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23.01.2010
Datenschützer schlagen Alarm: Sogar eine Gewerkschaftszugehörigkeit eines Arbeitnehmers lässt sich über Elena ermitteln.  (Bild: AP) Datenschützer schlagen Alarm: Sogar eine Gewerkschaftszugehörigkeit eines Arbeitnehmers lässt sich über Elena ermitteln. (Bild: AP)

"Da gibt es noch viele offene Fragen"

Die Gefahren des elektronischen Entgeltnachweises

Wissenschaftsjournalist Peter Welchering im Gespräch mit Manfred Kloiber

Seit dem 1. Januar müssen Arbeitgeber in Deutschland die Beschäftigungsdaten ihrer Arbeitnehmer monatlich an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherer in Würzburg melden. Die Datenschutzbeauftragen von Bund und Ländern haben deshalb große Bedenken.

Manfred Kloiber: In der Politik wird über die Elena-Daten heftig gestritten. Welche Datensätze sind denn am meisten unter Beschuss, Peter Welchering?

Peter Welchering: Da gibt es sehr viele Beschussziele, denn der Datenkatalog, den die Arbeitnehmer seit dem Neujahrstag an das Elena-Zentralregister zustimmen müssen, also dass der übermittelt wird von den Arbeitgebern, der umfasst immerhin 57 Seiten und die Kritik Nummer eins, sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, lautet deshalb: hier werden viel zu viele Daten erhoben, die eigentlich mit dem ursprünglichen Zweck der Jobcard und dann auch von Elena gar nichts mehr zu tun haben. Und der ursprüngliche Zweck von Elena bestand ja darin, Bescheinigungen für Anträge auf Lohnersatzleistungen eben nicht im jeden Einzelfall beim Arbeitgeber beantragen zu müssen. Kritikpunkt Nummer zwei lautet dann, dass Daten von Arbeitnehmern erfasst werden, die gar keinen Anspruch auf diese Lohnersatzleistungen haben, wie zum Beispiel Richter und Soldaten. Und Kritikpunkt Nummer drei bezieht sich dann auf einzelne Punkte des Datenkatalogs, beispielsweise die Angabe über die Teilnahme an Streiks im Bereich Fehlzeiten oder beispielsweise auf Abmahnungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer erteilt hat. Sogar eine Gewerkschaftszugehörigkeit eines Arbeitnehmers lässt sich über Elena ermitteln, nämlich über das gezahlte Streikgeld

Kloiber: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will ja einen neuen Datenkatalog vorlegen. Da soll dann auf die Erhebung von Daten, zum Beispiel zur Streikteilnahme, verzichtet werden. Wie stark wird denn Elena bei der Datenerhebung abspecken müssen?

Welchering: Sehr stark vermutlich, denn man muss eines sehen: Mit Elena wird Vorratsdatenspeicherung von 40 Millionen Arbeitnehmern betrieben. Und da reicht es einfach nicht aus, die eine oder andere Frage aus dem bisher 57 Seiten starken Datenkatalog dann eben einfach rauszunehmen und zu streichen. Nein, auch wenn dieser Datenkatalog, nehmen wir mal an nur noch 25 oder weniger Seiten umfassen sollte, bleiben zwei weitere Fragen und damit Kritikpunkte, die heftig diskutiert werden. Frage Nummer eins: Warum sollen Arbeitnehmerdaten von Betroffenen gespeichert werden, obwohl sie die Sozialleistungen, die zum Anwendungsbereich des Elena-Verfahrens zählen, überhaupt nicht in Anspruch nehmen werden? Und Frage Nummer zwei: Wer über die Elena-Daten verfügt, der kann auf sensibelste Daten von mehr als 40 Millionen Bundesbürgern zugreifen. Und hier wächst einfach die Furcht, dass die Elena-Datenbanken nicht ausreichend geschützt sind.

Kloiber: Wenn aus Elena-Datenbanken Arbeitnehmerdaten an eine Behörde übermittelt werden, dann muss der Betroffene sie ja jedes Mal freigeben. Reicht dieser Schutz nicht aus?

Welchering: Das wird eben diskutiert. Und da ist noch nicht klar, wie dieses Freigabeverfahren genau funktionieren soll. Wird die dafür erforderliche digitale Signatur beispielsweise mit dem elektronischen Personalausweis gekoppelt sein? Das steht noch nicht fest. Oder wird sie mit der Gesundheitskarte verbunden sein? Da gibt es noch viele offene Fragen. Im Augenblick spricht allerdings einiges dafür, dass die digitale Signatur für die Freigabe einzelner Datensätze aus der Elena-Datenbank dann doch mit dem elektronischen Personalausweis gekoppelt sein wird. Und genau da regt sich auch gleich der Widerstand, weil nämlich der elektronische Personalausweis neben der digitalen Signatur, die übrigens der Ausweisinhaber noch extra bezahlen muss, eben auch noch über einen elektronischen Identitätsnachweis und über eine Identitätsfeststellung für den hoheitlichen Bereich verfügt, also gleich drei Identitäten auf einer Karte. Und gerade die hoheitliche Funktion des elektronischen Personalausweises macht ja noch Kopfzerbrechen. Denn der Zugriff von Behördenmitarbeitern auf die persönlichen Daten, die auf dem Personalausweis-Funkchip gespeichert sind, das erfolgt über einen Zugriffscode. Und diesen Zugriffscode soll ein Lesegerät aus den in der maschinenlesbaren Zone aufgedruckten Daten generieren. Beim heutigen Personalausweis etwa sind das ja die beiden unteren Zahlen, beim neuen Personalausweis sehen die bisherigen Layout-Entwürfe so eine Zone oben rechts auf der Smartcard vor. Und die auf den Lesegeräten der Behörden aufgespielte Software kann mit diesem Zugriffscode dann auf alle Daten des Funkchips zugreifen und sie auslesen. Und deshalb ist in den vergangenen Jahren die Bundesregierung von kritischen Sicherheitsexperten mehrfach gefragt worden: Wie wollt ihr den sicherstellen, dass solche Lesegeräte mit ihrer Software nur von Behörden angewendet werden und - da kommen wir dann zu Elena - nicht von Kriminellen, die damit digitale Identitäten stehlen wollen? Um beispielsweise dann mit diesen Identitätsdaten Daten aus der Elena-Datenbank freizugeben oder abzurufen. Und dann ergibt sich auch gleich ein zweites Problem. Und das zweite Problem ist die Schlüsselverwaltung der verschlüsselt gespeicherten Elena-Daten. Wenn hier jemand nämlich eine Art Generalschlüssel hat, und wenn es den geben wird, dann hat derjenige, der über diesen Schlüssel verfügt, eben Zugriff auf sensibelste Arbeitnehmerdaten von 40 Millionen Beschäftigten.

Kloiber: Peter Welchering über Datenschutzbedenken bei Elena. Vielen Dank.


 
 

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