Wie das Oberlandesgericht Hamm entschied, darf ein Journalist vollständige Akteneinsicht beim Handelsregister nehmen. Wie das Gericht betonte, könne es zum Schutz der Recherche geboten sein, der betroffenen Firma das Akteneinsichtsgesuch nicht mitzuteilen. Der klagende Journalist wollte für eine Recherche über den Umgang mit öffentlichen Fördermitteln die vollständigen Akten einer Essener Firma einsehen. Das Amtsgericht hatte das abgelehnt und ihn auf den öffentlich zugänglichen Teil der Akten verwiesen.
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