Das EU-Parlament hat der Überarbeitung der sogenannten PSI-Richtlinie zugestimmt. Die Richtlinie regelt die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Sie folgt nun im Wesentlichen den Open-Data-Grundsätzen. Prinzipiell dürfen künftig sämtliche bereitgestellten öffentlichen Daten zu beliebigen Zwecken weiterverwendet werden, solange dabei keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Behörden und Institutionen dürfen Geld für die verfügbar gemachten Daten verlangen. Die Gebührenhöhe ist aber beschränkt auf maximal die Kosten, die beim Vervielfältigen, Anbieten und Verbreiten der Daten entstehen. Öffentliche Stellen sollen geeignete Daten in maschinenlesbaren, offenen Formaten bereitstellen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die neuen Vorgaben binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen. [luh]
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