Medizinethik. - Der beim Bundeskanzler angesiedelte Nationale Ethikrat wird sich ab heute einem weiteren heißen Eisen widmen: der Organ- oder Gewebespende. An der heutigen Sitzung nahm auch Bundeskanzler Gerhard Schröder teil. Seit 1995 regelt das Organtransplantationsgesetz alles wesentliche, allerdings hat es seither einige Veränderungen gegeben, denen das rechtliche Regelwerk angepasst werden muss.
In der Bundesrepublik ist die Organspende wenig populär. Hatten 1995 fünf Prozent der Bevölkerung einen Organspendeausweis, so sind es 10 Jahre später acht Prozent. Für die Empfänger ist das ein großes Problem, oft sterben Patienten, die auf einer Warteliste stehen, bevor das entsprechende Organ verfügbar ist. Andererseits hat vor einigen Jahren die Diskussion um eine Veränderung der derzeitigen allein vom Spender gesteuerten Lösung hin zu einer grundsätzlichen Annahme der Spendebereitschaft, der explizit widersprochen werden muss, gezeigt, dass das Thema außerordentlich emotional aufgeladen ist. Entsprechend schwierig wird das Geschäft des Ethikrates, der sich mit den verschiedenen Lösungen beschäftigen will, die es auf der Welt gibt. So wird in Großbritannien die Widerspruchslösung verfolgt, die jedoch in Deutschland auf wenig Gegenliebe stößt. Einige US-Bundesstaaten versuchen es mit ökonomischen Anreizen. So kann man sich als Organspender in manchen Bundesstaaten 3000 Dollar zusätzlichen Steuerfreibetrag sichern, in anderen werden die Begräbniskosten zumindest teilweise übernommen.
Beim Bundeskanzler stießen diese pekuniären Ansätze jedoch auf wenig Gegenliebe. Schröder: "Ich habe einfach einen Unwillen dagegen, zu akzeptieren, dass Organe verkauft werden können. Das wäre mir ein bisschen zu viel Kommerzialisierung des öffentlichen Lebens, obwohl ich ja ansonsten nicht ängstlich bin. Wenn man einen finanziellen Anreiz oder Ausgleich gibt, zumal auch bei einem Lebendspender, muss man sehr genau gucken, wer das bezahlen kann und wie man organisiert, dass dann nicht derjenige die Spende bekommt, der am meisten dafür bezahlen kann." Erneute Diskussionen wird es auch beim anderen Spendezweig geben, der Gewebespende. Hier wird kein komplettes Organ sondern nur Gewebe gespendet. So kann man aus einem gespendeten Leberlappen viele Transplantate gewinnen. Allerdings hat sich hier in den vergangenen zehn Jahren ein ganz neues ethisches Problem ergeben. Diese Gewebespenden werden nicht unmittelbar nach der Entnahme wieder eingepflanzt, sondern vorher noch kultiviert, möglicherweise veredelt und dann konserviert. Während dieses Prozesses können Forscher und auch Firmen Zugriff auf das Gewebe erhalten, was dem Spender in der Regel jedoch weder bewusst ist noch klar gemacht wird. Möglicherweise ist hier jedoch eine Regelung unterhalb der Gesetzesebene ausreichend, etwa durch eine Richtlinie der Bundesärztekammer. Auf jeden Fall beginnt die Diskussion auf diesem Gebiet erst.
[Quelle: Volkart Wildermuth]
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