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12.03.2010
Studieren überall in Europa - das gilt nur für "EU-Studenten". (Bild: AP) Studieren überall in Europa - das gilt nur für "EU-Studenten". (Bild: AP)

Bologna - nicht grenzenlos mobil

Studenten aus Nicht-EU-Ländern haben zum europäischen Hochschulraum nur begrenzt Zutritt

Johannes Glembek im Gespräch mit Ulrike Burgwinkel

Nicht alle ausländischen Studierenden aus Bolognaländern dürfen ungehindert mobil sein. Für Länder, die nicht Mitglied der EU sind, gelten häufig Visums-Beschränkungen. Johannes Glembek, Geschäftsführer des Bundesverbandes ausländischer Studierender, fordert, diese Beschränkungen aufzuheben.

Ulrike Burgwinkel: Gerade haben wir in Campus und Karriere die Bologna-Nachfolgekonferenz 2010 bilanziert, die grenzüberschreitende Kooperation im europäischen Hochschulraum nach zehn Jahren, mit dem Ausblick auf weitere zehn Jahre, bis 2020 stehen weitere Reparaturarbeiten an.

Nun zu einem ganz, ganz wichtigen Aspekt, der Mobilität. Das ist der Kernbegriff der Reform mit dem Namen Bolognaprozess eigentlich, und dieses Zauberwort wollen wir mal unter die Lupe nehmen. Es meint, die Chance oder auch die Verpflichtung der Bachelorstudenten, eine Zeit im Ausland zu studieren, oder an eine andere Uni zu wechseln.

Freie Mobilität im europäischen Bildungsraum gibt es allerdings nicht für alle, das hat Johannes Glembek, Geschäftsführer des Bundesverbandes ausländischer Studierender, festgestellt. Guten Tag nach Ulm!

Johannes Glembek: Ja, guten Tag!

Burgwinkel: Herr Glembek, wo genau liegt denn das Problem?

Glembek: Ja, das Problem liegt daran, dass innerhalb des europäischen Hochschulraumes rechtlich Studierende unterschiedlich behandelt werden. So gilt für die EU-Staaten innerhalb des europäischen Hochschulraums und für eine kleine Anzahl mit der EU abgeschlossene Verträge von bestimmten Staaten eine Privilegierung, also es gibt die Freizügigkeit für die Studierenden, es gibt eine Studentenrichtlinie, es gilt die generelle Freizügigkeit in der EU.

Aber im europäischen Hochschulraum sind ja 47 Staaten und nicht nur die EU-Staaten, und für den überwiegenden Teil dieser 47 anderen Staaten gilt dann keine Freizügigkeitsregelung. Nehmen wir zum Beispiel Kasachstan, dieses neue Mitglied: Hier können die Studierenden nicht einfach zum Studium nach Deutschland kommen, sondern sie müssen ein Visum beantragen, und dafür gibt es keinen Rechtsanspruch.

Burgwinkel: Das ist doch eigentlich eine vollkommen paradoxe Situation, wenn Mobilität das Zauberwort ist, dann muss man doch allen Studierenden das gleiche Recht einräumen.

Glembek: Ja, richtig, natürlich. Insbesondere, wenn man verlangt, oder zumindest wenn man es stark empfiehlt, dass man während des Bachelorstudiums ein Semester im Ausland sein muss, müssen natürlich alle Staaten, unter anderem auch Deutschland sagen, wir geben hier die Möglichkeit, und es nicht ins Belieben dann der konsularischen Vertretung stellen.

In Georgien beispielsweise, als anderen Beispielstaat, zu sagen, nein, wir erteilen das Visum oder nicht, oder die Ukraine auch, oder Russland, wo viele Studierende [her-]kommen, und wo die Botschaft entscheidet, und nicht die bildungspolitischen Auffassungen oder die bildungspolitischen Vorgaben.

Burgwinkel: Also der europäische Hochschulraum hat eigentlich zwei Klassen, eine erste, die dürfen überall hin, wohin immer auch sie wollen, und die Zweiten dürfen das eben nicht. Welche Möglichkeiten sehen Sie denn? Gibt es da eine Diskussion? Muss man die anstoßen?

Glembek: Ja, die muss man leider anstoßen, wir haben ja bereits auf den verschiedenen Treffen darauf aufmerksam gemacht, auf diese Diskrepanz, auf diese, ja, wie Sie richtig sagen, auf diese Zweiklassengesellschaft, und haben gesagt, hier müssen vor allem die Innenminister, die Landesinnenministerkonferenz, das Bundesministerium des Inneren, in die Diskussion miteinbezogen werden. Und hier müssen die Bildungspolitiker, ja, ich sage mal, auf den Tisch hauen, und sagen, so, eigentlich muss man sagen, die EU-Freizügigkeitsrichtlinie für Studierende muss auf den europäischen Hochschulraum ausgeweitet werden.

Burgwinkel: Das heißt, es muss ein rechtlicher Anspruch auf ein Studierendenvisum erreicht werden?

Glembek: Richtig, völlig korrekt.

Burgwinkel: Wie kann man das denn - Sie sagten, man muss die Innenminister zusammentrommeln, damit die sich zusammentun und sich endlich mal darüber austauschen - können Sie sich vorstellen, welches Problem die sehen, oder warum das so problematisch ist?

Glembek: Ja, Einreise ist natürlich, gerade in Deutschland ein sehr heikles Thema. Ich verstehe natürlich auch, dass die Innenminister sicherlich andere Interessen haben, als einen europäischen Hochschulraum zu verwirklichen. Da stehen, ich denke mal, ganz klar Ängste dahinter, dass vielleicht auch, dass man annimmt, dass der Zugang über das Studium vielleicht aus anderen Gründen zur Migration nach Deutschland genutzt oder ausgenutzt werden wird.

Ich denke mal, dass solche Ängste dahinterstehen, dass wenn man hier sozusagen, ich denke jetzt mal, aus Sicht der Innenminister, einen Stein aus dem Damm nimmt, dass vielleicht hier was bricht. Ich kann diese Ängste nicht nachvollziehen, um das gleich zu sagen, aber hier gibt es wahrscheinlich ganz unterschiedliche Interessen, und seitens der Innenminister soll ja halt versucht werden, ja, ich sage mal, die "Festung Europa", in Anführungszeichen, doch abgeschottet zu halten, und hier möglichst wenig Zuwanderungsmöglichkeiten zu bieten.

Was allerdings gerade in dem Bereich der Hochqualifizierten, und dabei handelt es sich ja bei ausländischen Studierenden, kontraproduktiv ist, denn wir sagen ja selber, wir brauchen diese Fachkräfte. Und es gibt ja auch schon Erleichterungen in dem Bereich der Zuwanderung. Warum sagt man dann nicht, wer hier studieren will, wer nach Deutschland, oder in die EU kommt, was den europäischen Hochschulraum betrifft, der wird auch hier mit einem Rechtsanspruch versehen, der darf auch.

Burgwinkel: Sehen Sie eine Perspektive, Herr Glembek, für die nächsten, ja, Monate vielleicht schon, dass sich da was ändert?

Glembek: Für die nächsten Monate schlecht ...

Burgwinkel: Nicht?

Glembek: Ich meine, eigentlich nicht, ich habe ja gesagt, wir haben das Thema auf verschiedenen Treffen mit der Kultusministerkonferenz, mit dem Bundesministerium Bildung und Forschung angesprochen. Hier wird sehr abgewinkt. Ich weiß nicht, warum man Angst hat, Herr de Maizière, oder ob man sich des Themas nicht annehmen will.

Wir sehen hier, dass wir keine offenen Türen einrennen. Aber wir werden das Thema weiter auch im Spiel halten. Denn ich glaube, das ist ein wichtiges Thema. Denn, wenn man von einem europäischen Hochschulraum spricht, dann müssen auch alle Studierenden, auch alle Hochschulangehörigen, nicht nur die Studierenden, auch Hochschulangehörige generell die Möglichkeit haben, die Mobilität, die man ja will, auch rechtlich nutzen zu können.

Burgwinkel: Johannes Glembek, Geschäftsführer des Bundesverbandes ausländischer Studierender, herzlichen Dank für das Gespräch!

Glembek: Ja, ich bedanke mich recht herzlich!


 
 

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