Das FDP-Mitglied im BND-Untersuchungsausschuss, Hellmut Königshaus, hat Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und dessen Vorgänger Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeworfen, in ihrer Aufgabe im Fall der Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el Masri versagt zu haben.
Marie Sagenschneider: Guten Morgen, Herr Königshaus.
Hellmut Königshaus: Schönen guten Morgen.
Sagenschneider: Haben Sie die Aussagen des ehemaligen und des aktuellen Außenministers zufrieden gestellt?
Königshaus: Nein, wirklich nicht. Beide haben gestern eigentlich dargelegt, dass sie in ihrer konkreten Aufgabe in diesem Zusammenhang versagt haben. Außenminister Fischer a. D. meint, er habe eigentlich alles richtig gemacht. Aber für mich ist vollkommen unklar, wie er zu dieser Einschätzung kommt. Denn er hat im Grunde genommen seine Zuständigkeit als Außenminister an den Innenminister abgegeben - oder überlassen - in diesem Zusammenhang, weil, wie er da meinte, das Kanzleramt, also der heutige Außenminister, damals Chef des Kanzleramtes, die Koordination übernommen habe und dies so entschieden habe. Aber Steinmeier hat anschließend gesagt, er habe überhaupt nichts koordiniert und wunderte sich darüber, dass ihm Fischer vorher zu seiner großartigen Koordination auch noch gratuliert hatte. Also es ist überhaupt nichts koordiniert worden. Es herrschte dort der blanke Zufall.
Sagenschneider: Aber nach dem bisherigen Stand würden Sie schon sagen, man kann klar sagen, die Bundesregierung war nicht informiert über die Verschleppung El Masris. Sie war tatsächlich erst nach der Freilassung davon informiert worden von den USA?
Königshaus: Wir haben keine Anhaltspunkte, dass sie vorher darüber Bescheid gewusst hätte oder gar verwickelt wäre in die Entführung selbst. Klar ist aber auch, dass sie danach eben, wie gesagt, nicht angemessen reagiert hat - aus verschiedenen Gründen. Denn alle drei Hauptbeteiligten haben dort versagt: Der heutige Außenminister, damalige Kanzleramtschef, der im Grunde genommen als der Beauftragte für die Geheimdienste überhaupt nichts koordiniert hat, wie er gestern klar gesagt hat.
Der Außenminister, der seine außenpolitischen Zuständigkeiten in diesem Punkt nicht wahrgenommen hat, weil er meinte, das sei bei Schily besser aufgehoben. Und Schily hat auch versagt, weil er zuviel tat. Nämlich er hat alle seine Kontakte spielen lassen, aber die Ergebnisse den anderen Beteiligten nicht mitgeteilt, und damit zu Lasten des Opfers, in diesem Fall von El Masri, die weiteren Aktivitäten gegenüber den Amerikanern unkoordiniert, und damit auch vergleichsweise langwierig zu Lasten auch seiner Haftzeit vorangebracht hat.
Sagenschneider: Inwieweit, Herr Königshaus, ist die Frage noch offen, ob deutsche Behörden an der Verschleppung El Masris beteiligt waren? Denn er selbst behauptet ja, er sei in Afghanistan von einem perfekt deutsch sprechenden Ermittler verhört worden, namens "Sam".
Königshaus: Wer dieser "Sam" ist wissen wir immer noch nicht. Das wird möglicherweise auch nie zu klären sein. Wir haben dort verschiedene Anhaltspunkte geprüft, die darauf hingedeutet hätten haben können, dass es sich um einen Mitarbeiter einer deutschen Behörde handelt. Wir haben das nicht erhärten können - bisher nicht - und es gibt noch verschiedene Ansatzpunkte, um festzustellen, wer dort in Betracht kommt.
Aber das sind alles keine so viel versprechenden Spuren, dass wir meinen, sich damit jetzt noch so lange aufhalten zu sollen. Wir werden dann, wenn wir die nächsten Komplexe - also den Fall Kurnaz, der genau so gravierend oder noch gravierender ist, und dann die Frage der Journalistenbespitzelung und die konkreten Vorwürfe dort - wenn wir die geklärt haben, dann werden wir gucken, was noch übrig bleibt zu klären, und dann werden wir darauf noch mal zurückkommen.
Sagenschneider: Na, aber müsste man das nicht ein bisschen zügiger angehen, also die Frage, ob deutsche Behörden an der Entführung beteiligt waren? Denn da laufen ja auch irgendwann Verjährungsfristen ab, darauf weist ja die Staatsanwaltschaft hin, die ja auch ermittelt in diesem Fall.
Königshaus: Der Unterschied zu Kurnaz ist der, dass der Fall, um den es geht, insbesondere die konkrete Entführung, viel länger zurück liegt. Im Fall El Masri droht erstens Mal keine Verjährung. Und zum Zweiten: Es ist ja nicht so, dass wir in unserem Ausschuss, der politische Verantwortung zu prüfen hat und nicht konkrete strafrechtliche Vorgänge, keinen Verjährungsfristen unterliegen. Das heißt, wir können politische Verantwortung natürlich in Zukunft auch noch klären. Nur ist eben das Problem, dass wir mit voller Kraft tatsächlich arbeiten. Das wird uns teilweise ja auch vorgehalten, wir würden uns zu sehr in Einzelheiten verzetteln. Genau deshalb versuchen wir ja jetzt, die große Linie zu finden, festzustellen, dass im Fall El Masri es jetzt dann nur noch um Kleinigkeiten geht.
Der große Erfolg versprechende Ansatz findet sich nicht, insbesondere weil wir eben keine klare Erkenntnis haben, die darauf hindeuten würde, dass die politische Führung an irgendeiner Stelle dort mit vollem Wissen oder gar unterstützend beteiligt gewesen wäre. Und ob dort jetzt irgendein kleiner Mitarbeiter in irgendeinem Geheimdienst vielleicht eben dann doch unter der Hand mitgewirkt hat, möglicherweise übrigens auch unvorsichtig, einfach nur Informationen weitergegeben hat, möglicherweise auch missinterpretierbare Einzelheiten weitergegeben hat, das können wir dann auch später noch klären. Wo die Verjährung übrigens droht, das ist ja gerade der Fall Kurnaz. Und auf den wollen wir ja gerade auch deshalb möglichst schnell zukommen.
Sagenschneider: Es gab Klagen seitens der Opposition im Ausschuss, dass man nicht Einsicht in alle Akten bekommt, die man gerne hätte. Wie einig ist man sich denn, dass man dazu notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zieht, um den Aufklärungsanspruch durchsetzen zu können?
Königshaus: Wir werden ihn durchsetzen. Es gibt aber noch durchaus Abstimmungsbedarf innerhalb unserer drei beteiligten Oppositionsfraktionen. Wir müssen uns ja einig sein, wenn wir dort Erfolg haben wollen, welche konkreten Ansprüche wir dort durchsetzen müssen. Denn es gibt vom Bundesverfassungsgericht auch in so weit klar abgegrenzt einige Bereiche, auf die Einblick zu nehmen der Ausschuss und das Parlament keinen Anspruch hat. Das ist der so genannte Kernbereich des exekutiven Regierungshandelns. Beispielsweise wie die Regierung intern miteinander kommuniziert hat, wie sie zu ihren politischen Entscheidungen gekommen ist, und die Frage der Abgrenzung, da gibt es durchaus noch Klärungsbedarf.
Wir haben uns natürlich in erster Linie darauf beschränkt, überhaupt zu versuchen auch im Guten sozusagen, die Regierung zu veranlassen, uns die Akten zuzuleiten, von denen wir gemeinsam meinen, dass wir sie brauchen. Die Frage, was jetzt konkret dann auch juristisch vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzbar dann auch vor Gericht eingefordert werden kann, das müssen wir jetzt im Detail prüfen, das machen dann unsere Justitiare.
Sagenschneider: Herr Königshaus, ich danke Ihnen. Hellmut Königshaus war das, er gehört für die FDP dem BND-Untersuchungsausschuss an.
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