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27.03.2009
Der Schein trügt: So idyllisch ist die Lage nicht an der Potsdamer Bildungsfront. (Bild: Universität Potsdam) Der Schein trügt: So idyllisch ist die Lage nicht an der Potsdamer Bildungsfront. (Bild: Universität Potsdam)

Per Gericht zum Master

Potsdams Studentenvertreter klagen gegen Zulassungsbeschränkungen zum Master-Studium

Von Claudia van Laak

Der Potsdamer AStA kämpft für Chancengleichheit: In einem bundesweiten Musterprozess wollen die Studentenvertreter Teile der gerade erst beschlossenen Master-Studienordnungen zu Fall bringen. Sie wehren sich dagegen, dass die Universität Potsdam nicht alle jungen Leute mit einem Bachelor-Abschluss weiterstudieren lässt.

Die Zulassungen zu den Master-Studiengängen sind beschränkt. Sebastian Schulz, beim AStA Referent für Studienbedingungen.

"Hier in Potsdam sind definierte Zulassungsvoraussetzung in einigen Master-Studiengängen einerseits ein Notendurchschnitt. Das heißt, der BA muss mit 2,5 teilweise sogar mit 2,0 abgeschlossen werden. Die andere Regelung ist eine Quotenregelung: Man kommt in den Fundus derer, die zum Master zugelassen werden können, wenn man im BA zu den besten zwei Dritteln gehört."

Das ist zum Beispiel im Fach Betriebswirtschaftslehre der Fall. Diese Hürden sind bundesweit durchaus üblich - bei jedem zweiten Master-Studiengang gibt es Beschränkungen. Die Argumente der Universitäten: der Bachelor sei eben der erste berufsqualifizierende Abschluss, nur besonders gute Studierende sollen weitermachen dürfen. Potsdams AStA hält dagegen:

"In vielen Bereichen reicht der Bachelor nicht aus. Ich würde mich aber gar nicht darauf beschränken wollen, die Berufsausbildung in den Vordergrund zu stellen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Sondern ich würde auch darüber argumentieren, dass Bildung ein öffentliches und freies Gut sein muss und die Universität hier in der Schuld steht, dies zur Verfügung zu stellen".

Der AStA hat deshalb vor sechs Wochen eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Studierenden berufen sich in ihrer Klage auf die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit - die sei nicht mehr gewährleistet, wenn es Beschränkungen bei den Master-Studiengängen gebe. Die Uni argumentiert dagegen: Gibt es keine Hürden für den Master, werden die Studienbedingungen unerträglich. Schon jetzt sind an Potsdams Uni 20 000 Studierende eingeschrieben, obwohl die Lehrkapazitäten nur für etwa 13 000 ausreichen. Sebastian Schulz:

"Die Universität hat insofern recht, dass sie gute Bedingungen schaffen muss. Dies auf dem Rücken derer auszutragen, die nicht zugelassen werden, ist der falsche Weg."

Das Land Brandenburg sei hier in der Pflicht - es müsse seine Hochschulen finanziell besser ausstatten.

Hören Sie zum Thema auch ein Gespräch mit Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, als MP3-Audio


 
 

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