Nordrhein-Westfalen will Studenten ihre Gebühren erstatten, wenn das Angebot der Hochschule unzureichend ist. Zum Beispiel, wenn die Hörsäle zu klein sind oder Dozenten fehlen, könnte ein Schiedsgremium eingeschaltet werden. Eine generelle Erstattung bei Nichtgefallen soll daraus allerdings nicht werden.
Praktikumsplätze im Labor sind an der Universität Duisburg-Essen jetzt schon knapp. Vor allem in den ersten Semestern streiten sich 150 Studierende um Plätze im Fach Chemie oder Physik. Christian Meier ist Professor für Physikalische Chemie am Campus Duisburg:
"Woran es am meisten hakt, ist an Mitarbeitern. Bei Räumlichkeiten kann man immer dafür sorgen, dass genügend da sind, das ist im Allgemeinen weniger der begrenzende Faktor. Es liegt zum höchsten Prozentsatz an der Zahl der Mitarbeiter."
Schon jetzt muss improvisiert werden, damit die Praktika ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Improvisieren heißt: Andere Geldquellen müssen angezapft werden, zum Beispiel Forschungsgelder:
"Staatliche Drittmittel, zum Beispiel von der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder der freien Wirtschaft, von allen möglichen Stiftungen, darauf sind wir in höherem Maße angewiesen und zwar immer stärker. Und wenn man da halt Lücken aufweist, dann wird es sehr schwierig, noch einen ordentlichen Betrieb zu gewährleisten."
Auf den ordentlichen Betrieb sollen die Studierenden demnächst einen Anspruch haben. Innovationsminister Andreas Pinkwart spricht von einer Geld-zurück-Garantie.
"Das ist eine Geld-zurück-Garantie, die es in keinem anderen Bundesland gibt. Sie hat zum Gegenstand, dass mit Einführung von Studienbeiträgen die Hochschulen verpflichtet sind, eine Schiedskommission einzurichten, in der Studierende Mängel vortragen können und darauf drängen können, dass ihnen Studienbeiträge erstattet werden."
Wenn die Universität Studiengebühren verlangt, hätten Studierende demnach einen Anspruch, Geld zurück zu bekommen, wenn es Mängel in der Lehre gibt. Der Deutsche Hochschulverband sieht das anders. Michael Hartmer ist Geschäftsführer:
"Von einer Garantie kann keine Rede sein, weil die einzelnen Studierenden nicht die Möglichkeit haben, im Wege einer Klage oder eines durchsetzbaren rechtlichen Anspruches die Studiengebühren zurückzukommen, die zu gewähren wären, wenn es im Ablauf des Studiums zu organisatorischen Mängeln kommt."
Von einem Klagerecht auf Gebührenerstattung kann also nicht die Rede sein. Innovationsminister Andreas Pinkwart begründet das so:
"Es geht uns nicht darum, dass sich die Studierenden und die Hochschulen vor den Gerichten wiedersehen, sondern dass sie sich im Hörsaal und in den Laboren begegnen und zwar dort unter besten Bedingungen. Deswegen ist es verpflichtend, dass, wenn die Hochschulen Studienbeiträge einführen wollen, ein solches Schiedsgremium einsetzen."
Nach dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung soll das Schiedsgremium an der jeweiligen Hochschule je zur Hälfte aus Studierenden und aus Hochschulmitgliedern bestehen. Wörtlich heißt es im Studienbeitragsgesetz in Paragraf 11 Absatz 1: "Stellt das Prüfungsgremium nicht bloß unerhebliche Mängel in der Qualität der Lehr- oder Studienorganisation fest, empfiehlt es der Hochschule Maßnahmen. Die Hochschule entscheidet ob und inwieweit die Empfehlung umgesetzt wird."
Michael Hartmer: "Das neue Gesetz, wenn es denn in Kraft tritt, gibt sicher die Möglichkeit, dass der einzelne Studierende bei dieser Kommission anregt. Es gibt bestimmte Mängel im Studienablauf. Die kann er sozusagen rügen, und dann kann die Kommission entsprechend tätig werden, aber sie muss halt nicht tätig werden. Mehr ist nicht möglich, also ein wie immer geartetes Antragrecht, oder ein rechtlicher Anspruch, der vom Verwaltungsgericht sogar einzureichen wäre, den gibt es nicht."
Auch nach Ansicht des studentischen Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren gibt es keine wirkliche Geld-zurück-Garantie. Die Studierenden hätten ohnehin Anspruch auf eine gute Lehre, so die Meinung des Bündnisses.
Anna ist Chemie-Studentin im fünften Semester. Sie glaubt nicht daran, dass sie irgendetwas von der Universität zurückbekommt, würde aber trotzdem darum kämpfen:
"Ich habe keinen Anwalt. Ich weiß nicht, ob ich mir das leisten könnte, da müsste man wahrscheinlich eine Gruppe organisieren und dann zusammen dagegen vorgehen. Dann hätte man am ehesten Chancen."
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