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03.11.2007
Jürgen Peters, IG-Metall-Chef Jürgen Peters, IG-Metall-Chef

Peters: Streiks müssen Wirkung zeigen

IG-Metall-Chef begrüßt Urteil zum Streikrecht bei der Bahn

Moderation: Philipp Krohn

Das Urteil des Chemnitzer Landesarbeitsgerichts zum Streikrecht der Lokführergewerkschaft GDL hat nach Ansicht von IG Metall-Chef Jürgen Peters die Arbeitnehmerrechte gestärkt. Ein Streik müsse das Unternehmen treffen, damit eine Gewerkschaft auf Augenhöhe verhandeln könne, sagte Peters. Zugleich kritisierte er den tarifpolitischen Kurs der GDL.

Philipp Krohn: Wenn die Gewerkschaft der Lokführer das nächste Mal zu Streiks aufruft, dann werden sie sich nicht mehr auf den Regionalverkehr beschränken. Nach dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes von gestern dürfen die Lokführer auch auf den Güterverkehr einwirken, ihn lahm legen und damit eine wichtige Versorgungsader der hiesigen Produktionsbetriebe. Und im Personenverkehr will die GDL künftig die Besitzer von regionalen Abonnements verschonen, stattdessen könnte es die Reisenden auf überregionalen Strecken treffen. "Ein schlechter Tag für Bahnkunden" kommentierte gestern ein Bahnsprecher. Am Telefon verbunden bin ich nun mit Jürgen Peters, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft IG Metall, guten Morgen, Herr Peters.

Jürgen Peters: Ja, schönen guten Morgen.

Krohn: Herr Peters, möglicherweise ein schlechter Tag für die Kunden, war es denn ein guter Tag für alle Gewerkschaften?

Peters: Sehen Sie mal, ein schlechter Tag für die Kunden, das stimmt doch auch nicht. Die Leute haben doch sehr viel mehr Verständnis dafür, dass eine Gewerkschaft für ihre Mitglieder etwas herausholen will, als die veröffentliche Meinung immer wiedergibt. Aber unabhängig jetzt wie man zu diesem Streik steht, da kann man ja eine völlig andere Meinung auch haben, hier geht es ja um das ganz Grundsätzliche. Eine Gewerkschaft hat verbrieft, wenn sie so wollen grundgesetzlich verbrieft, das Streikrecht und das Streikrecht, das ist die Ultima Ratio wenn in den Gesprächen, Verhandlungen es nicht weiter geht, weil die Arbeitgeber auf stur schalten und Argumente einer Gewerkschaft ja nicht mehr helfen, was sollen sie dann machen? Sollen sie das kollektive Betteln beginnen? Das Streikrecht ist das elementare Recht der Gewerkschaften zur Durchsetzung der Forderungen ihrer Mitglieder. Und deshalb sind wir froh, dass dieses Gericht jetzt das, was in Chemnitz passierte, nämlich auf der örtlichen Ebene eine Entscheidung zu treffen gegen das Streikrecht, nunmehr die Korrektur gemacht hat. Das Streikrecht ist eben nicht gebunden an irgendwelche wirtschaftlich definierten Schäden. Ein Streikrecht, um das hier auch noch mal deutlich zu sagen, hat natürlich wenig Sinn, wenn es nicht auch Wirkung erzielt. Und Wirkung erzielt es natürlich, wenn auch dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Nachteil erwächst.

Krohn: Herr Peters, können Sie denn sicherstellen, dass die Gewerkschaften mit ihrer neuen Macht verantwortlich umgehen?

Peters: Sicher ist das das Entscheidende, und ich habe bisher die Gewerkschaften in Deutschland so verstanden und auch so kennen gelernt, dass sie sehr selbstbewusst auf der einen Seite, aber doch sehr stark gemeinwohlorientiert ihre Politik machen. Und nun kommt eine Gewerkschaft, die sich einer ganz speziellen Gruppe von Menschen nur verantwortlich fühlt, und da gibt es natürlich schon Diskussionen: Ist das die Art und Weise und soll das etwa die Zukunft der gewerkschaftlichen Tarifpolitik sein? Jeder macht was er will, und jeder nutzt seine Chancen auch für kleine Arbeitnehmergruppen, im Zweifel auch ohne die anderen Arbeitnehmergruppen, damit sie berücksichtigt werden. Das ist aber was ganz anderes.

Krohn: Das heißt, die GDL geht mit ihrem Recht nicht verantwortlich um.

Peters: Nein, nein, das muss die GDL selbst entscheiden. Ich habe hier ein ganz anderes Phänomen angesprochen, ein Phänomen, dass eine Gewerkschaft sich nur einer ganz kleinen Gruppe verantwortlich fühlt und die anderen, die auch in diesem Bereich ja mit tätig sind, außen vor lässt. Das ist aber eine völlig andere Baustelle. Hier geht es ja um eine gewerkschaftliche Rechtsposition, nämlich das Streikrecht und das ist unabhängig davon, wie ich hier die GDL einschätze, wie ich die Notwendigkeit einer solchen Gewerkschaft sehe. Das Grundsätzliche ist: Ein verbrieftes Recht kann man nicht unter das Kuratel stellen, ob dem Unternehmer das weh tut oder nicht, und wenn es ihm weh tut, sagt er, das dürft ihr nicht, und schon ist das Streikrecht im Eimer. Das heißt, hier würde eine Organisation, und hier sind ja Menschen zusammen geschlossen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, die würden unter das Kuratel eines Unternehmerdiktates gestellt, und das ist nicht in Ordnung.

Krohn: Aber wie schätzen Sie denn das Vorgehen der GDL ein?

Peters: Sie wissen, dass wir da eine sehr deutliche Haltung zu haben. Wir sind der Auffassung, dass in einem Wirtschaftsbereich, in einer Branche, die Arbeitnehmer insgesamt für ihre Rechte eintreten müssen, dass wir diese Sonderrolle einzelner Beschäftigungsgruppen nicht für zielführend halten. Wir sagen auch, die Stärkeren müssen die Schwachen mitziehen. Gemeinsam sind wir stark und nicht etwa jede Gruppe für sich. Deshalb werden sie die IG Metall auch immer auf dem Pfad finden, eine gemeinsame Tarifpolitik, eine solidarische Tarifpolitik zum Ziel zu haben.

Krohn: Herr Peters, Sie haben die Tendenz zur Aufspaltung der Gewerkschaften selbst angesprochen. Verstärkt das Urteil aus Chemnitz diese Tendenz?

Peters: Nein, nein, mit Sicherheit nicht. Das Urteil hat hier, das Sächsische Landesgericht hat hier etwas gerade gestellt, was tatsächlich in eine falsche Richtung laufen würde, was hier die Rechte der Arbeitnehmer angeht. Ein Streik, ich wiederhole das, ein Streik, der keine Wirkung hat, wird auch die andere Seite ja nicht überzeugen können, am Verhandlungstisch irgendeine Lösung, einen Kompromiss zu suchen. Was sollte er auch? Wenn der Streik etwa heißt, dass jemand nur eine rote Binde um die Stirn legt und ansonsten weiterarbeitet, dann können Sie sich doch vorstellen, dass die Arbeitgeber mehr als ein Gelächter dafür nicht über haben. Der Streik muss auch den Unternehmer treffen, weil das die Chance der Arbeitnehmer ist, auf Augenhöhe die Verhandlungen weiterzuführen, die ganz offensichtlich von den Arbeitgebern ja blockiert werden.

Krohn: Ist es für Sie befriedigend, Herr Peters, dass Gerichte über die Verhältnismäßigkeit von Streiks entscheiden müssen?

Peters: Wir leben nun mal in einer Gesellschaft, wo es Gesetze gibt, Rechte gibt und wo es unterschiedliche Gruppen gibt, die auch diese Rechte unterschiedlich auslegen. Und deshalb wird es immer wieder Gerichte geben, die sich mit der Auslegung von Gesetzen beschäftigen. Und da haben wir sehr wohl darüber zu wachen, dass die Gerichte nicht anfangen, selbst so etwas, ich sage mal überzogen, Richterrecht zu entwickeln, mit der Rechtsprechung langsam und allmählich die gesetzliche Basis zu verändern. Und deshalb haben wir auch eine so hohe Aufmerksamkeit gerade dieser Entwicklung beigemessen, weil wir wissen, wenn das jetzt hier an dem Beispiel läuft, gilt das für alle anderen Gewerkschaften, ob das die Ver.di ist, die IG BCE, die IG Metall und welche Gewerkschaft auch immer.