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20.09.2006
Trotz Protesten müssen die Studenten jetzt Gebühren bezahlen - was damit passiert, können sie nicht endgültig entscheiden. (Bild: AP) Trotz Protesten müssen die Studenten jetzt Gebühren bezahlen - was damit passiert, können sie nicht endgültig entscheiden. (Bild: AP)

Ohne Geld-zurück-Garantie

Studenten können die endgültige Verwendung der Gebühren nicht mitentscheiden

Moderation: Sandra Pfister

Der Student als Kunde - mit den neu eingeführten Studiengebühren bezahlen die Studierenden auch für die Qualität ihres Studiums. Professor Wolfgang Löwer, Experte für Wissenschaftsrecht an der Universität Bonn, hält es aber für schwierig, die Qualität der Lehre allgemein zu beurteilen. Über die endgültige Verwendung seiner Gebühren könne der Student außerdem nicht entscheiden.

Laut Gesetz soll es an den Universitäten eine Qualitätssicherung durch eine Kommission geben. Diese müsse je zur Hälfte mit Studenten und anderen Mitgliedern der Universität besetzt sein. Bei Stimmengleichheit entscheide ein unabhängiger Vorsitzender von außen. "So soll nachgeprüft werden, ob die Studiengebühren vernünftig eingesetzt worden sind", sagte Professor Löwer.

Dennoch hält er es für schwierig, die Qualität der Lehre allgemeingültig zu bestimmen. Ob Arbeiten zu langsam korrigiert würden, weil die Mittel fehlten, sei dagegen objektiv fassbar und sollte nach den Studiengebühren nicht mehr auftreten. "Individuelle Lehrveranstaltungen können aber nicht über den Gebührenhebel bestimmt werden", sagte der Experte für Wissenschaftsrecht.

Die Legitimationsgrundlage für Gebühren, die in allen Hochschulgesetzen genannt wird, stellt klar, dass die Gebühren ausschließlich für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden sollen. Wer sich daran nicht halte, begehe einen Gesetzesverstoß, erklärte Professor Löwer. Zudem hätten die Hochschulen in NRW aber noch autonome Rechte, mit denen sie die Verwendungszwecke selbst regeln könnten. Als eine Schwäche des Gesetzes empfindet der Experte, dass die letztliche Entscheidung, was mit den Gebühren passiere, nicht von den Studierenden mitbestimmt werden könne.

Die Gefahr, dass die Landesregierungen den Hochschulen aufgrund der zusätzlichen Einnahmen jetzt die Mittel kürzen könnten, entkräftete der Experte zumindest für die jetzige Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen. Hier habe der Landtag garantiert, dass die Zuschüsse eingefroren auf dem Maßstab von 2005 blieben. "So können die Zusatzmittel zumindest in dieser Periode ungekürzt für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden", sagte Professor Löwer.


 
 

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