnung, im gepflegten Garten, in unserer Welt.
"Lange vor dem zweiten Weltkrieg reiste ein junger Mann durch Polen. Damals, als es dort noch shtetl gab. Der junge Mann besuchte einen Rabbi, der für seine große Weisheit berühmt war. Dieser Rabbi lebte in einer bescheidenen Holzhütte, die nur aus einem einzigen Raum bestand. Außer endlos vielen Büchern, einem Tisch und einer Bank besaß der weise Rabbi überhaupt keine Möbel.
Der junge Mann fragte: "Wo sind deine Möbel, Rabbi?"
"Wo sind denn deine?" fragte der Rabbi zurück.
"Meine? ... Aber, ich bin doch nur auf der Durchreise!"
"Ich auch", antwortete der Rabbi, "ich auch.""
"Wir haben hier keine bleibende Stadt ..."
Die Jahreslosung lässt ahnen: Wir sind bloß Gäste auf diesem unendlich erwählten blauen Planeten. Wir sind nur Gast auf Erden.
Wie die Flüchtlinge! Oder besser: Flüchtlinge erinnern daran: auch wir sind nur Gast auf Erden und müssen die schönsten und wie für die Ewigkeit gebauten Häuser wieder verlassen. Denn Flüchtlinge bleiben nicht, wo sie waren. So erinnern sie daran: auch "wir haben hier keine bleibende Stadt..."
Aber: auf diesem blauen Planeten sind Pflanzen, Tiere, Menschen, alles, was lebt, dazu ausersehen, eine Vergänglichkeit lang "atmen, lieben, sich tummeln zu dürfen." (Kurt Marti, Die gesellige Gottheit, Stuttgart 1989, 13) Und lieben und leben, arbeiten und Urlaub machen - dürfen wir. Das aber gilt nicht allein für uns, nicht allein für uns in Mitteleuropa oder den USA, nicht allein für junge Gesunde, mit Arbeit und Einkommen. Das gilt für alle Menschen gleichermaßen. So heißt es in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948:
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren [...] ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand."
Lebensfroher hörten sich die Menschenrechte an, wenn da stehen würde: Jeder hat das Recht, auf dieser Erde atmen, lieben und sich tummeln zu dürfen. Und niemand dabei die Zäune schon mitdenkt. Die Idee übrigens, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind, diese Idee ist ohne das Christentum nicht denkbar, vor allem nicht ohne die Taufe. Christen taufen nicht auf den Namen eines Kindes, sie taufen auf den Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Und zeigen damit öffentlich: Du bist ein Kind Gottes, du hast eine von Gott gegebene Menschenwürde. Und die ist unantastbar.
Schon im ersten Buch der Bibel heißt es:
"Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, als Mann und als Frau."
Flüchtlinge erinnern daran: "Wir haben hier keine bleibende Stadt..." Das ist unangenehm. Das tut weh. Daher rührt - neben vielem anderen - ein Teil der Abwehr Flüchtlingen gegenüber.
Warum erhielten Asylsuchende in Deutschland gut ein Drittel weniger Sozialhilfe als die einheimischen Bedürftigen? Warum? Abwehr! Das wurde voriges Jahr geändert. Flüchtlinge erhalten seit September 2012 das, was deutschen Armen zusteht. Nicht ganz, aber fast. Das Verfassungsgericht gab dazu eine weit reichende Begründung:
"Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (BVerfG 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11, Rn 121)
Das heißt: Um Flüchtlinge fernzuhalten, um sie abzuwehren, dürfen keine Abstriche an der Menschenwürde gemacht werden, dürfen sie nicht schlechter behandelt werden als Einheimische.
Ein zweites Beispiel für Abwehr: Die Entscheidungen des Bundesamtes für Flüchtlinge über einen Asylantrag dauern oft endlos lang. Bei Elnur zum Beispiel zwei Jahre. Elnur ist einer der Menschen, die ich als Flüchtlingspfarrer seit langem begleite. Seinen Asylantrag hat er vor zwei Jahren gestellt. Elnur lernt eifrig Deutsch. Eigentlich hat er gar keinen Anspruch darauf. Aber er will hier studieren.
Elnur: "Ich bin seit vier Monaten Intensiv-Deutschkurs, weil ich in Deutschland studieren will. Ich möchte gerne wissen, wenn ich meine Entscheidung bekommen habe. [...] Jetzt bei mir es nicht so gut geht, weil ich immer denke, ich habe nur Zeit zu verlieren. Ich möchte gerne wissen, was kann ich machen. Das Leben ist nicht so einfach.
Ich bin jetzt 27 Jahre alt. [...] Gott sei Dank ich mache jetzt seit fünf Monaten einen Deutschkurs, Intensiv-Kurs. [...] Ich bin jetzt momentan traurig, weil das ist alle Leute studieren will, aber jetzt ich kann nicht machen, weil ich hab keine Entscheidung bekommen habe. Ohne Entscheidung ich kann nicht studieren."
Das Bundesamt wird sagen, mit Abwehr habe die lange Warterei auf einen Bescheid nichts zu tun, sie seien einfach überfordert. Von den Betroffenen jedoch wird dies als Abwehr erlebt, als sinnlose, als zermürbende Warterei, die das Leben unnötig schwer macht.
Drittes Beispiel: Mitte März sollte die syrische Familie Dodo aus dem Städtchen Wirges im Westerwald abgeschoben werden. Nach Polen! Warum nach Polen? Weil Familie Dodo 2008 über Polen nach Deutschland eingereist ist. Ihr Asylantrag in Deutschland wurde deshalb abgelehnt. Denn - nach der so genannten Dublin II-Verordnung - ist Polen für den Asylantrag zuständig. Zweimal wird die Familie nach Polen abgeschoben. Nach dem zweiten Mal reisen sie nach Syrien zurück. Vater Dodo wird dort verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Er kann fliehen. Und im September 2011 gelingt den Dodos erneut die Einreise nach Deutschland. Sie stellen einen neuen Asylantrag. Jetzt sollte die Familie wieder nach Polen abgeschoben werden. Das trifft hart: Die Familie hat sich in den vergangenen beiden Jahren in der Westerwälder Kleinstadt Wirges gut integriert. Der elfjährige Schiyar spricht gut deutsch, seine ältere Schwester kann bald die Förderschule verlassen. Die Kleinste fühlt sich im evangelischen Kindergarten pudelwohl. Das sieht auch der Gemeindepfarrer so:
Pfarrer Steinke: "Wir hatten kürzlich 'n Gemeindefest und Herr Dodo kam zum Kaffe trinken und stand in den Startlöchern, um uns zu helfen. Als dann das Fest rum war, war er derjenige, der sofort darauf drang, jetzt müssen wir aufräumen. Und der hat super geholfen aufzuräumen. Ich war einfach nur froh, dass er da war."
Am 19. März holte die Polizei die Familie am frühen Morgen ab. Der elfjährige Schiyar war so verunsichert, so irritiert, dass er einfach abgehauen ist. Und eine stundenlange Suchaktion ausgelöste. Hubschrauber und Hunde fanden ihn schließlich: wohlbehalten. Die Mutter erlitt einen Zusammenbruch. Der Polizeitransport mit dem Vater und seinen beiden Töchtern - vier und zwölf Jahre alt - war schon in Leipzig, als das Verwaltungsgericht das Verfahren stoppte - auf Intervention des Anwalts. Vater Dodo wurde mit den Kindern in den Zug gesetzt und durfte zurückfahren. In Wirges löste das eine Welle der Solidarität aus. Und Empörung. Die Leiterin des Evangelischen Kindergartens erklärt:
Glaubitt: "Wir waren sehr erschüttert. Die Vorgehensweise: dass die Familie abgeschoben werden sollte, ohne dass vorher informiert worden ist, die Mutter ist krank - das ist allgemein bekannt. Die Familie bemüht sich sehr, um in unserer Stadt hier in Wirges Fuß zu fassen. Sie sind ein Teil des Kindergartens geworden. Sie sind bei Elterncafés dabei, der Vater hilft uns gerne im Garten oder im Keller, wenn irgendwelche schweren Arbeiten zu machen sind, die Mutter kommt öfter [...], nimmt teil an den Cafés, um einfach auch Deutsch zu lernen. Denn die Eltern dürfen ja auch keine Deutschkurse besuchen."
Die Kindergartenleiterin Marion Glaubitt hat sich mit vielen anderen beim rheinland-pfälzischen Integrationsministerium für den Verbleib der Familie Dodo in Wirges eingesetzt. Nach wie vor hilft die Flüchtlingsfamilie in der Kirchengemeinde und im Kindergarten. Nun haben Kindergarteneltern, Erzieherinnen, Kommunalpolitiker und viele Bürgerinnen und Bürger der Familie Dodo geholfen.
Glaubitt: "Die Fidan is' seit September 2011 schon bei uns im Kindergarten. Sie kam und hat kaum Deutsch gesprochen, sie war ein schüchternes und zurückhaltendes Mädchen. Mittlerweile hat sie sehr gut Deutsch gelernt. Sie hat 'n Freundeskreis um sich herum aufgebaut, der aus deutschen Kindern, aus türkischen Kindern besteht."
Nun ist es kein Zufall, dass grade dieser Kindergarten sich für eine Flüchtlingsfamilie eingesetzt hat:
Glaubitt: "Unser Kindergarten ist multikulturell geprägt. Wir haben die unterschiedlichsten Nationalitäten, aus der Türkei, aus Sri Lanka, aus Russland, aus dem Libanon. Und jetzt halt auch die Familie Dodo aus Syrien. [...] Wir sehn's als Bereicherung an, weil es einfach noch mal eine andere Lebensweise mit hineinbringt.
Wir schätzen die anderen Kulturen, wir begehen mit den anderen Kulturen ihre Feste wie zum Beispiel das Opferfest oder das Zuckerfest. Im Gegenzug kommen natürlich auch die muslimischen Leute zu unseren christlichen Festen, die natürlich im Fordergrund stehen, weil wir eine evangelische Einrichtung sind."
Dass die Familie Dodo wieder nach Polen abgeschoben werden sollte, liegt an der europäischen Dublin II-Verordnung von 2003. Der Grundgedanke ist: jeder Asylsuchende soll nur einen Asylantrag in Europa stellen. Und zuständig ist der Mitgliedsstaat, der die Einreise nicht verhindert hat. Beantragen Asylsuchende dennoch in einem anderen Mitgliedsstaat Asyl, wird in der Regel gar kein Asylverfahren durchgeführt. Die Asylsuchenden werden dem zuständigen Staat überstellt. Und wenn sie nicht freiwillig gehen, landen die Menschen im Abschiebungsgefängnis. Dort erlebe ich als Flüchtlingspfarrer diesen Verschiebebahnhof dauernd. Etwa die Hälfte der Abschiebungshäftlinge werden nicht in ihr Heimatland abgeschoben, sondern in einen anderen EU-Staat. Und dies oft mehrfach, weil sie erneut einreisen. Und dafür gute Gründe haben. Wie die Familie Dodo aus Syrien, die in Wirges lebt. Die Kinder sprechen gut deutsch. Opa und Oma wohnen in der Nähe von Wirges - mit Aufenthaltserlaubnis! Der Bruder des Familienvaters lebt mit seiner Familie keine Autostunde entfernt, ist mittlerweile Deutscher, seine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis. Die Menschen, die in einem bestimmten EU-Staat ihren Asylantrag stellen wollen, haben gute Gründe dafür. Wäre der Sohn der Familie Dodo nicht bei der Abschiebung geflüchtet, säße die Familie heute erneut in Polen. Und wäre, vermute ich, irgendwann erneut eingereist. "Illegal!", sagt das Recht. "Menschenunwürdig", sagen die, die dabei den Menschen begegnen.
"Wir schämen uns" steht auf den Karten der Arbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche". Viele Christen schicken diese Postkarte an Bundesinnenminister Friedrich.
Die Diakonie in Deutschland, der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, proAsyl und viele andere fordern: dieses System, das Menschen in Europa wie Pakete verschickt, muss grundlegend geändert werden. Ein Memorandum, das gerade erschienen ist, will stattdessen ein gerechtes und solidarisches System. Katharina Stamm von der Diakonie-Deutschland hat dieses Memorandum mit verfasst:
"Bis jetzt ist der EU-Staat zuständig, in den man zufälligerweise zuerst eingereist ist. Wie bei der Familie Dodo. Das, meinen wir, muss aufgegeben werden. Stattdessen sollte es so sein: die Flüchtlinge entscheiden selbst, in welchem EU-Mitgliedsstaat sie ihren Asylantrag stellen. Statt "zuständig ist der Mitgliedsstaat, der die Einreise nicht verhindert hat" ist der Staat zuständig, in dem die Asylsuchenden ihren Antrag freiwillig stellen wollen."
Würde diese Regelung nicht zu ungleichmäßigen Belastungen unter den Mitgliedstaaten führen? Katharina Stamm sagt dazu:
"Dann braucht es einen finanziellen Ausgleich. Ich bin mir sogar sicher: Wenn die Flüchtlinge den EU-Staat frei wählen, in dem sie ihren Asylantrag stellen, dann fallen die unverhältnismäßigen Belastungen weniger stark ins Gewicht! Weil die Asylsuchenden durch ihre familiären und kulturellen Netzwerke aufgenommen und unterstützt werden. Familie Dodo ist ein gutes Beispiel dafür."
Alle, die auf diesem Planeten leben, haben das Recht, eine Vergänglichkeit lang atmen, lieben und sich tummeln zu dürfen. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Flüchtlinge erinnern daran, dass auch wir Einheimischen nur Gäste sind und diese Erde wieder verlassen müssen. Auch wir sind bloß auf der Durchreise, wir bleiben nicht.
Und doch: wir dürfen und sollen uns eine Vergänglichkeit hier tummeln und arbeiten und lieben, mit den Kindern spielen oder Urlaub machen. Wie alle anderen auch. Wer selbst auf der Durchreise ist, kann anderen das Bleiben nicht bestreiten.
"Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir..."
Wo Gott den Menschen nahe ist und alle Tränen abgewischt, wo der Tod nicht mehr sein wird, und kein Leid, kein Geschrei und erst recht kein Schmerz. Dahin sind wir unterwegs.
Musik dieser Sendung:
(1) Meditation, Ralf Benschu & Jens Goldhardt, Improvisationen für Saxophon und Orgel "Choralmusik"
(2) Meditation, Ralf Benschu & Jens Goldhardt, Improvisationen für Saxophon und Orgel "Choralmusik"
(3) Meditation, Ralf Benschu & Jens Goldhardt, Improvisationen für Saxophon und Orgel "Choralmusik"
(4) Go Down Moses, Tomasz Glanc, gospels & spirituals
(5) Go Down Moses, Tomasz Glanc, gospels & spirituals
(6) Wo soll ich fliehen hin, Ralf Benschu & Jens Goldhardt, Saxophon und Orgel
(7) Bewahre uns Gott, Evangelische Kirchengemeinde Wirges Chor & Orgel, Tomasz Glanc
"Die redaktionelle und inhaltliche Verantwortung für diesen Beitrag liegt bei Pfarrer Frank-Michael Theuer, Senderbeauftragter für Deutschlandradio, Rundfunkarbeit im Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP), für den Medienbeauftragten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland."