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31.03.2007
Der Wirtschaftsverband eco sieht mit dem neuen Durchsetzungsgesetz große Belastungen auf seine Mitglieder zukommen. (Bild: AP) Der Wirtschaftsverband eco sieht mit dem neuen Durchsetzungsgesetz große Belastungen auf seine Mitglieder zukommen. (Bild: AP)

Justitias Fallen im Internet

Wirtschaftsverband eco befürchtet neue Abmahnwelle im Netz

Die Musikindustrie hatte zum Jahresanfang angekündigt, jeden Monat 1000 Nutzer illegaler Tauschbörsen zur Rechenschaft zu ziehen, doch inzwischen liegen Anzeigen gegen 5000 User vor. Der Verband der Deutschen Internetwirtschaft eco rechnet indes mit einer ganzen Flut an Abmahnungen.

Von Wolfgang Noelke

Eigentlich könnte alles so bleiben, wie es ist. Die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums wirken inzwischen auch im Internet. Die Rechteinhaber, allen voran die Film- und Musikindustrie könnten zufrieden sein. Und auch mit der von der Europäischen Union stammenden Regelung zur Durchsetzung der Urheberrechte könnte der Vorstand des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, Oliver Süme leben. Doch, der "eco" genannte Verband befürchtet, das Deutsche Parlament könne auch bei dieser Umsetzung der EU- Richtlinie in nationales Recht wieder einiges anders machen wollen:

Der jetzige Entwurf ist ein Kompromiss, in dem eigentlich der Ausgleich der Interessen angemessen berücksichtigt wird: er berücksichtigt die Interessen des Datenschutzes und der Internetnutzer, das heißt, die Herausgabe der personenbezogenen Daten unterliegt der richterlichen Kontrolle, er berücksichtigt die Interessen der Provider, die Rechtssicherheit dadurch haben, dass ein Richtervorbehalt vorgeschaltet ist und sie dann auch wissen, ich darf die Daten in diesem Fall tatsächlich auch herausgeben. Und er gibt insbesondere den Urhebern, den Rechteinhabern ein weiteres, sehr effektives Mittel an die Hand, um noch mehr und effektiver Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Und in diesem Dreiklang sind nach unserer Auffassung alle Interessen einigermaßen gleich berücksichtigt und daher stellt es für uns einen Minimalkonsens und einen Kompromiss dar und alle Forderungen die darüber hinausgehen, insbesondere nach einer Streichung des Richtervorbehalts würden diesen Gleichklang und diese Verhältnismäßigkeit aus den Fugen geraten lassen.

Schon die bisherige Regelung sorge bei den so genannten Access Providern, den Internetzugangsanbietern für erheblichen Arbeitsaufwand des technischen Personals. Denn jede Anfrage bedeute, dass zu den täglich neu vergebenen IP Adressen die realen Daten des Internetanschluss-Inhabers herausgesucht werden müssten. Und zwar alle Daten einzeln. Das Datenschutzgesetz verbietet, diesen Vorgang zu automatisieren. Oliver Süme:

Wir haben Fälle gehabt, in denen an einem Tag 30.000 IP Adressen abgefragt wurden, weil unter diesen IP Adressen angeblich Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Wir haben Mitglieder, die bekommen bis zu 300 unberechtigte Anfragen pro Tag und müssen dann erstmal aussortieren, was ist berechtigt und was nicht. Also daran sieht man, dass das mit einem ganz erheblichen Aufwand verbunden ist. Und als Provider sind Sie erstmal in der Situation, zu prüfen: ist da was dran? Sie bekommen ein Schreiben, das muss nicht immer vom Anwalt sein, das kann auch vom Rechteinhabern persönlich sein, der sagt, in diesem und jenem Fall sind meine Urheberrechte verletzt worden. Bitte, lieber Provider, gibt mir dazu die Daten des Kunden, der dazugehört. Ich möchte den verklagen. Und die Prüfung dieser Auskunftsersuchen bedeutet einen ganz enormen personellen Aufwand.

Dieser Aufwand, so Oliver Süme würde für die Provider in ungeahnte Höhen steigen, würde die deutsche Variante des Durchsetzungsgesetzes verabschiedet. Dann nämlich müsse kein Richter mehr entscheiden, ob personenbezogenen Daten herausgegeben werden müssen.

Dass wir jetzt ein weiteres Instrument bekommen, beruht auf einer europäischen Richtlinie, die vom Richtliniengedanken her allerdings nur die Verfolgung von Piraterieverletzungen im gewerblichen Ausmaß vorgesehen hat und damit eigentlich nicht das bezweckt war, was hier mit dem Durchsetzungsgesetz eingeführt wird. Das hat man halt auf Seiten der Rechteinhaber geschickt genutzt, um der Forderung nach einem weiteren Instrument der Auskunftsansprüche Nachdruck zu verleihen und so haben wir es jetzt in dem Gesetzesentwurf vorgesehen.

Im Moment wird sogar darüber beraten, ob vermeintliche Urheberrechtsverletzer der Herausgabe ihrer persönlichen Daten per E-Mail zustimmen sollen. Reagieren sie nach einer gesetzten Frist nicht auf diese per E-Mail gesendete Bitte, soll die Zustimmung als erteilt gelten. Doch nicht alle Betroffenen rufen ruft regelmäßig ihre E-Mails ab:

Und diese Nichtreaktion dann als Zustimmung zu einem Grundrechtsverzicht zu werten, das halte ich für äußerst bedenklich.

Der rapide Anstieg der Zahl der Spam- und Phishing Mails wäre nur das kleinere Übel, denn Internetnutzer würden schon aus Furcht vor einer Anklage auf gefälschte E-Mail-Anfragen reagieren. Ernsthafte Probleme hätten die Provider: Sie trügen allein die rechtliche Verantwortung dafür, wenn sie eventuell gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen oder Persönlichkeitsrechte verletzen würden. Um sich davor zu schützen, müssen die Provider ihre Rechtsabteilungen erheblich aufstocken. Wäre die deutsche Variante des Durchsetzungsgesetzes eventuell eine versteckte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die zurzeit Not leidenden Juristen?

Da mag es sicher Juristen und Rechtsanwälte geben, denen das zumindest nicht ungelegen kommt. Ich glaube aber nicht, dass die dort aktive Lobbyarbeit betrieben haben.