Zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschloss sich die Vereinigung Netzwerk Recherche, nachdem zwei Jahre nach dem Amtsantritt der grün-roten Landesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Informationsfreiheitsgesetz immer noch nicht auf den Weg gebracht worden ist. Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche hält diese Verzögerung aber auch für eine Chance, weil man nun aus der Gesetzespraxis der anderen Länder lernen könne:
"Das Wichtigste bei unserem Gesetz ist, dass wir sehr weitgehende Veröffentlichungspflichten vorgeschrieben haben, also aktive Information durch die Verwaltung und die Landesregierung. Das Grundprinzip soll also sein, dass der Bürger nicht eine Holschuld gegenüber der Verwaltung hat, sondern die Verwaltung bekommt eine Bringschuld gegenüber den Bürgern und soll viele Informationen automatisch im Internet bereitstellen. Das ist der eine Aspekt, der zweite Aspekt ist, dass wir alle Ausnahmeklauseln in dem Gesetzentwurf für Baden-Württemberg eher eng gefasst haben. Die Erfahrung beim Bund und in den Ländern hat sonst immer gezeigt, dass vage formulierte Ausnahmeklauseln eine Behörde, die eher auf Abschottung geeicht ist, dann auch verleiten, sich dann immer auf eine Ausnahmebestimmung zu beziehen."
(Quelle: )
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