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21.10.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion (Bild: Deutschlandradio - Bettina Straub) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion (Bild: Deutschlandradio - Bettina Straub)

"Wir stehen vor wirklich großen Problemen"

Leutheusser-Schnarrenberger verteidigt Sonderfonds

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Silvia Klein

Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Überlegungen der künftigen Koalitionspartner in Berlin zur Einrichtung eines Sonderfonds verteidigt. Ausnahmen bei der Schuldenbegrenzung in krisenhaften Zeiten seien legal, sagte die ehemalige Justizministerin.

Bettina Klein: Die Meldungen sorgten bereits gestern für Aufsehen und teils empörte Reaktionen. Union und FDP wollen offenbar mit einem Etat, der neben dem Bundeshaushalt herläuft, die grundgesetzlich gerade verankerte Schuldenbremse mit Hilfe der ebenfalls vorgesehenen Klausel zumindest vorübergehend umgehen.

Unter anderem zu diesem Thema möchte ich jetzt gerne sprechen mit der FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, mit der ich jetzt telefonisch verbunden bin. Schönen guten Morgen!

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Guten Morgen, Frau Klein!

Klein: Eine Frage, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die viele Hörer möglicherweise besonders interessiert. Sprechen wir jetzt mit der künftigen Bundesjustizministerin?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil Sie ja in Ihren Nachrichten selbst darstellen, mit was für schwierigen Fragen sich die Koalitionäre und die Verhandlungspartner zu befassen haben und deshalb über Personalfragen und über Zuschnitte von Ressorts bisher überhaupt nicht gesprochen wurde.

Klein: Dann kommen wir zu der im Moment in Rede stehenden Sachfrage: ein Sondervermögen, das sozusagen neben dem Bundesetat herlaufen kann. Man folgt damit einer Klausel, die mit im Grundgesetz verankert wurde, als die Schuldenbremse verankert worden ist. Ist das jetzt beschlossene Sache, oder wovon hängt das noch ab?

Leutheusser-Schnarrenberger: Es wird als eine Möglichkeit diskutiert, so wird es ja auch berichtet, aber natürlich hat es bisher in der großen Verhandlungsrunde dazu keine Erörterung gegeben, weil es ja wohl erst ein Vorschlag der Finanz- und Haushaltspolitiker der letzten Tage ist, vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, dass damit zu rechnen ist, dass die Arbeitslosenzahlen im nächsten Jahr doch auf vier oder auch über vier Millionen steigen können und natürlich damit zusätzlicher Finanzbedarf der Bundesagentur für Arbeit gegeben ist.

Klein: Halten Sie es denn als Rechtspolitikerin für gerechtfertigt, auf diese Weise die gerade erst eingeführte Schuldenbremse zu umgehen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Wir stehen vor wirklich großen Problemen. Wir müssen auf der einen Seite einen Konsolidierungskurs im Haushalt einleiten, der ab 2011 mit der Schuldenbremse noch mal deutlich forciert werden muss. Wir müssen natürlich gerade auch Überlegungen anstellen, wie man Wachstum befördern kann. Und wir haben große Finanzierungsprobleme in den sozialen Sicherungssystemen und es sollen eben gerade nicht die Arbeitskosten jetzt übermäßig belastet werden durch Beitragssteigerungen. Also alles zusammen eine ganz schwierige Situation.

Aber ich will eines kurz nur bemerken: Es ist nicht so außergewöhnlich, dass es auch immer mal wieder solche Fonds gegeben hat. Das hat es auch in der letzten Legislaturperiode im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket gegeben. Aber wie gesagt, wir kommen um wirklich diese schwierigen Probleme nicht herum und müssen eines klar auch sehen: Ohne Sparen wird es eben auch nicht gehen.

Klein: Was soll der Bürger aber von dem hehren Rechtsgut Grundgesetzartikel halten, wenn der gleichzeitig eine Regelung vorsieht, mit der man das Ganze zumindest vorübergehend einfach wieder außer Kraft setzen kann?

Leutheusser-Schnarrenberger: Diese Schuldenbremse ist ja mit einer überwältigenden Mehrheit von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden.

Klein: Aber sie haben sich als FDP-Fraktion ja enthalten.

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, wir haben uns enthalten, aber sie hat eben eine überwältigende Mehrheit bekommen. Eine Grundgesetzänderung braucht ja eine Zwei-Drittel-Mehrheit. In dieser Formulierung ist auch so eine Möglichkeit mit enthalten, gerade angesichts der Einschätzung der damaligen Abgeordneten, die auch so etwas wollten - wir waren ja nicht generell gegen eine Schuldenbremse; das muss ich ja auch sagen -, dass es ganz, ganz schwierige Situationen geben kann, wo man möglicherweise auch krisenhafte Situationen mit einbeziehen muss. Das alles war ja auch schon in den Köpfen derjenigen, die diese Schuldenbremse formuliert und verhandelt haben. Aber wie gesagt, das liegt auf dem Tisch. Über alles wird beraten, aber auch darüber, ohne jetzt auf konkrete Einzelheiten eingehen zu können, wie pauschal man auch im Haushalt gewisse Summen einsparen kann. Auch daran kommen wir nicht vorbei.

Klein: Es ist legal, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, aber ist es auch legitim und ist es vor allen Dingen politisch klug, mit einer solchen Entscheidung den Start in die Koalition hinzulegen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich sind Haushaltsklarheit und -Wahrheit wichtige Werte und wichtige Vorgaben, die zu beachten sind, und deshalb wird ja das Gesamtpaket - und deshalb haben wir ja auch noch keine Entscheidung zu diesen schwierigen Finanz-, Steuer- und Haushaltsfragen - jetzt noch in der großen Koalitionsrunde, möglicherweise auch in kleinen Runden behandelt und erörtert werden, damit am Ende ein Konzept dasteht, mit dem auch ein guter Start dieser Koalition gelingen kann.

Klein: Thema Inneres und Justiz. Da sind die Beratungen, so weit ich weiß, abgeschlossen. Hat die FDP alles durchbekommen, was sie wollte?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das gibt es nicht in Verhandlungen, dass ein Partner alles durchbekommt, was er will, weil man letztendlich einen Kompromiss schließen muss, und hier sind wir drei Partner, CDU, CSU und FDP, also drei Parteien. Aber ich denke, es ist liberale Handschrift in diesen Vereinbarungen ganz deutlich zu sehen, und das ist ja wichtig.

Klein: Wo zum Beispiel?

Leutheusser-Schnarrenberger: Zum Beispiel darin, dass es keine Internet-Sperren jetzt geben wird, sondern Löschen statt Sperren. Der Grundsatz ist eigentlich selbstverständlich, um gegen kinderpornografische Inhalte vorzugehen. Wir haben das gemeinsame Ziel, dass die aus dem Netz verschwinden müssen, aber wirklich und nicht mit Stoppschildern ein Eindruck erweckt wird, man habe wirkungsvoll was getan, was aber real überhaupt nicht der Fall ist.

Klein: Lassen Sie mich da noch mal nachfragen. Dieses Gesetz, das ja die Sperren vorsieht, gibt es ja bereits und es liegt schon zur Unterschrift beim Bundespräsidenten. Sie wollen, dass diese Seiten gelöscht werden. Werden Sie das Gesetz jetzt ändern?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten, weil es, wie Sie richtig sagen, beim Bundespräsidenten zur Unterschrift liegt. Wir werden in jedem Fall die Möglichkeiten nutzen - und genau das ist uns ja von dem Verhandlungsführer der Union, dem Verfassungsminister Herrn Schäuble, dann auch genauso zugesagt worden -, dass das Löschen, das derzeit auch nach diesem Gesetz, wenn es denn in Kraft treten sollte, vorgesehen ist, praktiziert wird, aber eben nicht das Sperren.

Klein: Stichwort Bundeswehreinsatz im Inneren verhindern, eines der FDP-Ziele. Haben Sie sich da durchsetzen können?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja. Da war ganz klar, dass wir keine Einigkeit haben zwischen CDU/CSU und FDP. Wir lehnen seit Jahren im Bundestag in den Debatten einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab, über die Möglichkeiten, die derzeit auch im Wege der Amtshilfe bestehen, und das ist selbstverständlich auch jetzt in der Koalition so die Meinung. Das heißt, da konnte sich die Union nicht durchsetzen, wie sie ja auch, als es eine verfassungsändernde Mehrheit gab in der letzten Legislaturperiode mit der SPD, die jetzt nicht gegeben ist für die Koalition, sich damit nicht durchsetzen konnte. Ich halte auch das absolut für richtig.

Klein: Ein weiterer Streitpunkt war ja die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Da folgt das deutsche Gesetz einer EU-Richtlinie, die umgesetzt werden muss. Darin ist manches fakultativ, aber zwingend vorgeschrieben ist, dass diese Vorratsdatenspeicherung genutzt werden kann und muss zur Verhinderung schwerer Straftaten. Da hat der Gesetzgeber hier eigentlich gar keine Wahl. Wie wollen Sie denn das EU-Recht an der Stelle umgehen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das EU-Recht soll natürlich nicht umgangen werden, aber die Richtlinie schreibt verpflichtend-bindend die Speicherung dieser Telekommunikationsverbindungsdaten vor, was wir als FDP kritisieren und deshalb ja gegen diese Verabschiedung der Richtlinie mit Zustimmung der damaligen Bundesregierung waren, aber natürlich heute jetzt nicht mehr aus der Welt schaffen können, jedenfalls nicht national, aber es ist nicht verpflichtend geregelt, in welcher Form und wie der Zugriff erfolgt. Deshalb ist es sehr wohl auch richtlinienkonform, dass wir uns darauf verständigt haben, dass es eben keinen Zugriff auf diese Daten geben soll, es sei denn, es besteht eine ganz erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Das ist auch Gegenstand der Koalitionsvereinbarung in Bayern, so weit Länder betroffen sind, auch in anderen Bundesländern, und von daher tritt jetzt eben diese Wirkung dieser Speicherung dieser Vorratsdaten nicht ein, indem wir den Zugriff auf einen ganz, ganz kleinen begrenzten Fall begrenzen, bis abschließend das Verfassungsgericht entschieden hat.

Klein: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war das von der FDP. Ich bedanke mich für das Gespräch.

Leutheusser-Schnarrenberger: Danke, Frau Klein.


 
 

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Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Sendezeit: 21.10.2009 07:18

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