Der innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, wertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchungen als ein Urteil, das Rechtsgeschichte schreibe. Karlsruhe beschere den Bürgern ein neues Grundrecht, indem es die Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen wie Computer und Internet festlege.
Stefan Heinlein: Grundgesetzwidrig und damit null und nichtig. Es ist eine herbe Schlappe für die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Das Bundesverfassungsgericht stoppte am Vormittag die Düsseldorfer Regelung für die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer. Ein Urteil, das weit reichende Konsequenzen auch für den Bund hat, denn die Karlsruher Richter errichteten hohe rechtliche Hürden für Wolfgang Schäuble. Seine Pläne, den BKA-Fahndern entsprechende Kompetenzen zu gewähren, müssen nun deutlich korrigiert werden.
In Karlsruhe begrüße ich jetzt am Telefon den innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz. Guten Tag Herr Wiefelspütz!
Dieter Wiefelspütz: Ich grüße Sie! Guten Tag.
Heinlein: Hat sich das Warten auf das Urteil für Sie gelohnt?
Wiefelspütz: Absolut richtig war es, auf dieses Urteil zu warten. Das hat ein bisschen Zeit gekostet, aber wir haben uns eben halt heute einen Geniestreich des Bundesverfassungsgerichtes anhören können. Das ist ein großartiges Urteil, ein guter Tag für die Freiheit und für die Rechtstaatlichkeit in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat uns ein neues Grundrecht beschert, das bislang noch nicht bekannt war, nämlich das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Gemeint sind Computer, Internet und Ähnliches. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, Online-Durchsuchungen sind unter strengsten rechtstaatlichen Auflagen durchaus zulässig. Genau das habe ich mir eigentlich gewünscht. Insgesamt gesehen ist das Urteil wirklich außerordentlich lesenswert, über 100 Seiten. Das müssen wir noch richtig lesen und auch verstehen. Aber mein erster Eindruck ist: Es hat sich nicht nur gelohnt, zu warten und nach Karlsruhe gefahren zu sein; dieses Urteil hat Rechtsgeschichte gemacht.
Heinlein: Die SPD, Ihre Partei, hatte ja große Vorbehalte gegen die Pläne von Wolfgang Schäuble. Sind nun alle Ihre Bedenken ausgeräumt?
Wiefelspütz: Wir werden natürlich in der SPD-Bundestagsfraktion das Urteil sorgfältig analysieren, besprechen. Es gibt in der SPD Vorbehalte, kritische Bedenken. Das wird man jetzt erörtern. Aber ich denke insgesamt gesehen wird die Online-Durchsuchung jetzt kommen: In Gestalt der BKA-Novelle, also der Novelle zum Bundeskriminalamtsgesetz, aber mit den ganz, ganz strengen rechtstaatlichen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht uns vorgibt.
Heinlein: Sie sind zufrieden mit dem Urteil, Ihre Fraktion wahrscheinlich auch. Wie sieht es auf Seiten der Fahnder aus? Das BKA hat ja klar gesagt, wir brauchen Kompetenzen, wir brauchen viele Kompetenzen, um den Terroristen im Internet, im Netz auf die Spur zu kommen.
Wiefelspütz: Selbstverständlich müssen wir als Gesetzgeber der Polizei, der Justiz das Handwerkszeug liefern, um effektiv Verbrechen zu bekämpfen, aufzuklären und noch besser Verbrechen und Terrorismus zu verhindern. Aber wir bekämpfen auch Terrorismus im Rahmen des Rechtstaates. Ähnlich wie beim großen Lauschangriff ist auch bei der Online-Durchsuchung es zurecht so, dass die Hürden außerordentlich hoch sind. Die Online-Durchsuchung ist kein Patentrezept gegen Terrorismus, ist mit ganz, ganz strengen Auflagen versehen und das halte ich für richtig.
Bei allem Respekt vor Wünschen der Polizei, es kann nicht so sein, dass aus der Online-Durchsuchung ein Feld-, Wald- und Wiesenfahndungsmittel wird. Das war nie so konzipiert; das wird es nicht sein. Deswegen bin ich auch der Auffassung, dass die Polizei das bekommt, was rechtstaatlich verantwortbar ist - mehr aber auch nicht!
Heinlein: Nun sagen die Fahnder, nun sagt die Polizei, der große Lauschangriff ist wegen dieser vielen Einschränkungen und Voraussetzungen ein stumpfes Schwert. Dieses gleiche Schicksal droht nun den Online-Durchsuchungen.
Wiefelspütz: Das sehe ich persönlich ganz anders. Nehmen Sie diesen spektakulären Fahndungserfolg: Den Sauerland-Fall, wo mehrere Terroristen, die auf dem Wege waren, Schreckliches anzustellen, gefangen worden sind, die jetzt hinter Gittern sitzen. Dort sind viele, viele Telefone abgehört worden - ohne Erfolg, weil die Verdächtigen geschickt genug waren, nichts Verräterisches am Telefon auszuplaudern. Aber ein einziger großer Lauschangriff war sehr, sehr erfolgreich mit wichtigsten Ermittlungsergebnissen und genauso wird es auch bei der Online-Durchsuchung sein.
Das ist kein Patentrezept, kein Feld-, Wald- und Wieseninstrument für Verbrechensbekämpfung, sondern nur unter strengsten Auflagen möglich. Dann ist es aber auch möglich und es wird nur sehr wenige Fälle geben, in denen die Online-Durchsuchung eingesetzt werden darf. Wenn, dann ist sie aber zulässig und dann kann sie unter Umständen auch Ergebnisse erzielen. So muss es sein im Rechtstaat.
Heinlein: Das Bundesverfassungsgericht - Sie haben es jetzt mehrfach betont - hat strenge Auflagen gemacht, enge Grenzen gesetzt. Wie viel politischen Spielraum haben Sie denn nun überhaupt noch innerhalb der Koalition, innerhalb der Bundesregierung, um dieses Gesetz für Online-Durchsuchungen auszugestalten?
Wiefelspütz: Ich sage es mal etwas sarkastisch. Ich möchte gar nicht viel Spielraum haben, sondern mein Ziel ist es, millimetergenau das abzubilden, ohne Wenn und Aber millimetergenau das abzubilden, was Karlsruhe vorgibt. Wenn wir uns schon von Seiten der SPD entschließen, die Online-Durchsuchung gesetzgeberisch zu machen, dann werden wir sie nur und ausschließlich mit den Hürden und Vorgaben machen, die das Bundesverfassungsgericht in diesem großartigen Urteil uns vorgibt. Daran wird nichts herumgedeutelt!
Heinlein: Also hat Karlsruhe der Politik wieder einmal die Arbeit abgenommen?
Wiefelspütz: Na ja, das ist schon richtig, aber auf einem sehr, sehr schwierigen Feld. Vielleicht haben es auch Richter manchmal etwas einfacher als wir, die wir in Kompromiss-Strukturen arbeiten. Ich habe meiner Partei empfohlen, dieses Urteil abzuwarten und sich dann zu entscheiden. Ich finde ich hatte selten eine so gute Idee, meinen Kollegen das so zu raten. Wir sind alle miteinander jetzt klüger mit diesem großartigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir sollten es nicht zerreden, sondern jetzt klug studieren, analysieren, bewerten und in einigen Wochen wird man dann das Ergebnis vorweisen können.
Heinlein: In einigen Wochen heißt, in einigen Wochen werden sie sich auch geeinigt haben mit der Union auf dieses entsprechende BKA-Gesetz?
Wiefelspütz: Selbstverständlich, ja. Ich denke, dass der Konfliktstoff jetzt historisch ist. Wir werden uns sehr schnell denke ich zusammensetzen, analysieren und auch jetzt nicht überstürzt, aber doch zügig zu Ergebnissen kommen. Ich rechne damit, dass die BKA-Novelle, das Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus durch das Bundeskriminalamt, in wenigen Wochen dem Kabinett vorliegen wird.
Heinlein: Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Ich danke für das Gespräch und auf Wiederhören nach Karlsruhe!
Wiefelspütz: Ich danke!
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