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COMPUTER UND KOMMUNIKATION - MELDUNGEN

MELDUNG

Recht  29.11.2008

Rundfunkgebühren für Internet-PCs bleiben umstritten.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab jetzt einem Bürger Recht, der gegen die GEZ-Gebühren für einen gewerblich genutzten Rechner mit Internet-Anschluss geklagt hatte. Der Kläger besitzt eine Privatwohnung, für die er Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlt. Im selben Haus befindet sich auch das Büro des EDV-Fachmanns, in dem er seiner Arbeit nachgeht. Der normale Durchschnittsbürger würde unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radio oder ein Empfangsteil verstehen, das auch zum Radio- oder Fernsehempfang angeschafft worden sei, so das Gericht. [dk]

(Quelle: )

 

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