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22.08.2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP (Bild: Deutschlandradio - Bettina Straub) Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP (Bild: Deutschlandradio - Bettina Straub)

"Ich nehme die Sorgen der Menschen sehr, sehr ernst"

Leutheusser-Schnarrenberger für raschen Kabinettsbeschluss über Sicherungsverwahrung

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Gudula Geuther

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich dafür ausgesprochen, das Thema Sicherungsverwahrung zügig im Kabinett zu behandeln. Wenn als gefährlich eingestufte Häftlinge entlassen werden müssten, solle die Polizei verbesserte Möglichkeiten zu deren Überwachung bekommen, sagte die FDP-Politikerin im Interview der Woche des Deutschlandfunks.

Gudula Geuther: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, selten ist Rechtspolitik auf so viel öffentliches Interesse gestoßen wie beim Streit um die Sicherungsverwahrung. Fast wöchentlich werden neue Zahlen veröffentlicht, wie viele gefährliche Männer nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte möglicherweise noch aus der Sicherungsverwahrung freikommen. Und Teile der Union geben Ihnen die Schuld daran. Macht Ihnen Ihr Amt eigentlich gerade Spaß?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Amt der Justizministerin ist gerade in solchen Zeiten auch etwas heftigerer Auseinandersetzungen ein wirklich interessantes und auch schönes Amt, weil man natürlich spürt, dass man große Verantwortung trägt. Gerade in diesen sensiblen Fragen - Sicherungsverwahrung, Auswirkungen von Entscheidungen vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof - sind schwierige, komplexe Fragen, keine einfachen Pauschalantworten möglich. Und das entspricht eigentlich auch mein Verständnis von Politik, sachlich und differenziert zu agieren.

Geuther: Jetzt sagen Sie, es ist rechtlich nicht möglich, kaum möglich, zu verhindern, dass die Männer freikommen. Die Union sagt: Doch, zumindest für den Großteil. Wir werden das an dieser Stelle sicherlich nicht klären können, aber was spricht dagegen, es zumindest zu versuchen, und das möglichst schnell, bevor weitere freikommen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich habe ja zunächst mal in meiner Verantwortung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich einmal mit Fragen der sogenannten Führungsaufsicht befasst. Also wenn Gerichte - es ist nicht die Justizministerin, die hier Menschen aus der Sicherungsverwahrung entlässt -, sondern wenn Gerichte im Einzelfall entscheiden, jemand ist aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen, dann soll wenigstens die Möglichkeit verbessert werden für die Polizei, wenn Gefährlichkeit nach wie vor gegeben ist, ihn zu beobachten, ihn zu begleiten, aber eben durch eine elektronische Überwachung auch diese Arbeit effizient und etwas leichter, aber auch genauso gut in der Wirkung durchführen zu können. Das ist ja ganz klar Bundeskompetenz, dazu habe ich einen Gesetzentwurf vorgelegt. Und die anderen Fragen sind natürlich rechtlich sehr komplex. Wir haben nicht nur eine Entscheidung vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, wir haben eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2004 über Bund- und Länderkompetenzen, wir haben viele Bundesgerichtshofentscheidungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Und es ist ganz wichtig, dass den Bürgern gegenüber Ehrlichkeit gezeigt wird von Seiten der Politik.

Geuther: Ist die Diskussion ehrlich im Moment?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich finde sie nicht immer in allen Punkten ehrlich, weil immer wieder Stimmen kommen, gerade auch aus Bayern, wo so pauschal gesagt wird: Ist doch ganz einfach, man muss nur eine Regelung schaffen, und alle können so in der Sicherungsverwahrung bleiben - obwohl sie eben dort sind, die Frist abgelaufen ist, innerhalb der sie eigentlich hätten bleiben dürfen, nämlich zehn Jahre. Man hat diese Befristung aufgehoben, sie sitzen jetzt weiter jahrelang. Und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eben in einem Fall entschieden, das ist menschenrechtswidrig und nicht europarechtskonform. Und deshalb versuche ich hier auch, immer sachlich in diesen schwierigen, sensiblen Fragen zu argumentieren und eben einmal das, was sehr wohl einfacher geht, schon auf den Weg gebracht zu haben. Aber natürlich ist es meine Aufgabe, auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention, der verschiedenen Artikel dort, alles zu ventilieren, was ist die rechtliche Grenze und wo könnte möglicherweise noch ein Resthandlungsspielraum sein. Und nur so, glaube ich, kann man auch mit diesem sensiblen schwierigen Thema verantwortungsbewusst umgehen.

Geuther: Aber noch mal, kann es sein, dass es tatsächlich noch zu einem Gesetz kommt, das versucht, dieses Problem zu regeln, um einige von denen drin behalten zu können?

Leutheusser-Schnarrenberger: Mein Interesse ist, dass wir möglichst schnell in der Koalition so weit sind, dass eben auf der Grundlage meines Gesetzentwurfes - das sind ja nicht nur Eckpunkte - endlich eine Befassung im Kabinett erfolgt, und zwar dahin, dass es ein künftiges neues Konzept gibt, wo eben die nachträgliche Sicherungsverwahrung kompensiert wird durch eine andere Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung, und wo wir auch mit den Möglichkeiten, die es gibt, auf die jetzige Situation reagieren. Ich halte es für dringend notwendig, dass das Kabinett sich möglichst zügig damit eben befasst. Und ich glaube, dass ich damit sehr verantwortungsbewusst umgehe und auch genau in dieser Richtung Gespräche auch natürlich mit meinen Kollegen führe.

Geuther: Ihr Kollege, nämlich Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der wollte Ihnen ja, gerade um zu erklären, wie die Union glaubt, dass es gehen könnte, Eckpunkte zukommen lassen. Haben Sie die inzwischen bekommen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich kenne die Unionseckpunkte, die ja im Juli formuliert worden sind, die sich ja doch ein Stück auf meine Vorschläge hin zubewegt haben, indem auch dort unmissverständlich attestiert wird: Jawohl, wir müssen die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof auch beachten. Man kann sich darüber nicht hinwegsetzten. Und auch die Länder haben ja klar in Gesprächen mir gegenüber immer wieder gesagt, auch auf der Justizministerkonferenz: Wir sehen hier nur einen ganz engen rechtlichen Spielraum. Von daher, glaube ich, sind wir weg jetzt davon, dass so eine Pauschalregelung in irgendeiner Form kommen kann, und wir bewegen uns jetzt auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und ich denke, es ist gut und richtig, dass ich hier mit diesem Sachverstand auch diese Debatte in den letzten Wochen, auch in der jetzigen Sommerpause, betrieben habe.

Geuther: Ihre politischen Gegner in dieser Frage argumentieren mit schlimmen Fällen, mit Gefahren für Kindern. Sie halten das doch recht abstrakte Phänomen des Rechtsstaats dagegen. Kann man das eigentlich vermitteln?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich halte nicht nur das abstrakte Phänomen des Rechtsstaats dagegen, sondern wir brauchen rechtsstaatliche und dann auch bestandsfeste Regelungen, wenn wir uns mit Fragen von Sicherungsverwahrung auch mit dem Zukunftskonzept auseinandersetzen und auch wissen müssen, dass es ja nach wie vor weitere anhängige Verfahren gibt beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, gerade auch zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, die da auf dem Prüfstand steht. Und von daher setze ich sehr wohl nicht nur auf irgendwelche abstrakten Aspekte, sondern auch auf Beständigkeit der gesetzlichen Regelungen, die wir überlegen, jetzt zu schaffen. Wir können nicht Gesetze verabschieden, die dann in Kürze Gefahr laufen, wieder aufgehoben zu werden. Dann kommen wir in neue große Probleme, denn genau das hat uns ja die jetzige schwierige Situation beschert. Und ich nehme natürlich die Sorgen der Menschen sehr, sehr ernst - Sorgen der Menschen davor, dass, wenn Menschen aus Sicherungsverwahrung entlassen werden und ihnen noch von Gutachtern Gefährlichkeit attestiert wird, das auch zu Beunruhigungen führt. Und deshalb ja auch auf alle Fälle mein erstes sofortiges Agieren, hier die Polizei auch in ihrer schwierigen Aufgabe zu stärken.

Geuther: Zu einem anderen Sicherheitsthema, Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Im März, vor ganzen fünf Monaten, hat das Bundesverfassungsgericht die Speicherung der Telefonverbindungsdaten auf Vorrat für verfassungswidrig erklärt, zumindest so, wie sie geregelt war. Gleichzeitig aber ist Deutschland aufgrund europäischen Rechts verpflichtet, diese Daten auf Vorrat zu speichern. Wann legen Sie den neuen Gesetzentwurf vor?

Leutheusser-Schnarrenberger: Wir befinden uns ja derzeit in intensiver Befassung mit vielen Fragen, die in Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung stehen. Das Max-Planck-Institut beschäftigt sich intensiv mit der Frage, wo gibt's jetzt wirklich auch in der Realität mögliche Schutzlücken. Wir sind intensiv beteiligt bei der Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene, wo ja möglicherweise im Herbst erste Erkenntnisse oder erste Ergebnisse vermittelt und veröffentlicht werden können. Und von daher haben wir immer gesagt: Wir wollen das, was wir hier national überlegen, natürlich eingebettet sehen in die europäische Entwicklung. Denn wenn es dort zu einer Lockerung oder Änderung oder anderen Ausrichtung kommt, ist das ja für unsere nationale Gesetzgebung vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ganz entscheidend und wichtig. Aber natürlich ist klar: Wenn es letztendlich bei einer Richtlinie auf europäischer Ebene, in welcher Ausgestaltung auch immer, bleibt, dann sind die Mitgliedsstaaten auch verpflichtet, gesetzgeberisch tätig zu werden, sonst kann ja die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedsstaat einleiten. Und ich denke, dass wir in jedem Fall alle Spielräume ausnutzen werden vor dem Hintergrund dessen, was jetzt im Moment auch rechtstatsächlich und grundsätzlich rechtlich geprüft wird, um hier deutlich zu machen, nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung wird es dann auch ein wirklich komplett anderes Rechtsinstitut geben, als es vor der Entscheidung war.

Geuther: Das klingt nicht so, als käme das Gesetz sehr bald. Können Sie den Zeitplan noch mal konkretisieren?

Leutheusser-Schnarrenberger: Also auf alle Fälle wird jetzt im Herbst abgewartet, wie der Evaluierungsprozess auf europäischer Ebene sich gestaltet. Also ich denke, das ist jetzt eine Sache, wo wir im Herbst dann über das weitere Prozedere auch national ganz klar dann zu entscheiden haben. Ich denke, dass es gerade mit unserem Ziel, wo wir ja die Löschung kinderpornografischer Inhalte als Koalition und Regierung ganz klar auf unsere Fahnen geschrieben haben, wir hier auch deutlich machen: Natürlich wollen wir alle rechtsstaatlichen Wege gehen, auch diese Inhalte aus dem Netz insgesamt heraus zu bekommen. Deshalb war ich auch extra beim Bundeskriminalamt, habe auch gesehen, wie jetzt sich doch deutlich verbessert auch die Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungseinheiten.

Geuther: Jetzt haben Sie eben die Internetsperren schon angesprochen. Sie sagen, löschen statt sperren, die Union sagt: beides. Es laufen die von Ihnen angesprochenen Evaluierungen. Das Bundeskriminalamt hat kürzlich die Zahl nicht ganz so positiv dargestellt, wie es bei Ihnen klang. Pro Monat werden dem BKA 170 neue Kinderpornoseiten bekannt. Eine Woche nach der Weitermeldung sind immer noch 40 Prozent dieser Seiten abrufbar. Gibt Ihnen das nicht zu denken?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das BKA arbeitet jetzt intensiv, auch gerade am Löschen. Und dazu ist ja die Zusammenarbeit auch mit anderen Selbsthilfeorganisationen, auch mit Jugendschutz.net, aber auch mit der freiwilligen Selbstkontrolle ganz, ganz entscheidend, aber auch mit den Selbstregulierungsorganisationen der Anbieter selbst, also INHOPE. Ich denke, dass jetzt die Zahlen des Löschens, gerade weil man jetzt auch erst in dieser Zusammenarbeit seit kurzem so intensiv verbunden ist, BKA und andere Organisationen, sind ja die Zahlen angestiegen, was das Löschen selbst angeht. Und ich glaube, dass da natürlich noch sehr viel mehr auch drin ist. Ich habe mich überzeugen können bei dem Besuch des Bundeskriminalamtes vor der Sommerpause, dass man wirklich auch mit Nachdruck, auch mit Intensität daran arbeitet, hier wirklich zu löschen, dass es auch wichtig ist, am Wochenende zu sehen, also, wenn offizielle Dienstzeiten beendet sind, wie auch dort die Möglichkeit des sofortigen Reagierens ist, was natürlich nicht immer ganz einfach ist. Und ich denke, da ist noch sehr wohl Kapazität da, das auch deutlich zu intensivieren. Wir haben uns ja auch in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, dass wir natürlich jetzt ein Jahr lang gerade auch intensiv eben löschen. Und es ist mir schon noch einmal wichtig, auch deutlich zu machen, dass ja gerade mit Sperren kein einziger kinderpornografischer Text, kein Bild, kein Inhalt aus dem Netz verschwindet und es wirklich - das wird uns ja immer wieder auch von Fachleuten demonstriert - innerhalb kürzester Zeit möglich ist, hier auch diese Sperren zu umgehen. Und von daher sind die Sperren nicht die Alternative, die wirklich hier dazu führt, dass diese widerlichen Texte - und in diesem Ziel sind wir uns in der Koalition voll einig - möglichst verschwinden und natürlich wir auch an die Täter und an die Hintermänner herankommen.

Geuther: Nur sollte es ja nie eine Alternative sein. Die Union und andere Befürworter sagen ja, man wird nie alles löschen können. Und deswegen macht man beides.

Leutheusser-Schnarrenberger: Man wird sehr viel mehr löschen können. Wir erleben das ja gerade auch im Wirtschaftsbereich, wo das Löschen ja, nachdem es sich eingespielt hat, wirklich auch gut in einer sehr engen und nahen unbürokratischen Zusammenarbeit funktioniert. Und warum sollen wir uns auf etwas konzentrieren, was letztendlich überhaupt nicht Wirkung hat und uns nicht doch sehr viel stärker dem Löschen gerade zuwenden? Deshalb haben wir ja immer Löschen statt Sperren auch zu unserem Grundsatz als FDP gemacht.

Geuther: Beim Löschen haben Sie auf die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft verwiesen, auf INHOPE. Und da gab es nun auch Berichte, dass die Ergebnisse sehr viel schlechter sind als sie bisher dargestellt wurden. Das gibt Ihnen auch nicht zu denken?

Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich gibt mir zu denken, wenn ich Zahlenentwicklungen sehe, wenn ich sehe, wie eine Zusammenarbeit erst doch langsam anläuft. Das es auch hier und da, das ist ganz normal, auch vielleicht nicht so einfach ist und unterschiedliche Vorstellungen gegeben sind. Natürlich beschäftigt uns das. Wir werden uns ja auch noch nach der Sommerpause intensiv in einem großen Workshop mit vielen Einzelheiten, dann auch mit den dann vorliegenden Zahlen beschäftigen. Also, mir ist ja gerade das Vorgehen gegen kinderpornografische Inhalte und die Verantwortlichen ein Riesenanliegen. Schließlich war ich Justizministerin in den 90er-Jahren, als überhaupt erstmals, damals noch in Papier- und Videoform, der Besitz kinderpornografischer Texte unter Strafe gestellt wurde, was damals absolut Neuland gewesen ist und sich manche kaum haben vorstellen können. Also, von daher bin ich bei dem Thema wirklich sehr, sehr sensibel. Aber ich möchte auch wirklich die Wege gehen, die dann auch tatsächlich wirkungsvoll sind und nicht Wege gehen, wo dann das vielleicht doch mehr ein Placebo ist von der Wirkung her und nicht das ist, was zu Recht auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird, nämlich weg mit dem Schrott aus dem Internet.

Geuther: Sie hören das Interview der Woche mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, in dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften zwischen Frauen oder zwischen Männern erbrechtlich nicht schlechter gestellt werden dürfen als die Ehe. Das wollten sie für die Zukunft ohnehin. Was wird noch kommen an gesetzlicher Aufwertung homosexueller fester Partnerschaften?

Leutheusser-Schnarrenberger: Zunächst einmal ist diese Entscheidung ja konsequent einzureihen in auch frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu eingetragenen Partnerschaften. Und auch hier hat das Bundesverfassungsgericht wieder sehr, sehr klare Worte gefunden. Eine Diskriminierung oder eben Ungleichbehandlung eingetragener Partnerschaften in diesem Bereich ist eben nicht gerechtfertigt. Wir brauchen Änderungen im öffentlichen Dienstrecht. Das ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Gesetzgeberisch federführend tätig ist der Bundesinnenminister. Es gibt einen Gesetzentwurf. Wir sind da in der Abstimmung, und der kann bald ressortreif und dann auch kabinettsreif sein. Der weite Bereich ist dann natürlich insgesamt noch das Steuerrecht. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass wir auch dort Diskriminierungen abbauen wollen ...

Geuther: Stichwort Ehegattensplitting?

Leutheusser-Schnarrenberger: Auch zum Einkommensteuerrecht werden wir uns natürlich Gedanken machen. Die FDP hat ja auch in dieser Woche nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes entsprechend dazu Forderungen erhoben. Gleichzeitig ist noch ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Und wir werden uns jetzt in der Koalition verständigen müssen, ob wir da nicht auch selbst aktiv werden und nicht unbedingt warten, bis das Bundesverfassungsgericht uns das nächste Mal sagt: Jetzt tut endlich was.

Geuther: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Ihre Partei liegt nach einer beispiellosen Talfahrt nach Umfragen eines Institutes gerade zum zweiten Mal hintereinander unter fünf Prozent. Andere sind nicht viel gnädiger. Reicht Dankbarkeit für frühere Wahlerfolge da noch aus, um nicht an Ihrem Parteivorsitzenden zu zweifeln?

Leutheusser-Schnarrenberger: Die FDP ist im Moment in einer wirklich etwas schwierigeren Phase. Natürlich sind Umfragewerte auch immer aus einer gewissen Situation heraus zu erklären, aber ich glaube, es ist ganz klar der Auftrag an die Verantwortlichen in der FDP, durch gutes Regierungshandeln zu überzeugen. Das erwarten die Bürger. Ich denke auch, dass die Bürger nicht erwarten, dass wir als FDP jetzt Personaldebatten führen.

Geuther: Die FDP hatte gerade beschlossen, nicht nur als Steuersenkungspartei daher zu kommen. Muss es da sein, dass Guido Westerwelle sofort nach Anzeichen für eine konjunkturelle Erholung wieder nach Steuersenkung ruft?

Leutheusser-Schnarrenberger: Guido Westerwelle hat auch ganz klar gemacht, zusammen mit unseren Haushaltsexperten, dass natürlich Haushaltskonsolidierung ganz klar vornean steht. Darauf haben wir uns ja auch mit einem umfangreichen Sparpaket, was nicht nur Begeisterung ausgelöst hat, verständigt und stehen ja auch zu wirklich diesen Entscheidungen, die nicht nur populär, aber doch von der ganzen Richtung her notwendig und geboten sind. Und von daher, denke ich, ist es richtig, dass Guido Westerwelle natürlich auch immer deutlich macht, dass wir im Blick haben müssen: Wie stellt sich Belastung für Bürger dar. Aber es ist ja auch unstreitig in der Koalition der Fahrplan: Jetzt steht im Moment wirklich der Haushalt an.

Geuther: Zur Frage nicht nur Steuersenkungspartei: Hans-Dietrich Genscher hat sich gerade zu Wort gemeldet, hat eine Rückbesinnung der FDP verlangt auf Soziales, Bildung, Rechtsstaat, Umwelt. Wie grundlegend, meinen Sie, muss sich die Partei reformieren?

Leutheusser-Schnarrenberger: Die FDP arbeitet ja an einem Grundsatzprogramm. Das ist ein wichtiger Prozess, aber natürlich auch ein ganz wichtiger Auftrag, der über längere Zeit gehen wird unter ganz intensiver Beteiligung der Parteibasis. Und ich halte es für notwendig, dass die FDP gerade auch jetzt in Regierungsbeteiligung auf Bundesebene deutlich macht, dass wir die Veränderungen der Gesellschaft sehen, nicht nur durch moderne Technologien. Natürlich haben wir einen Klimawandel mit immer stärkeren Auswirkungen und Antworten, die darauf zu geben sind. Also, ich denke, es ist für die FDP hier eine Riesenchance, gerade auch jetzt in einer für uns nicht ganz leichten Zeit deutlich zu machen, wie sehr wir mit Bürgerrechten, mit einer Rechts- und Innenpolitik, gerade aber auch mit natürlich der sozialen Marktwirtschaft und mit auch Bildungspolitik überzeugen. Also, ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger wollen von der FDP auch so einen grundsätzlichen Diskurs über Fragen von Freiheit in einer sich total verändernden Gesellschaft und einer auch sich sehr verändernden Parteienlandschaft.

Geuther: Zurück zu den Niederungen des Tagesgeschäfts. Sie sind bayerische FDP-Chefin. Ihre Partei erfreut sich mit der CSU eines Koalitionspartners, dem ein Gutachten erklärt, wie er gegen die FDP vorgehen kann. Wie läuft es denn so?

Leutheusser-Schnarrenberger: Wir haben in der Koalition in Bayern seit September 2008 wirklich einiges Gute hinbekommen in dieser Koalition. Ich denke nur an den rechtspolitischen Bereich, liberaleres Versammlungsrecht, bei den eingetragenen Partnerschaften Abbau von Diskriminierung, auch beim Dienstrecht, auch im öffentlichen Dienst auf Landesebene, vieles andere mehr. Also, da haben wir auch gute Sachentscheidungen getroffen und umgesetzt. Die Sache mit den Umfragen hat nun natürlich schon zu Verärgerung zu Recht gerade auch bei uns geführt.

Geuther: Sie haben die Einigkeit bei Inhalten gelobt. Das ist ja nun auch beileibe nicht immer so, auch mit der Landes-CSU im Bund nicht. Zum Beispiel hat Horst Seehofer gerade gesagt, bei der Wehrpflicht, die Verteidigungsminister zu Guttenberg, ebenfalls CSU, abschaffen will, gehe es um die Identität der Union.

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich finde, dass der Verteidigungsminister hier gute Vorschläge vorgelegt hat. Es wird ja ein Parteitag der CSU, genau so auch der CDU, sich mit diesen Fragen befassen. Ich weiß, dass das schwierige Fragen für eine Partei sind, denn die FDP hat diesen Prozess ja vor einigen Jahren auch durchlaufen. Und das war nicht immer ganz klar, wie denn die Mehrheit am Ende aussehen würde. Jetzt sind auch die, die damals noch eher die Wehrpflicht beibehalten wollten, auch fest davon überzeugt, dass unser Weg, erster Schritt Aussetzung der Wehrpflicht und dann auch eine ganz andere Professionalisierung der Bundeswehr, richtig ist. So wie der Verteidigungsminister jetzt in seinen Eckpunkten es auch ankündigt.

Geuther: Die FDP hat sich immer wieder in den vergangenen Jahren eng an die Union gebunden, nicht nur im Bund. Sollte sie das überdenken?

Leutheusser-Schnarrenberger: Koalitionen sind ganz klare Zweckbündnisse. Die sind wir auf Zeit eingegangen, jetzt auch auf Bundesebene, natürlich auch in den Ländern. Und wenn wir diese Bündnisse vereinbart haben für eine Legislaturperiode, dann denke ich, ist es unser Auftrag, auch in dieser Zeit wirklich eine Politik zu machen, die dann auch die Bürger überzeugt. Das wollen wir bis 2013 tun. Und dann wird man sehen müssen - aber dann ist es auch erst der Zeitpunkt und nicht heute -, wie sich die FDP ausrichten wird. In den Ländern ist es die Entscheidung der jeweiligen Landesverbände, zu sagen, wie sie bei Landtagswahlen auch sich eine mögliche Koalition vorstellen. Das machen die selbstständig in Rheinland-Pfalz und auch in Baden-Württemberg für nächstes Jahr im März. Und da weiß ich aus meiner Sicht als bayerische Landesvorsitzende, Vorschläge aus Berlin sind da nicht unbedingt immer herzlich willkommen.

Geuther: Aber so ganz grundsätzlich, wie alle anderen Parteien auch, muss sich die FDP im Fünfparteiensystem nicht offener aufstellen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Die FDP ist in einem Jamaika-Bündnis im Saarland. Und das arbeitet ja wirklich, auch ohne dass es pausenlos Geräusche und Streitigkeiten in der Öffentlichkeit gibt. Das ist ja eine neue Erfahrung. Die FDP in Nordrhein-Westfalen hat ja auch ausgelotet, was möglicherweise dort gehen könnte. Und man hat am Ende keinen Konsens über Inhalte finden können. Das ist ja auch ein normaler Prozess. Von daher zeigt das ja, dass die FDP hier nicht einseitig verbohrt ist. Aber wenn man ein Bündnis eingegangen ist, wie gesagt ein Zweckbündnis auf Zeit, dann denke ich, ist es auch ganz wichtig, man muss dann diesen Auftrag in dieser Zeit dann auch sehr gut wahrnehmen und umsetzen.

Geuther: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, vielen Dank für das Gespräch.

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bedanke mich.





 
 

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