Die Vorbehalte gegen die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge sind an den medizinischen und den juristischen Fakultäten besonders stark. Man fürchtet um die Qualität der Ausbildung, die in traditionellen Strukturen besser sei. Wie das Jurastudium behutsam modernisiert werden kann, will nun der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft herausfinden und hat dafür eine Expertenkommission eingesetzt.
Jörg Biesler: Gegen Bachelor und Master wehren sich viele Fachrichtungen. Die Ingenieure haben protestiert, auch Geisteswissenschaftler. Am hartnäckigsten sind aber Mediziner und Juristen, die neben der Theologie ältesten Fächer der deutschen Universitäten. Dort spielt Tradition eine große Rolle. Die zuständigen Dekane argumentieren aber auch mit der Qualität der Ausbildung, die in traditionellen Systemen einfach besser sei. Der Stifterverband hat am Freitag eine Kommission eingesetzt, die Konzepte für die Reformierung der Juristenausbildung erarbeiten will und am Telefon ist jetzt der Vorsitzende der Kommission, Andreas Schlüter, selbst Jurist und Generalsekretär des Stifterverbandes. Guten Tag, Herr Schlüter.
Andreas Schlüter: Guten Tag.
Biesler: Reform, sagen Sie, nicht Umstellung auf Bachelor und Master, das kommt bei Ihnen noch nicht vor im Titel der Kommission. Ist das programmatisch gemeint, also, gibt es eine Alternative zu Bachelor und Master, oder befürchten Sie, wenn Sie die Begriffe aufnehmen, gleich Ablehnung und Proteste?
Schlüter: Wir wollten uns nicht festlegen mit der Begrifflichkeit Bachelor, Master, in der Zielsetzung des Projektes. Natürlich wird das in der Diskussion eine große Rolle spielen, möglicherweise kann es auch darauf hinauslaufen, dass die Bachelorsystematik sich in einem Modellvorschlag wiederfindet. Wir wollten es aber nicht präjudizieren, weil die Kommission pluralistisch besetzt ist im Sinne von verschiedenen Berufsgruppen, die dort vertreten sind, und damit auch verschiedene Erfahrungen und Vorstellungen einbeziehen soll. Und eine Reihe der beteiligten Institutionen, kann man so sagen, hat sich ausdrücklich gegen eine Bachelorsystematik ausgesprochen, und wir wollten eben, wie gesagt, nicht präjudizieren und sind da wertoffen, gehen aber davon aus, dass das eine große Rolle spielen wird.
Biesler: Sie haben gesagt, bei der Einrichtung dieser Kommission, an der Notwendigkeit der Modernisierung der Juristenausbildung könne es keinen Zweifel geben. Wenn Sie das so deutlich sagen, dann scheint es Leute mit Zweifeln zu geben.
Schlüter: Ja, es gibt immer noch einige, die glauben, dass die Juristenausbildung in der jetzt praktizierten Form an keiner Stelle nahezu veränderungsbedürftig ist. Diese Stimmen gibt es auch noch, aber sie sind in der Minderheit. Es gibt Kritikpunkte mit unterschiedlichen Inhalten. Die Länge, die fehlende Abstimmung zwischen staatlicher Prüfung und Ausbildung an der Hochschule, insgesamt die Rolle von privaten Repetitoren in der Ausbildung, die fehlende Möglichkeit, Schwerpunktsetzung zu betreiben und die nicht ausreichende internationale Abstimmung, internationale Vergleichbarkeit sind nur einige Punkte, die als Kritik vorgebracht werden und Anlass geben, über Veränderungen nachzudenken.
Biesler: Sie haben die Zweifler erwähnt. Das sind ja im Wesentlichen die universitären Juristen. Also, die Anwälte wollen gern reformieren, die Politiker wollen gern reformieren, die Unternehmen wollen reformieren. Was bringt die Juristen in den juristischen Fakultäten dazu, an dem System des Staatsexamens festzuhalten?
Schlüter: Ich vermute, dass aus Sicht der Fakultäten der Reformbedarf deswegen nicht so groß ist, weil sie davon ausgehen, dass die Inhalte, die sie vermitteln, im jetzigen Verfahren und dem, was sie vermitteln werden in einem Bachelorverfahren nicht großartig voneinander unterschieden sind. Was sich aber unterscheiden wird, sind die weiteren Vorbereitungen auf Berufsfelder, insbesondere die Vorbereitung auf die Tätigkeit als Anwalt, und da gibt es in der Tat eine Reihe von sehr weitgehenden Reformvorschlägen aus Sicht der Anwaltschaft. Das könnte ein Grund sein, warum die Fakultäten da eher noch auf dem bisherigen System beharren.
Biesler: Dann gibt es ja bereits den Vorschlag der Länder Baden-Württemberg und Sachsen, das sogenannte Stuttgarter Modell, da gibt es ein dreijähriges Grundstudium, dann den Bachelor anschließend, und dann wiederum das Masterstudium. Dafür sind die beiden Staatsexamina gestrichen und auch das Referendariat mit dem Argument, die Studierenden sollten einfach früher in den Beruf gehen, früher ihren Masterabschluss machen und nicht das Referendariat sozusagen mitten im Studium haben, denn das Referendariat bräuchte nun nicht jeder Student, weil nicht jeder später Richter oder Staatanwalt werden will. Ist das ein Argument, das sie verstehen?
Schlüter: Ja, auf jeden Fall. Wir bilden aus für die Befähigung zum Richteramt. Das ist das Leitbild der Juristenausbildung in Deutschland - Befähigung zum Richteramt. Tatsächlich ausüben tut das Richteramt dann am Ende nicht mal jeder Zwanzigste. Also, die anderen 19, wenn Sie so wollen, werden ausgebildet für eine berufliche Qualifikation, die sie dann nicht übernehmen werden, und da muss das Reformmodell ansetzen. Wir müssen sehen, was sind die aktuellen, auch die zukünftigen Berufsfelder von Juristen und wie können wir unsere Ausbildung so organisieren, dass sie möglichst optimal auf unterschiedliche Berufsfelder vorbereitet werden? Ein ganz wichtiges dabei ist der Anwaltsberuf, aber da gibt es auch zwei Ansätze der Argumentation. Der eine ist der, die Ausbildung zum Anwalt findet jetzt noch nicht ausreichend statt in der aktuellen Ausbildung, und auch da ist es so, dass nicht alle Anwalt werden, sondern ein großer Teil der Studenten der Rechtswissenschaft dann am Ende in unterschiedlichen Unternehmen, Organisationen arbeiten, wo sie Sozialkenntnisse brauchen, als Finanzfachwirt in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft, wo sie vertragsrechtliche Kenntnisse brauchen, schadensrechtliche Kenntnisse in Versicherungen oder Unternehmen, oder andere Berufsqualifikationen vermittelt bekommen müssen, was aber bisher im System der Ausbildung nicht verankert ist.
Biesler: Haben Sie schon Signale bekommen von den Beteiligten an der Diskussion aus der Politik, von den Unternehmen, was mit Ihren Vorschlägen dann womöglich passieren könnte? Gibt es da großes Interesse?
Schlüter: Wir, und damit meine ich die Expertenkommission, unternimmt den Versuch, die Diskussion - die vielfach ja deutlich erkennbar interessengeleitet ist, wenn man Vorschläge sieht, insbesondere aus Sicht der Anwaltschaft - zu versachlichen und den Versuch zu unternehmen, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und die Vorschläge, die wir jetzt haben, kommen immer aus einer Richtung, entweder aus der Anwaltschaft oder von den Fakultäten oder aus den Justizministerien, die auch immer eine erkennbare Handschrift tragen, alle zusammenzubringen und dann hoffentlich zu einem Modell zu kommen, das von allen Beteiligten mitgetragen wird.
Biesler: Viel Erfolg dabei und vielen Dank für das Gespräch, Andreas Schlüter.
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Sendezeit: 25.05.2012, 14:39
Campus und Karriere 25.05.2012, komplette Sendung
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