Das habe die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion geantwortet, so heise-online heute. Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion habe die Bundesregierung darüber hinaus bestätigt, dass auch der Militärische Abwehrdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) die Rechtsgrundlagen "für eine heimliche Online-Durchsuchung" besitzen. Im Inland würde der BND davon aber keinen Gebrauch machen, so der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier. [mosa]
(Quelle: heise online)
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