Die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat weitere Präzisierungen bei der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts verlangt. Bei vielen Bestimmungen des Gesetzentwurfs sei nicht klar, in welchen Fällen ermittelt werden sollte und wo nicht. Die Grenze zu einem sozial adäquaten Verhalten von Jugendlichen müsse genauer bestimmt werden, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.
Christine Kaess: Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu einem neuen Sexualstrafrecht stößt auf massive Kritik bei der Opposition. Eigentlich hätte die Verschärfung des Gesetzentwurfes am Donnerstag im Bundestag behandelt werden sollen. Kurzfristig ist dies aber verschoben worden. Der Grund, warum FDP, Grüne und die Linke gegen den Gesetzentwurf sind, sie sehen die Balance zwischen sexueller Selbstbestimmung und dem Schutz junger Menschen nicht mehr gewahrt. Worum geht es?
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 ist, das würde die neue Regelung aufheben. Und weil es um sexuelle Handlungen gegen Entgelt geht, führt die Opposition das denkbare Beispiel an, ein 16-Jähriger lädt eine 17-Jährige ins Kino ein, wo es zu Intimitäten kommt, und bereits damit würde sich dieser 16-Jährige nach dem Gesetzentwurf strafbar machen. Am Telefon ist die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag. Guten Morgen!
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Guten Morgen!
Kaess: Das bisher legale Werbungsverhalten unter Teenagern werde kriminalisiert durch den Gesetzentwurf, so der Vorwurf einiger Oppositionspolitiker. Sehen Sie das auch so?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, es sind auf alle Fälle Unsicherheiten eingetreten, wie weit der Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Gesetzes ist, das ja das System des Strafrechts ein Stück weit verschärfen soll. Und da das nicht klar dem Gesetzestext so zu entnehmen ist und man Auswirkungen befürchtet, die vielleicht gar nicht erfasst werden sollen, ist es, glaube ich, richtig, dass jetzt wirklich noch mal nachgedacht wird.
Kaess: Schauen wir auf die verschiedenen Befürchtungen. Das ist zum einen die Altersgrenze, bisher musste, um strafbar zu sein, der Täter volljährig sein und das Opfer jünger als 16 Jahre. Nach dem neuen Gesetzentwurf könnten schon 14-Jährige zum Täter werden. Aber wäre das in der Praxis nicht auch möglich?
Leutheusser-Schnarrenberger: Das Strafmündigkeitsalter besteht heute schon generell mit 14 Jahren. Aber es geht darum, welche Handlungen will ich jetzt durch dieses spezielle Gesetz, also durch die Bestimmungen über sexuellen Missbrauch, Kinderpornografie wirklich erfassen. Und wenn eben sexuelle Handlungen zwischen 13- und 15-Jährigen, zwischen 14- und 16-Jährigen erfasst werden, dann ist das gerade die Phase, wo sich Kinder wirklich in der sexuellen Entwicklung befinden. Und deshalb wollen wir auch als FDP mit einem Änderungsantrag, dass klargestellt wird, dass es immer wirklich immer eine Person über 18 Jahre sein muss, die an einer Person eben unter 18 Jahren, bisher sind es unter 16 Jahren, sich betätigt, dass sie missbraucht oder Entgelt sexuelle Handlungen an sich vornehmen lässt. Denn der Verdacht ist wirklich begründet, und so haben es ja auch Strafverteidiger, also Experten, gesagt, die mit dem Verhalten von Jugendlichen in der Praxis befasst sind, dass es eben wirklich sein kann, dass Handlungen, Fotoaufnahmen, die im Altersbereich zwischen 13- und 15-, 17- und 15-Jährigen stattfinden, mit einmal zum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen werden, und das will man ja nicht.
Kaess: Das sind wir jetzt schon bei der Jugendpornografie. Schauen wir noch kurz davor auf die Sorge um den Begriff "Entgelt". Schließt der tatsächlich auch Alltagssituationen mit ein wie zum Beispiel diese Einladung ins Kino, dieses viel zitierte Beispiel, oder ist das überzogen?
Leutheusser-Schnarrenberger: Also der Begriff "Entgelt" ist jedenfalls im Zusammenhang mit den bisherigen Gesetzen weit angewandt worden, dass es nicht nur eine ausdrückliche Geldzahlung sein muss zur Vornahme von sexuellen Handlungen, sondern eben auch in anderer Weise ein vermögenswerter Vorteil sein kann, und das kann natürlich sehr weit gehen. Das kann auch ein Vorteil sein, indem ich Leistungen bekomme, ins Theater gehen, ins Kino gehen, wo dann es zum Austausch von intensiven Zärtlichkeiten kommt. Das Problem bei diesem Gesetzentwurf ist, dass eben bisher aufgrund der Formulierung nicht ausgeschlossen werden kann, dass es auch in Bereiche hineinführt, die man eigentlich gar nicht erfassen will, die sozial adäquat sind. Und es darf bei Strafbestimmungen nicht diese Unsicherheit geben, weil das dann ja wirklich zu Situationen führen kann, wo junge Menschen dann mit einem Mal Gegenstand von Ermittlungen sind, man das gar nicht möchte. Und soll das dann erst durch Gerichtsverfahren klargestellt werden? Das ist doch nicht das Richtige, und damit erreicht man ja nicht das, was man will, nämlich vor Kinderpornografie und Prostitution wirklich zu schützen.
Kaess: Auf der anderen Seite sagt Justizministerin Brigitte Zypries, die Befürchtungen der Opposition treffen nicht zu. Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen blieben grundsätzlich straffrei. Kann man das aus dem Gesetzentwurf ableiten?
Leutheusser-Schnarrenberger: Man kann eben dem Gesetzentwurf nicht klar entnehmen, wo nun wirklich die Grenzen sind hin zu sozial adäquatem Verhalten. Und von daher ist ja zu Recht der Gesetzentwurf jetzt von der Tagesordnung abgesetzt worden, um einfach noch mal genau hinzuschauen, was leider vor dem Beratungen anscheinend in den Koalitionsfraktionen nicht passiert ist, wie man hier Eingrenzungen vornimmt. Und deshalb, denke ich, sollte man auf alle Fälle da hinkommen, dass es notwendig ist, dass Personen über 18 Jahren an jungen Menschen unter 18 Jahren die Handlungen vornehmen, weil das ja das Alter ist, wo ich volljährig bin. Und gerade, wenn junge Menschen in der sexuellen Entwicklung sind und eben nicht darüber nachdenken, welches Verhalten führt jetzt vielleicht schon in den Bereich von Strafbarkeit, ist es notwendig, doch noch mal hier zu klareren Formulierungen zu kommen, um eben einfach diese Unsicherheiten und die Gefahr von überzogenen Ermittlungen zu vermeiden.
Kaess: Sie haben den Schutz vor Prostitution schon angesprochen. Vonseiten der SPD wird argumentiert, das Gesetz bewahre Jugendliche, oder der Gesetzentwurf bewahre Jugendliche vor dem Abrutschen in die Prostitution. Und tatsächlich soll die Prostitution von 16- und 17-Jährigen für den Freier strafbar werden. Hier soll die sogenannte "Schutzaltersgrenze" von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt werden. Gibt es denn hier bei der jetzigen Gesetzeslage Lücken?
Leutheusser-Schnarrenberger: In der Gesetzeslage, die jetzt besteht, sehe ich wirklich keine Lücken, denn diese Gesetzeslage, die ja erstmals so 1994 geschaffen wurde, als man diese Jugendschutzbestimmungen ins Gesetz aufgenommen hat, da hat man sehr, sehr lange darüber diskutiert, auch gerade über die Altersgrenze, auch gerade über die Altersgrenze unter 16 und nicht allgemein unter 18 Jahren. Das ist ein Gesetz, das wir damals mit der CDU/CSU nach wirklich langer Debatte verabschiedet haben. Und es ist überhaupt nicht ersichtlich, es gibt keine Untersuchungen, es gibt auch keine rechtstatsächlichen Erfahrungen, dass das nun zu großen Lücken geführt hätte und deshalb der Opferschutz verbessert werden müsste. Und deshalb spricht doch vieles dafür, es eigentlich in dem Punkt so zu belassen.
Kaess: Der neue Entwurf dehnt auch die Strafbarkeit von Kinderpornografie auf die Darstellung von sexuellen Handlungen Jugendlicher aus. Was würde das bedeuten?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, da ist eben die Befürchtung mit verbunden, dass Aufnahmen der Geschlechtsorgane und aufreizend die Scham intensiv verletzender Darstellungen, so ist es ja zur Begründung gesagt worden, zur Strafbarkeit führen kann. Das geht ja auch sehr weit. Was ist das denn?
Kaess: Ja, das fragen sich die Kritiker, die befürchten, Jugendpornografie betreibt dann auch prinzipiell auch ein 15-Jähriger zum Beispiel, der von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im Bikini nimmt. Ist das übertrieben?
Leutheusser-Schnarrenberger: Strafverteidiger sagen, dem Wortlaut ist nicht zu entnehmen, dass das nicht erfasst würde und deshalb auch hier wirklich der Appell von der Opposition, die ja hier konstruktive Kritik geäußert hat, wirklich alles zu tun, um das eben zu vermeiden und nicht zu solchen Situationen zu kommen. Es ist ja auch ein Stück weit schon noch widersprüchlich, dass die Herstellung dieser Aufnahmen nicht erfasst wird, aber die Darstellung, besser die Frage ist, das Foto, was ich in der Schublade habe, bis ich 18 bin, dann strafrechtlich erfasst, wenn ich über 18 bin, nicht mehr strafrechtlich erfasst oder umgekehrt. Ab welchem Alter muss ich das Foto als junger Mensch vernichten. Also ich glaube, es sind einfach Widersprüchlichkeiten da, die so auch die Realität und das, was tatsächlich zwischen jungen Menschen stattfindet, nicht ausreichend berücksichtigt.
Kaess: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Vielen Dank für das Gespräch!
Leutheusser-Schnarrenberger: Bitte schön!
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