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21.11.2007
Deutsche Stammzellforscher hoffen auf einen Ausweg aus den Schranken des Embryonenschutz- gesetzes. (Bild: AP) Deutsche Stammzellforscher hoffen auf einen Ausweg aus den Schranken des Embryonenschutz- gesetzes. (Bild: AP)

Neue Chance für die deutsche Stammzellforschung

Zell-Rückprogrammierung im Lichte des Embryonenschutzgesetz

Von Michael Engel

Stammzellforschung. - Nach den Erfolgen mit der Rückprogrammierung von adulten Zellen stehen auch deutsche Wissenschaftler in den Startblöcken. Da in Deutschland die Forschung an embryonalen Stammzellen nur unter sehr strengen Auflagen möglich ist, hoffen sie auf bessere Forschungsmöglichkeiten durch die neuartigen Zellen. Doch auch die Rückprogrammierung wirft juristische und ethische Fragen auf.

Auf den ersten Blick ist es so, dass die Rückprogrammierung adulter menschlicher Zellen zum Beispiel aus der Haut eines Erwachsenen überhaupt keinen Konflikt mit dem Deutschen Embryonenschutzgesetz herauf beschwört. Weder sind Embryonen im Spiel, noch soll in diesem Fall geklont werden. Wenn da nicht im Ergebnis der Rückprogrammierung die Stammzellen wären, die sich wie das embryonale Pendant - zu einem menschlichen Wesen entwickeln könnte. Professor Heiner Niemann vom Institut für Tierzucht in Mariensee:

In diesem Falle entsteht ja kein Embryo. Insofern ist es interessant zu sehen, wie das jetzt rechtlich eingeordnet wird. Das wird sicherlich wieder eine interessante Debatte in Deutschland geben. Das ist schwer einzuschätzen. Tatsache ist, dass offenbar nach den Mausbefunden diese Stammzellen, die auf diesem Wege erzeugt worden sind, offenbar das Potential haben, einen kompletten Organismus zu bilden. Man hat das gezeigt. Sie können sogar in die Keimleiste gehen, also in die Fortpflanzungsorgane. Das hat man für die humanen Zellen natürlich noch nicht gezeigt. Und jetzt ist die Frage, wie man das rechtlich bewertet. Das wird eine spannende und interessante Diskussion.

Faktisch hat eine rückprogrammierte Hautzelle das gleiche Entwicklungspotential wie eine embryonale Stammzelle. Beide sind totipotent. Aus beiden Zellen kann sich ein kompletter Organismen entwickeln. Bei den Mausexperimenten im Sommer diesen Jahres konnte das gezeigt werden. Beim Menschen verbieten sich solche Experimente aus ethischen Gründen. Wie Juristen und mehr noch Politiker diese Frage beantworten und dabei das Embryonenschutzgesetz heranziehen, ist derzeit offen. Der Wissenschaftler hofft, dass den deutschen Forschern jetzt kein Riegel vorgeschoben wird:

Das ist jetzt die Frage, wie man das definiert. Ich glaube, es könnte ein Ausweg sein aus dieser Diskussion mit dem humanen Stammzellgesetz, dass man sagt, das sind gar keine embryonalen Stammzellen. Das sind Zellen, die erfüllen alle Kriterien, die wir an embryonale Stammzellen stellen und die embryonale Stammzellen definieren, aber wenn man denen einen anderen Namen gibt, dann könnte man dadurch möglicherweise einen Ausweg finden, um aus dem Embryonenschutzgesetz herauszukommen und diese Zellen weiter in Richtung Therapie zu entwickeln.


 
 

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