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11.11.2012
Die langfristige Unterbringung von gefährlichen Straftätern unterscheide sich zu wenig von gewöhnlicher Gefängnishaft, bemängelt das Bundesverfassungsgericht.  (Bild: AP) Die langfristige Unterbringung von gefährlichen Straftätern unterscheide sich zu wenig von gewöhnlicher Gefängnishaft, bemängelt das Bundesverfassungsgericht. (Bild: AP)

"Das unterstütze ich nachdrücklich"

Gefängnisdirektor Michael Skirl über die Reform der Sicherheitsverwahrung

Michael Skirl im Gespräch mit Michael Köhler

Die Therapie soll ausgebaut und verbessert werden. Das ist der Leitgedanke der nun verabschiedeten Reform der Sicherheitsverwahrung. Michael Skirl, Gefängnisdirektor im nordrhein-westfälischen Werl, sagt diese Maxime deutlich zu.

Das gesamte Interview können Sie bis mindestens 11. April 2013 im Bereich Audio on Demand nachhören.

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.


 
 

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Sicherungsverwahrung - Interview mit Michael Skirl

Sendezeit: 11.11.2012 07:37

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