Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, kritisiert den Prozess gegen die mutmaßlichen Drahtzieher des Terroranschlags vom 11. September 2001in Guantanamo auf Kuba. Dieser sei nicht fair. In dem Prozess des US-Militärtribunals würden auch Geständnisse verwendet, die unter Folter zustande gekommen seien.
Damit verletzten die USA internationale Menschenrechtsstandards, zu denen sie sich selbst vertraglich im UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie in der UN-Konvention gegen Folter verpflichtet hätten. Eine Einladung in das Gefangenlager nach Guantanamo habe er abgelehnt, so der UN-Berichterstatter, weil ihm persönliche Interviews mit Häftlingen ohne Anwesenheit von Gefängnisleitern verweigert worden seien.
Das 2006 in Kraft getretene Zusatzprotokoll zur UN-Antifolter-Konvention, über das heute im Bundestag beraten wird, bezeichnete Nowak als einen großen Erfolg. Allerdings bezweifelte er, ob Deutschland die Vereinbarung über die Folterprävention angemessen umsetze und genügend bezahltes Personal bereitstelle. Das Zusatzprotokoll installiere nationale Unterkommissionen, die präventiv alle Einrichtungen besuchen sollten, in denen Menschen die Freiheit entzogen werde - neben Haftanstalten auch in Polizeihaftzentren, Asylbewerberheimen oder in der Psychiatrie. "Mit ein paar unbezahlten freiwilligen Mitarbeitern kann man diese ganz wichtige Aufgabe sicherlich nicht durchführen", sagte der aus Österreich stammende Nowak. In dem vergleichsweise kleinen Österreich seien allein für den Polizeibereich 42 Spezialisten für die Inspektion zur Folter- und Misshandlungsprävention im Einsatz. Diese seien zwar nebenberuflich tätig, würden aber dafür bezahlt. Er sei dagegen besorgt über die Personalplanungen im Deutschland.
Das Interview mit Manfred Nowak können sie bis zum 05. November 2008 abrufen als MP3-Audio
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