Das meldete gestern der Medienbranchendienst "Kress". Die Verlage könnten dann auf dem Prinzip des "Online-Briefs" ihre kostenpflichtigen Netz-Inhalte abrechnen. Der sogenannte "Online-Brief", den die Deutsche Post im nächsten Jahr einführen will, soll, so der Konzern, einen rechtssicheren Brief-Versand im Internet gewährleisten. Dieses Verfahren könnte auch zum Bezahlen von Internet-Inhalten genutzt werden. [ms]
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