Zu Jahresbeginn ist die Erbrechtsreform in Kraft getreten. Sie gilt für alle Erbfälle ab dem 1. Januar 2010. Seitdem werden zum Beispiel Schenkungen nicht mehr voll in die Berechnung des Pflichtteils einbezogen.
Wer Eltern oder Großeltern gepflegt hat, kann künftig einen größeren Pflichtteil beanspruchen als Geschwister, die sich nicht an der Pflege beteiligt haben.
Und Erben von Immobilien oder Unternehmen müssen Miterben nicht sofort auszahlen, sondern können eine moderatere Stundungsregelung als früher verlangen.
Welche Steuersätze fallen nach dem reformierten Gesetz an? Wie verfasst man ein rechtsgültiges Testament? Unter welchen Umständen kann man einen Angehörigen enterben? Letzter Wille neu geregelt - über die Auswirkungen der Erbrechtsreform diskutiert Susanne Kuhlmann mit Studiogästen im heutigen Marktplatz.
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