Der Geschäftsführer des deutschen Presserates, Lutz Tillmanns, begrüßt die geplante parlamentarische Aufklärung der Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in den neunziger Jahren.
Solche Observierung von Journalisten durch Geheimdienste belaste die Freiheit journalistischer Arbeit und gehöre daher öffentlich bekannt gemacht, sagte Tillmanns im Deutschlandradio Kultur.
Tillmanns kritisierte die bestehende Gesetzeslage im Bereich der Nachrichtendienste und der polizeilichen Arbeit, die Journalisten gegenüber zu viel Spielraum lasse. Schon lange fordere der deutsche Presserat zusammen mit Medienverbänden den besseren Schutz journalistischer Arbeit und ihrer Quellen, erklärte er. Tillmanns verwies auf den Unterschied zwischen dem präventiven Ausspähen von Journalisten durch den BND und der Durchsuchung der Redaktion des Magazins "Cicero" im Zuge einer Strafverfolgung.
Vor dem Hintergrund der BND-Affäre machte Tillmanns auf den Pressekodex aufmerksam: Dort sei ausdrücklich festgehalten, dass nachrichtendienstliche Tätigkeiten von Journalisten und Verlegern mit den Pflichten aus dem Berufsgeheimnis und dem Ansehen der Presse nicht vereinbar seien. "Wenn Kontakte sich zu Kooperationen verdichten, ist das bedenklich, sogar unzulässig", sagte er.
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