Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klagen der Medienanstalten von Rheinland-Pfalz und Hessen gegen den Lizenzwechsel des Privatsenders zurückgewiesen. SAT.1 hatte eine Rundfunklizenz bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein beantragt und seine bisherige bei der Medienanstalt in Rheinland-Pfalz zurückgegeben. Hintergrund ist ein Streit um Drittsendelizenzen für unabhängige Programmanbieter. SAT.1 wollte sich diese Anbieter nicht länger von Rheinland-Pfalz vorschreiben lassen. In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter bezweifelt, dass Medienanstalten sich überhaupt gegenseitig verklagen könnten, da seit 2008 ohnehin eine gemeinsame Kommission über die Lizenzen bundesweiter Fernsehprogramme entscheide.
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