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15.12.2007
Schon ein Umstieg auf ein anderes Betriebssystem kann digitale Dokumente unbrauchbar machen. (Bild: IPK) Schon ein Umstieg auf ein anderes Betriebssystem kann digitale Dokumente unbrauchbar machen. (Bild: IPK)

Formate für die Ewigkeit

Experten sorgen sich um Haltbarkeit digitaler Dokumente

Von André Hatting

Bücher bestehen zwar aus vergänglichen Materialien, dennoch sind auch Jahrhunderte alte Exemplare noch heute lesbar. Anders dagegen etwa Programme und Daten auf Lochkarten, deren Lesegeräte entweder nicht mehr kompatibel oder schlicht defekt sind. Wie man wichtige Dokumente auf lange Sicht haltbar und sicher macht, erörterten jetzt Experten auf einer Fachtagung.

Die Fachkonferenz lieferte einen Überblick über Probleme der rechtssicheren Archivierung. Informationstechniker, Rechtswissenschaftler und Bibliothekare diskutierten aktuelle Ergebnisse der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekte. Zentrale Frage der gut 200 Teilnehmer war: Wie erhalte ich fälschungssichere elektronische Dokumente? Warum das gängige Word-Dokument sich dafür am allerwenigsten eignet, erklärte Olaf Drümmer von der Berliner Software-Firma Callas in seinem Vortrag über Formatfragen der Archivierung:

Ich zum Beispiel würde meinem Notar verbieten, meine Urkunden als Word-Dokumente zu beglaubigen. Ich würde darauf bestehen, dass er es in PDF macht oder einem vergleichbaren Format, das in seiner speichertechnischen und visuellen Ausprägung ausreichend eindeutig festgelegt ist, um für mich ausreichend stabil zu sein für das wiederholte Anschauen jetzt oder nächste Woche oder in fünfzig Jahren.

Für eine bestimmte Version des PDF haben sich ein Dutzend Länder auf international gültige Vorgaben geeinigt. Ab dem kommenden Jahr kann der ISO-Standard bei der Internationalen Organisation für Normung abgefragt werden. Er legt fest, welche Voraussetzungen ein PDF-Dokument besitzen muss, damit es originalgetreu dargestellt werden kann. Aber: Auch ein PDF-Dokument kann man manipulieren. Elektronische Dokumente tragen keine eigenhändige Unterschrift. Und nur die ist rechtsgültig. Notare arbeiten deshalb mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dabei verwendet jeder Notar bei der Erstellung eines elektronischen Dokuments einen Geheimschlüssel. Mithilfe des Prüfschlüssels der Bundesnotarkammer lässt sich dann eindeutig nachweisen, vom wem das Dokument ursprünglich stammt. Im vergangenen Jahr hat die Bundesnotarkammer über 13.000 Schlüssel-Zertifikate vergeben. Aber die Beglaubigungen haben ein Zukunftsproblem. Die Zertifizierungssoftware geht von Version 2.3 auf 3.0, das Betriebssystem wird von XP zu Linux. Dokumente müssen deshalb in ein neues Format umgewandelt werden. Sonst sind sie irgendwann mit veralteter Software nicht mehr lesbar. Andreas Schmidt vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie:

Bei der Transformation, wenn ich in ein anderes Format überführe, ist das so, dass die elektronische Signatur einfach bricht. Die geht kaputt. Die kann man nicht mehr überprüfen. Und da ist es jetzt das Problem, ein Mittel zu finden, wie kann ich trotzdem die Beweiskraft erhalten. Der Signierer, der die ursprünglich signiert hat und unterzeichnet hat, der steht mir nicht zur Verfügung, der wohnt woanders, der ist in einem anderen Land. Jetzt muss ich sehen, wie geh ich mit dem Dokument um, transformiere ich es, dass ich's langfristig aufheben und auch vor Gericht dann vorzeigen kann und trotzdem den Beweiswert erhalte.

Dafür haben Andreas Schmidt und seine Kollegen vom Fraunhofer-Institut eine spezielle Software entwickelt. Das Ergebnis des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projektes heißt TransiDoc:

TransiDoc stellt die Möglichkeiten bereit, die ursprünglichen Signaturen zu verifizieren eines elektronischen Dokuments. Das elektronische Dokument in eine sichere Umgebung zu transformieren und dem Notar anzuzeigen, welche Konvertierungssoftware zum Beispiel verwendet wurde, welche Regeln bei der Konvertierung angewandt wurden auf zum Beispiel problematische aktive Inhalte in Word-Dokumenten oder wie das Dokument anzuzeigen ist zur späteren Überprüfung. Alles dies kann dann aufgezeichnet werden in dem Transformationsvermerk und dem Zieldokument.

Das Prinzip von TransiDoc ist das eines unsichtbaren Laufzettels: Jeder Nutzer des Dokuments stempelt dieses gewissermaßen digital ab. Er hinterlässt eine Spur. TransiDoc zeichnet sie auf, versieht das Dokument mit einem Transformationssiegel und protokolliert auf diese Weise die Veränderungen. Bei Rechtsstreitigkeiten ließe sich dann nachweisen, wer was wann mit dem Dokument gemacht hat. Das Programm TransiDoc bietet das Fraunhofer-Institut auf seiner Internetseite zum kostenlosen Herunterladen an.


 
 

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