Im jahrelangen Streit um ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle hat der Bundesgerichtshof nun ein salomonisches Urteil gefällt: Patente auf menschliche embryonale Stammzellen sind nicht zulässig, wenn für sie Embryonen zerstört wurden. Ansonsten ist Forschung mit Stammzellen aber prinzipiell patentierbar.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Das galt sicher auch für die Entscheidung über ein Patent zur Stammzellenforschung, das der Bonner Mediziner und Stammzellenforscher Oliver Brüstle vor fast 15 Jahren beantragt hatte - und 1999 zunächst auch erhalten hatte. Greenpeace legte Einspruch ein, es ging hin und her, und vor einem Jahr entschied der Europäische Gerichtshof in letzter Instanz, dass das Patent des Stammzellenforschers nicht gültig ist, da es gegen die guten Sitten verstößt.
Gestern nun musste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung der europäischen Richter in deutsches Recht umsetzen. Und nun jubeln beide Seiten. Der Embryonenschutz wurde gesichert und die Forschung mit Stammzellen ist prinzipiell patentierbar.
Wissenschaftsjournalist Michael Lange verfolgt seit vielen Jahren den juristischen Streit um das Brüstle-Patent. Im Gespräch mit Ralf Krauter erläutert er, warum das Urteil beide Seiten zufriedenstellt.
Den vollständigen Beitrag können Sie für mindestens fünf Monate nach der Sendung in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören.
Deutschlandfunk
Seit 08:40 Uhr
Politik und Sport aktuell
Nächste Sendung: 08:50 Uhr
Presseschau
Beiträge zum Nachhören
für diesen Beitrag
Embryonale Stammzellen: Was bedeutet die BGH-Entscheidung zum Brüstle-Patent?
Sendezeit: 28.11.2012 16:41
dradio-Recorder
im Beta-Test: