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08.05.2010
Schwangere Frau (Bild: Stock.XCHNG / Elliott McFadden) Schwangere Frau (Bild: Stock.XCHNG / Elliott McFadden)

Biologe fordert Änderung des Embryonenschutzgesetzes

Jens Reich: Witwe sollte sich nach dem Tod ihres Mannes befruchten lassen dürfen

Nach Ansicht des Molekularbiologen Jens Reich ist eine Novellierung des deutschen Embryonenschutzgesetzes erforderlich. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Rostock.

Das Oberlandesgericht hatte am Freitag entschieden, dass eine Witwe sich die vor dem Tod ihres Ehemanns befruchteten und anschließend eingefrorenen Eizellen einsetzen lassen darf, um schwanger zu werden. Reich, Mitglied des Deutschen Ethikrates, sagte dazu: Er halte dieses letzte Urteil in Rostock für richtig. Die Befruchtung der Eizelle habe stattgefunden, als der Ehemann noch am Leben gewesen sei. "Normalerweise würde man ja auch nicht, wenn eine Frau schwanger ist und ihr Mann umkommt, die Schwangerschaft abbrechen."

In Anbetracht solcher Fälle und weil es auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin inzwischen ganz neue Erkenntnisse gebe, halte er eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes von 1991 für begrüßenswert, sagte Reich: "Es gibt eine Reihe von Dingen die unklar sind oder nicht mehr zeitgemäß sind." Dies sei jedoch eine sehr schwierige politische Aufgabe, weil eine Änderung des Gesetzes auch weitreichende Folgen für andere Bereiche wie etwa Abtreibungsregelungen hätte - "das hat bis jetzt noch kein Parlament in Deutschland wiederaufgenommen."

Sie können das vollständige Gespräch mindestens bis zum 8.10.2010 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.


 
 

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