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COMPUTER UND KOMMUNIKATION - MELDUNGEN

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Internet  24.03.2007

Das Bundesamt für Verfassungsschutz, MAD und BND dürfen bereits Online-Durchsuchungen durchführen

Das habe die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion geantwortet, so heise-online heute. Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion habe die Bundesregierung darüber hinaus bestätigt, dass auch der Militärische Abwehrdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) die Rechtsgrundlagen "für eine heimliche Online-Durchsuchung" besitzen. Im Inland würde der BND davon aber keinen Gebrauch machen, so der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier. [mosa]

(Quelle: heise online)

 

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