Die Behandlung der neunjährigen Ashley, der unter anderem die Gebärmutter entfernt und deren Wachstum durch eine Hormontherapie gestoppt wurde, ist auch in Deutschland heftig umstritten. Wenn durch eine Amputation nur ein Zweck wie etwa eine erleichterte Pflege angestrebt werde, verletze die Behandlung die Menschenrechte eines Patienten, sagte der Weihbischof von Augsburg und Ethikratmitglied Anton Losinger im Deutschlandradio Kultur.
Losinger betonte, dass die Wiederherstellung der Gesundheit Ziel einer Therapie sein müsse: "Ärztliches Handeln hat selbstverständlich Grenzen und diese Grenzen sind dort vorgegeben, wo die Ziele einer medizinischen Anwendung verlassen werden."
Eine Amputation der Gebärmutter oder der Brüste zur Behandlung von Krebs wären ethisch gerechtfertigt, fuhr der Bischof fort. Im Fall des Mädchens Ashley sei das Ziel dagegen wohl eher die leichtere Pflege gewesen: "Dann hat die gleiche Anwendung natürlich eine ganz andere Richtung. Die Kritiker nennen das Verstümmelung."
Losinger verwies auf die Situation älterer Pflegepatienten. So sei es nicht erlaubt, Demenz-kranke Patienten auf Pflegestationen einfach zu fixieren, um die Pflege zu erleichtern: "Das ist selbstverständlich gesetzlich verboten, weil es eine Frage des Freiheitsrechts und der Würde der menschlichen Person betrifft."
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