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Medizin  20.10.2008

Mediziner fanden in einer Leiche das Erbgut eines Manns und einer Frau.

Rechtsmediziner aus München fanden bei der Untersuchung einer Leiche zwei unterschiedliche DNA-Muster. Die Blutprobe des Selbstmörders stammte von einer Frau. Daran schien es nach dem Gentest keinen Zweifel zu geben. Genetische Untersuchungen von Körperzellen dagegen deuteten auf einen Mann hin. Später stellte sich heraus, dass der Mann Jahre vor seinem Suizid eine Knochenmarkspende erhalten hatte - von einer Frau. Da das Blut vom Knochenmark gebildet wird, strömt in solch einem Fall Blut mit fremden Erbinformationen durch die Adern des Empfängers. Der Fall könne Fahnder und Untersuchungsbehörden sensibilisieren, Genspuren noch kritischer zu hinterfragen, so die Mediziner vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München. Wenn die Polizei bei der Identifizierung einer Leiche nichts von einer Knochenmarktransplantation wisse, könne dies zu Fehlinterpretationen führen - oder sogar zu falschen Verdächtigungen. [mawi]

(Quelle: )

 

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