Der Berliner Landesbeauftragte für den Datenschutz, Alexander Dix, hat gegen "Google Health", den digitalen Gesundheitsdienst des amerikanischen Internetkonzerns Google, "technische und rechtliche Einwände" erhoben. Im Interview mit dem Deutschlandradio Kultur erklärte Dix, ein solches Angebot sei in Deutschland zwar "nicht generell unzulässig"; er halte es aber für "unwahrscheinlich", dass viele deutsche Patienten davon "regen Gebrauch machen".
Die bei "Google Health" vorgesehene Speicherung von Krankendaten berge die Gefahr, dass der einzelne Patient "letztlich die Kontrolle" über seine Daten verliere. Zum einen würden täglich "immer intelligentere Angriffe" auf Netzanbieter "gefahren", zum anderen sei Google nach amerikanischem Recht verpflichtet, Behörden oder auch Prozessgegnern seine Dateien offen zu legen - so dass etwa Arbeitgeber oder Versicherungskonzerne Informationen über Gesundheitsrisiken von Mitarbeitern oder Versicherten erhalten könnten.
Die elektronische Gesundheitskarte in Deutschland sei "die bessere Variante", da sie sehr klare Datenschutzbestimmungen enthalte, "die in den USA vollkommen fehlen".
Sie können das vollständige Gespräch mit Alexander Dix mindestens bis zum 8.12.2008 in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören. MP3-Audio
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