Der Verteidiger im sogenannten Magdeburger Sterbehilfeprozess, Alexander Ignor, hat die Zulassung einer Sterbehilfe für Menschen, die nicht schwerstkrank oder unheilbar sind, abgelehnt. In dem von ihm vertretenen Fall aber habe es sich um einen zulässigen Behandlungsabbruch gehandelt, sagte der Professor für Strafrecht an der Humboldt Universität zu Berlin.
Die Krankheit sei irreversibel und der Patient nicht mehr entscheidungsfähig gewesen. Gleichzeitig habe ein Behandlungsabbruch dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprochen.
Ignor betonte aber: "Ich persönlich bin sehr skeptisch gegenüber einer Freigabe von aktiver Sterbehilfe bei Menschen, die sich nicht in einem unheilbar kranken Zustand befinden. Da rühren wir an dem Thema der Euthanasie."
Das Gespräch mit Alexander Ignor können Sie bis zum 27. April 2009 in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören. MP3-Audio
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